Ja zur redaktionellen Korrektur der Gemeindeordnung

Die Stimmberechtigten von Ebikon sagen mit 72.1 Prozent Ja zur Korrektur von Art. 27 Abs. 2 lit. c der Gemeindeordnung. 

In diesem Artikel ist die Ausgabekompetenz des Gemeinderates für freibestimmbare Ausgaben geregelt. Die Stimmberechtigten müssen unverändert Ausgaben der Gemeinde bewilligen, die 10 Prozent der Steuererträge der Gemeinde überschreiten. Die bestehende Differenz zur Finanzkompetenz des Gemeinderates, welche aufgrund eines redaktionellen Fehlers bei 5 Prozent der Steuererträge lag, wurde mit dem heutigen Ja zur Korrektur der Gemeindeordnung beseitigt.