Öffentliche Auflage für die Teilzonenplanrevision und den Bebauungsplan Sagenmatt

Planung & Bau

Auf dem Gelände des ehemaligen AMAG Autozentrums an der Luzernerstrasse soll ein attraktives Wohnquartier mit rund 260 Miet- und Eigentumswohnungen sowie mit Arbeits- und Dienstleistungsflächen entstehen. Die Überbauung weist einen besonders naturnahen Charakter auf. Naturwiesen, Bäume und der renaturierte Mühlebach werten das bisher stark gewerblich geprägte Areal auf nachhaltige Weise auf. Die Eigentumswohnungen werden bevorzugt an Personen vergeben, die in Ebikon wohnen oder arbeiten. Die unterschiedlichen Wohnungstypen und Preislagen sorgen für eine sozial durchmischte Bewohnerschaft.

Mit der Sagenmatt-Überbauung plant das Schwesterunternehmen der AMAG, die UTO Real Estate Management AG, ein neues lebendiges Quartier zwischen der Schachenweid- und der Luzernerstrasse. Dank der durchdachten Anordnung der hochwertigen Bauten entstehen Innenhöfe, parkähnliche Räume und Begegnungszonen, welche den Quartierbewohnern eine hohe Wohn- und Lebensqualität bieten. Um in der Siedlung ein zukunftsweisendes Mobilitätsverhalten zu fördern, wird ein Mix von verschiedenen Mobilitätsangeboten direkt in die Wohnungsmiete integriert. Zukünftige Bewohner profitieren von öV-Gutscheinen und von Car- und Bikesharing-Angeboten. So kann das Quartier vom motorisierten Individualverkehr entlastet werden, während gleichzeitig der Langsamverkehr begünstigt wird. 

Öffentliche Auflage während 30 Tagen

Im Sinne von den § 6, 61 und 69 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) liegt der Bebauungsplan Sagenmatt auf den Grundstücken Nummer 105, 857 und 866 während 30 Tagen, vom Montag, 6. Januar 2020 bis am Dienstag, 4. Februar 2020, bei der Gemeinde Ebikon öffentlich auf. Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08:00–11:45 Uhr, 13:30–17:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr, vor Feiertagen bis 16:00 Uhr) eingesehen werden. Sämtliche Dokumente sind gemäss § 6 der Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern (PBV) auch auf der Webseite der Gemeinde Ebikon (www.ebikon.ch) öffentlich einsehbar.

Gegen die Änderungen der Teilzonenplanrevision und den Bebauungsplan Sagenmatt kann gemäss § 61 Abs. 5 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) während der genannten Auflagefrist Einsprache erhoben werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich mit einem Antrag und dessen Begründung an den Gemeinderat Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, einzureichen. Die Einsprachebefugnis ist in § 207 Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern (PBG) festgelegt.