Gemeinderat nimmt Stellung zur Pensenerhöhung

EBIKON – Der Gemeinderat Ebikon befindet sich im politischen Prozess zur Pensenerhöhung von insgesamt 170 Stellenprozenten auf 215 Stellenprozente. Diese Kompetenz liegt gemäss der Gemeindeordnung beim Gemeinderat.

Die Stimmberechtigten befinden jeweils mit dem Voranschlag im Sachgebiet «Allgemeine Verwaltung» über die finanziellen Rahmenbedingungen. Nachfolgend nimmt der Gemeinderat Stellung zur Medienmitteilung der SVP Ebikon vom 25. April 2018.

Warum erhöht der Ebikoner Gemeinderat seine Pensen? Die Gemeinde befindet sich in einer grossen Entwicklungsphase: Baulich mit neuen Quartieren und dem Mobilitätsmanagement, in der Bildung mit dem Lehrplan 21 und Anforderungen an die Infrastruktur wie Schulhäuser, Mehrzweckhallen und Hallenbäder. Auch gesellschaftliche Entwicklungen mit der Demografie stehen bevor. Alle Entwicklungen haben auch finanzielle Herausforderungen, welche auf politisch-strategischer Ebene behandelt werden müssen. Hinzu kommen alle repräsentativen Aufgaben sowie die gemeindeübergreifende Vernetzung.

Die bestehenden Pensen von 30 Prozent, bzw. 35 Prozent des Präsidenten, sind für alle diese Aufgaben trotz Geschäftsleitungsmodell unterdotiert, wie die interne Zeiterfassung zeigt. Selbst bei einer Erhöhung der Pensen liegt die zeitliche Belastung immer noch über der üblichen Kaderzeit.

Wem obliegt die Kompetenz für diese Anpassung der Pensen?

Die Anpassung der Pensen liegt in der Kompetenz des Gemeinderates, weil er die Organisationsverordnung gemäss der Gemeindeordnung Artikel 25, Absatz 3 entsprechend anpassen kann. Die aktuelle Pensenanpassung in insgesamt 170 auf 215 Stellenprozente basiert auf den Zeiterfassungswerten eines Jahres. Die SVP überlegt sich eine Initiative, damit die Bevölkerung in solchen Dingen künftig ein Mitspracherecht hätte. Welches Mitspracherecht existiert jetzt? Die Bevölkerung hat bereits heute ein Mitspracherecht, weil die Stimmberechtigten über den Voranschlag bzw. das Budget, die Ausgaben der Gemeinde annehmen oder ablehnen. Im Sachgebiet «Allgemeine Verwaltung» sind die Aufwände von der Gemeindelegislative, dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung ausgewiesen. Die Jahresrechnung 2017 zeigt, dass der budgetierte Nettoaufwand in diesem Sachgebiet um rund 122 000 Franken unterschritten wurde. Ziel des Gemeinderates ist es, die Leistungen für die Bevölkerung bestmöglich zu gewährleisten innerhalb des vorangeschlagenen Budgets.

Weil es derzeit politisch-strategisch mehr Ressourcen braucht in dieser Entwicklungsphase, hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, im Rahmen des Budgets mehr Ressourcen zu investieren, was auch in seiner Kompetenz liegt. Weiter hat die SVP Ebikon am 12. September 2017 in ihrem offenen Brief wie folgt festgehalten: «Die SVP Ebikon fragt sich einmal mehr, sind 30 Prozent Pensen für eine boomende Gemeinde wie Ebikon genug?»

Wie hoch sind die Mehrkosten konkret?

Es geht um die Erhöhung von insgesamt 45 Stellenprozenten. Die Mehrkosten belaufen sich auf rund 85 000 Franken jährlich. Die Pensen wurden ursprünglich gesenkt, weil die Gemeinde das Geschäftsleitungmodell eingeführt hat. Ist das Modell nicht erfolgreich? Die Pensen sind nicht der Indikator für den Erfolg des Modells. Vielmehr sind die Ergebnisse entscheidend. Mit dem Geschäftsleitungsmodell hat die Gemeinde professionelle Fachexperten in der operativen Leitung der Verwaltung, um die Dienstleistungen zu erbringen. Um die Gemeinde politisch-strategisch nach den demokratischen Bedürfnissen zu Entwickeln ist der Gemeinderat gewählt und die Kommissionen sind beratend tätig. Die Entwicklung in der Kernagglomeration zeigt, dass die Gemeinderatstätigkeit in Bezug zur politischen Vernetzung, zu den strategischen Vorgaben für die Verwaltung und in Bezug zur Repräsentation in der Bevölkerung eine Herausforderung ist. Dabei hat die Zeiterfassung gezeigt, dass die Pensen trotz Nebenamt deutlich höher ausfallen.

Warum hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit noch nicht darüber informiert?

Der Gemeinderat hat die Controlling-Kommission erst vor wenigen Tagen informiert und hat im Anschluss an die Information die angepasste Organisationsverordnung auf der Website veröffentlicht. Im laufenden Prozess mit der Kommission war es noch nicht angebracht, die Öffentlichkeit zu informieren. Es geht nicht darum, die Pensenerhöhung zu verheimlichen, sondern die politischen Prozesse zu berücksichtigen. 

Daniel Gasser, Gemeindepräsident Ebikon