EBIKON – Die Gemeinde Ebikon hat viele alte Gestaltungspläne. Diese Pläne sind rechtskräftig, obwohl heute gesetzlich andere Begriffe und Berechnungsweisen gelten. Mit dem Erlass einer Planungszone legt der Gemeinderat die Berechnungsweisen in den alten Gestaltungsplänen fest.
Der Gemeinderat sowie die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) von Ebikon stellen mit der Planungszone rechtlich sicher, dass in Gestaltungsplangebieten diejenigen baurechtlichen Definitionen angewandt werden müssen, die im Zeitpunkt der Genehmigung des Gestaltungsplanes galten. Wie viel Wohnfläche auf einem Grundstück erstellt werden darf, ist häufig in Gestaltungsplänen festgelegt. Es gab in den gesetzlichen Bestimmungen der Vergangenheit verschiedene Methoden, wie diese Flächen zu berechnen sind. Die erlassene Planungszone verschafft jetzt Klarheit, weil dadurch alle heute geltenden Vorschriften überlagert werden. Dies erfolgt auch zum Schutz von Grundeigentümern, welche ihre Gebäude aufgrund von alten Bestimmungen erstellt haben.
Beschluss einsehen
Der Gemeinderatsbeschluss für die Planungszone liegt vom 9. Juni bis 8. Juli 2014 bei der Bauabteilung der Gemeinde Ebikon öffentlich auf. Auch auf der Website www.ebikon.ch ist der Beschluss aufgeschaltet. Die Planungszone ist bis zur Auflage entsprechender Bestimmungen im Rahmen der laufenden Revision des Bau- und Zonenreglements wirksam.