Öffentliche Auflage für die Deponiezone Stuben startet

Im Gebiet Stuben soll eine Deponiezone für sauberes und unbelastetes Aushubmaterial entstehen.

Im Gebiet Stuben an der Adligenswilerstrasse ist eine Deponie des Typs A für sauberes unbelastetes Aushub- und Ausbruchmaterial geplant. Beim vorgesehenen Gelände handelt es sich um eine bereits früher als Deponiestandort genutzte Fläche.

Die Gemeinde Ebikon und das Rontal befinden sich in einer dynamischen Entwicklungsphase. Das zeigt sich nicht zuletzt an der regen Bautätigkeit. Wo gebaut wird,
fällt Aushub- und Ausbruchmaterial an, welches deponiert werden muss. Heute wird dieses
Aushubmaterial aus Ebikon, Adligenswil und dem Rontal über weite Strecken in andere
Regionen abtransportiert. Mit einer Deponie für sauberes unbelastetes Aushubmaterial in
Ebikon verkürzen sich diese Wege. Die Deponie in Ebikon ermöglicht es zudem, den Boden
im Gebiet Stuben zu einem hochwertigen Kulturland mit Fruchtfolgefläche aufzuwerten.

Formelles Bewilligungsverfahren beginnt

Ab dem 11. November 2019 liegen die Planunterlagen beim Informationsschalter (EG) im
Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, Ebikon, während den ordentlichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen zur Teiländerung des Zonenplanes
und des Bau- und Zonenreglements können während 30 Tagen eingesehen werden. Jene
für das Baugesuch liegen während 20 Tagen öffentlich auf. Gegen die Änderungen des
Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements kann gemäss § 61 Abs. 5 des Planungs-
und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) während der genannten Auflagenfrist
Einsprache erhoben werden. Die Einsprachemöglichkeit zum Baugesuch ist in § 194 PBG
geregelt. Allfällige Einsprachen sind schriftlich mit einem Antrag und dessen Begründung an
den Gemeinderat Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, einzureichen. Die
Einsprachebefugnis ist in § 207 PBG festgelegt.

Im Gebiet Stuben soll eine Deponiezone für sauberes und unbelastetes Aushubmaterial entstehen.