Diskussionen um die Parzelle Rütihof

Die SVP Ebikon hatte Ende Mai einen offenen Brief an den Gemeinderat publiziert. Diskussionspunkt: Die Parzelle Rütihof. Nachfolgend der Brief im Originalwortlaut und die Stellungnahme der Gemeinde Ebikon. 

Offener Brief der SVP  an den Gemeinderat:

Wie die SVP über Umwege erfahren hat, plant der Gemeinderat die gemeindeeigene
Parzelle im Gebiet Rütihof in absehbarer Zeit umzunutzen. In diesem Zusammenhang
sind einige Fragen aufgetaucht, von welchen die SVP der Meinung ist, dass sie im
öffentlichen Diskurs thematisiert werden müssen.

Zur aktuellen Situation:

Die Parzelle Rütihof am Lamperdingerweg mit der Grundstücksnummer 394 liegt gemäss
aktuellem Zonenplan in mehreren, unterschiedlichen Zonen und wird somit auch für
unterschiedliche Zwecke genutzt. Nebst einer landwirtschaftlichen Nutzung befindet sich
auf dieser Parzelle auch das Pfadiheim der Mädchenpfadi sowie eine Scheune und
Parkplätze. Zusätzlich wird ein Teil dieses Grundstückes seit 1974 für den Betrieb von
Familiengärten an verschiedene Privatpersonen verpachtet. Unter dem Vorwand des
Eigenbedarfes wurde nun sämtlichen, teils langjährigen Pächtern per Ende Oktober 2020
gekündigt. Als Kündigungsgrund hat der Gemeinderat geltend gemacht, dass an diesem
Standort neu ein Begegnungsort am Rontaler Höhenweg geschaffen werden soll. Trotz
des konkreten Kündigungstermins scheint die Ausgestaltung dieses neuen
Begegnungsortes zum jetzigen Zeitpunkt noch überhaupt nicht definiert zu sein. So
berichten unterschiedliche Quellen von verschiedensten (allesamt komplett inoffiziellen)
Plänen. Von einer Brätelstelle mit Kinderspielplatz über Urban Gardening bis hin zu einem
öffentlichen Naschgarten geistern viele Gerüchte herum.

Die SVP ist erstaunt, dass solche Absichten der Gemeinde nicht öffentlich kommuniziert
werden. Aus diesem Grund haben wir uns Gedanken über ein mögliches Projekt und
dessen Auswirkungen auf die Umgebung gemacht, und richten folgende Fragen an den
Gemeinderat:

  • Wieso informiert der Gemeinderat die Bevölkerung (zum wiederholten Mal) nicht
    über seine Pläne und Absichten in diesem für die Öffentlichkeit relevanten
    Anliegen?
  • Für den Erhalt der Familiengärten auf der Parzelle Rütihof ist beim Gemeinderat im
    Januar 2020 eine politische Petition eingegangen. Wieso informierte der
    Gemeinderat die Öffentlichkeit nicht über diese Petition?
  • In welchem Zeitrahmen plant der Gemeinderat, diese Begegnungszone zu
    realisieren? Was geschieht mit der Parzelle zwischen Ende Oktober und dieser
    geplanten Umnutzung? Wer kommt für die anfallenden Kosten in dieser Zeit auf?
  • Der SVP ist bekannt, dass diese geplante Umnutzung einmal in der PUEK und
    einmal in der Controlling Kommission peripher, ohne auf Details einzugehen,
    behandelt wurde. Wurden wenigstens die Anstösser an die Parzelle Rütihof über
    die Pläne informiert und wie stehen diese Anstösser zu diesen Plänen?
  • Der für Familiengärten genutzte Bereich der Parzelle umfasst insgesamt ca. 5’000
    Quadratmeter. Im unteren Teil dieses Bereiches auf einer Fläche von ca. 1’500
    Quadratmetern wird der Boden aktuell nicht genutzt. Wieso reicht dieser Bereich
    nicht aus, um den geplanten Begegnungsort zu realisieren?
  • An anderen Stellen in der Gemeinde, namentlich im Schmiedhofpark, musste ein
    Projekt Aufwertung von Begegnungsräumen aus Kostengründen sistiert werden.
    Auch an weiteren Begegnungsorten wie dem Spielplatz Himmelrich können
    Reparaturen von Spielanlagen aus Kostengründen nicht vorgenommen werden.
    Wie rechtfertigt der Gemeinderat unter diesen Umständen, dass hier eine komplett
    neue Begegnungszone geschaffen werden soll, was ebenfalls mit Kosten
    verbunden ist? Sind hier mögliche Geldgeber im Spiel, welche die Umsetzung
    dieser Begegnungszone kostenneutral gestalten können?
  • Selbst wenn die Erstellung dieser Begegnungszone für die Gemeinde kostenneutral
    gestaltet werden könnte, führt die geplante Begegnungszone trotzdem zu laufenden
    Kosten im Bereich des Unterhalts. Im Gegensatz dazu bringt die bisherige Nutzung
    für die Gemeinde Einträge in Form von Pachtzinsen und kaum Aufwand für den
    Unterhalt, weil die aktuellen Pächter ihre Grundstücke selbständig pflegen. Wäre es
    nicht sinnvoller, wenn die Gemeinde zuerst die Aufwertung der anderen,
    bestehenden Begegnungszonen priorisiert, bevor hier eine neue Baustelle mit
    finanziell ungewissem Ausgang eröffnet wird?
  • Anscheinend ist diese vorgesehene Umnutzung bereits seit Jahren geplant.
    Trotzdem hat die Gemeinde Ebikon einem Pächter des Familiengartens noch im
    Jahr 2016 den Bau eines neuen Gartenhäuschens bewilligt, worauf dieser Pächter
    einen mittleren fünfstelligen Betrag für die Herrichtung seiner Parzelle investiert hat. Wieso wurde dieser Neubau zum damaligen Zeitpunkt bewilligt? Plant die Gemeinde, diesen Pächter für seine Umtriebe finanziell zu entschädigen?
  • In seinem Kündigungsschreiben hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass
    sich diese Parzelle als „für den Gartenbau nicht geeignet“ herausgestellt hat. Wie
    beurteilt der Gemeinderat die Tatsache, dass die Parzelle seit 1974 sehr erfolgreich
    genau zu diesem Zweck genutzt wird?
  • Glaubt der Gemeinderat, dass fehlender Einbezug der betroffenen
    Anspruchsgruppen der richtige Weg für sinnvolle und nachhaltige Lösungen ist? Ist
    sich der Gemeinderat der Risiken und Verzögerungen durch Einsprachen und
    langjährige juristische Auseinandersetzungen bewusst? Denkt der Gemeinderat
    nicht, dass gerade seine passive Informationspolitik dem Ansehen und der
    Aussenwirkung der Gemeinde schadet?

Wir bedanken uns bereits im Voraus für eine konstruktive Rückmeldung und freuen uns
auf einen angeregten Diskurs über die zukünftige Ausgestaltung dieser Parzelle.

Stellungnahme der Gemeinde Ebikon:

Wir haben Ihr Schreiben „Aufruf an den Gemeinderat zur offenen und proaktiven Kommu
nikation in Sachen Umnutzung der Parzelle Rütihof“ vom 25. Mai 2020 geprüft. Gerne in
formieren wir Sie über die Sachlage und nehmen im zweiten Teil Stellung zu Ihren Fragen.
Die Problematik liegt nicht in der künftigen, sondern in der jetzigen Nutzung. So wie die
Parzellen ausgebaut und bewirtschaftet werden, ist eine Weiterführung der bestehenden
Anlage rechtlich nicht möglich. Die Summe der Gegebenheiten hat zwischenzeitlich eine
Dimension angenommen, die ein Belassen der jetzigen Situation aus Gründen der Haftpflicht wie auch gesetzlichen Gründen verunmöglicht.

Die betroffenen vier Parzellen befinden sich in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen und
sind darin wiederum als Familiengärten festgelegt. Dies dient als gesetzliche Grundlage für
die Nutzung, verbunden mit allen Rechten und Pflichten des Grundeigentümers wie auch
der Pächter.

Die Duldung von Neophyten auf dem Gelände, der übermässige Ausbau der Gartenhäuser, die Kleintierhaltung sowie die teilweise Verwaldung von einzelnen Parzellen ist nicht zonenkonform und kann aus Gründen der Grundeigentümerhaftung und der Zweckbestimmung der Zone nicht geduldet werden. Um die jetzige Nutzung weiterhin zu tolerieren, wären wir gezwungen, aufwendige bauliche Massnahmen (z.B. Meteo-Wasser) und Unterhaltsarbeiten auszuführen. Zudem müssten durch die Pächter nachträgliche Baubewilligungen eingegeben werden, welche analog dem Krienser Hochwald kaum bewilligungsfähig sind.

Es ist uns bewusst, dass die jetzigen Pächter ihre Parzellen als Freizeit- und Rückzugsort
schätzen. Wir haben stets unsere Unterstützung angeboten, bedürfnisgerechte Ersatzlösun
gen zu finden und konnten zum Teil bereits konkrete Vorschläge unterbreiten.

Auslöser für die Kündigung der Pacht ist nicht die künftige Nutzung, sondern die Summe
der aktuellen Gegebenheiten. Dieser Umstand zwang uns, Gedanken über eine Folgenutzung anzustellen. Darin ist die Zugänglichkeit für die Gesamtbevölkerung zentral.

Zum Schutz der Pächter verzichteten wir auf die Kommunikation der einzelnen Umstände. Die Ausgangslage erfordert aber Massnahmen, die wir als Gemeinde verpflichtend durchsetzen müssen.

Zu Ihren Fragen nehmen wir gerne wie folgt Stellung:
Wieso informiert der Gemeinderat die Bevölkerung (zum wiederholten Mal) nicht
über seine Pläne und Absichten in diesem für die Öffentlichkeit relevanten Anliegen?

Dem Gemeinderat Ebikon liegt viel an einer offenen und transparenten Kommunikation. So
wurde mit den direktbetroffenen Pächtern stets ein offener Dialog geführt. Selbstverständlich ist auch eine Kommunikation der Bevölkerung geplant, jedoch erst, wenn sich das Projekt inklusive Kosten konkretisiert.

Im Weiteren wurde Ihnen, auf Ihr Gesuch um Einsicht in amtliche Dokumente zur Parzelle
Rütihof gemäss Offentlichkeitsprinzip, vollumfängliche Akteneinsicht gewährt. Bedauerlicherweise haben Sie dieses Gesuch wieder zurückgezogen. Für den Erhalt der Familiengärten auf der Parzelle Rütihof ist beim Gemeinderat im Januar 2020 eine politische Petition eingegangen. Wieso informierte der Gemeinderat die Öffentlichkeit nicht über diese Petition?
Es ist nicht Usus, dass aktiv über Petitionen kommuniziert wird. Wir werden diese Praxis
gerne inskünftig überprüfen, möchten jedoch festhalten, dass die Kommunikation grundsätzlich Aufgabe der Petitionäre ist.

In welchem Zeitrahmen plant der Gemeinderat, diese Begegnungszone zu realisieren? Was geschieht mit der Parzelle zwischen Ende Oktober und dieser geplanten Umnutzung? Wer kommt für die anfallenden Kosten in dieser Zeit auf?
Damit keine Kosten für eine Zwischennutzung entstehen ist geplant, die Arbeiten ohne Unterbruch in Angriff zu nehmen. Der SVP ist bekannt, dass diese geplante Umnutzung einmal in der PUEK und einmal in der Controlling Kommission peripher, ohne auf Details einzugehen, behandelt wurde.

Wurden wenigstens die Anstösser an die Parzelle Rütihof über diePläne informiert und wie stehen diese Anstösser zu diesen Plänen?
Wie von Ihnen erwähnt, wurde über die Gartenparzelle Rütihof an der PUEK-Sitzung vom
10. Dezember 2019 gesprochen. Die Mehrheit der Kommission erachtete das Thema als
operativ und nicht in der strategischen Zuständigkeit der Kommission.
Die Pächter der oberen Gartenparzelle Rütihof wurden am 13. Juni 2019 von der Gemeinde
über die Zukunft der Gartenparzellen informiert. Aufgrund von zwei laufenden Verfahren
sind diesbezüglich Verzögerungen entstanden, sodass bislang keine weiteren Informationen
erfolgt sind.

Der für Familiengärten genutzte Bereich der Parzelle umfasst insgesamt ca. 5,000 Quadratmeter. Im unteren Teil dieses Bereiches auf einer Fläche von ca. 1500
Quadratmetern wird der Boden aktuell nicht genutzt. Wieso reicht dieser Bereich
nicht aus, um den geplanten Begegnungsort zu realisieren?

Es fanden umfangreiche Abklärungen mit Fachleuten statt. Es wurde geprüft, ob sich das
Areal bzw. die Bodenstruktur (ca. 3‘700 m2) für Familiengärten eignet. Es hat sich klar gezeigt, dass das Areal ungeeignet ist. Auch sah man keine Möglichkeit, die bestehenden Gegebenheiten in eine Gartenvereinsähnliche Struktur zu integrieren. Angefragte Gartenvereine haben kein Interesse gezeigt, die Parzellen in ihre Strukturen zu übernehmen. Dies nicht zuletzt, weil einzelne Parzellen im Laufe der Jahre immer mehr zweckentfremdet wurden und heute nicht mehr als Garten dienen. An anderen Stellen in der Gemeinde, namentlich im Schmiedhofpark, musste ein Projekt Aufwertung von Begegnungsräumen aus Kostengründen sistiert werden. Auch an weiteren Begegnungsorten wie dem Spielplatz Himmeirich können Reparaturen von Spielanlagen aus Kostengründen nicht vorgenommen werden.

Wie rechtfertigt der Gemeinderat unter diesen Umständen, dass hier eine komplett neue Begegnungszone geschaffen werden soll, was ebenfalls mit Kosten verbunden ist? Sind hier mögliche Geldgeber im Spiel, welche die Umsetzung dieser Begegnungszone kostenneutral gestalten können?
Wie der Gemeinderat bereits publiziert hat, musste das Projekt Schmiedhofpark aufgrund
einer nicht vorhandenen Trägerschaft vorläufig sistiert werden. Beim Spielhimmel wurde
ein defektes Spielgerät entfernt. Alle weiteren Geräte stehen zur Verfügung und können
benützt werden. Beide Anlagen bieten weiterhin Spiel- und Erholungsmöglichkeiten. Ziel
der neuen Begegnungszone war es von Anfang an, diese langfristig mit wenig Unterhalt
durch eine Trägerschaft zu betreiben. Mit potenziellen Geldgebern ist man im Gespräch. Selbst wenn die Erstellung dieser Begegnungszone für die Gemeinde kostenneutral gestaltet werden könnte, führt die geplante Begegnungszone trotzdem zu laufenden Kosten im Bereich des Unterhalts. Im Gegensatz dazu bringt die bisherige Nutzung für die Gemeinde Einträge in Form von Pachtzinsen und kaum Aufwand für den Unterhalt, weil die aktuellen Pächter ihre Grundstücke selbständig pflegen.

Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Gemeinde zuerst die Aufwertung der an deren, bestehenden Begegnungszonen priorisiert, bevor hier eine neue Baustelle mit finanziell ungewissem Ausgang eröffnet wird?
Die Pachteinnahmen der oberen Gartenparzelle Rütihof sind im Verhältnis relativ gering.
Diese betrugen 2019 CHF 575.00 p.A. Anscheinend ist diese vorgesehene Umnutzung bereits seit Jahren geplant. Trotzdem hat die Gemeinde Ebikon einem Pächter des Familiengartens noch im Jahr 2016 den Bau eines neuen Gartenhäuschens bewilligt, worauf dieser Pächter einen mittleren fünfstelligen Betrag für die Herrichtung seiner Parzelle investiert hat. Wieso wurde dieser Neubau zum damaligen Zeitpunkt bewilligt? Plant die
Gemeinde, diesen Pächter für seine Umtriebe finanziell zu entschädigen?

Wir bitten Sie, uns zeitnah die Angaben des Pächters sowie die Unterlagen, die zu dieser
Aussage führen, mitzuteilen. Nach Erhalt werden wir dazu gerne Stellung nehmen.

In seinem Kündigungsschreiben hat der Gemeinderat darauf hingewiesen, dass sich diese Parzelle als “für den Gartenbau nicht geeignet“ herausgestellt hat. Wie beurteilt der Gemeinderat die Tatsache, dass die Parzelle seit 1974 sehr erfolgreich genau zu diesem Zweck genutzt wird?
Wie bereits erwähnt fanden umfangreiche Abklärungen durch externe Fachleute diesbezüglich statt. Die zweckentfremdete Nutzung von Teilen der Parzellen unterstreicht die Abklärungen.

Glaubt der Gemeinderat, dass fehlender Einbezug der betroffenen Anspruchsgruppen der richtige Weg für sinnvolle und nachhaltige Lösungen ist? Ist sich der Gemeinderat der Risiken und Verzögerungen durch Einsprachen und langjährige juristische Auseinandersetzungen bewusst? Denkt der Gemeinderat nicht, dass gerade seine passive Informationspolitik dem Ansehen und der Aussenwirkung derGemeinde schadet?
Der Gemeinderat ist überzeugt, richtig und vor allem im Sinne der Gesamtbevölkerung zu
handeln. Wir betonen, dass wir mit den Direktbetroffenen seit langem in Kontakt stehen,
konstruktive Lösungswege suchen und weiterhin bestrebt sind mit allen Pächtern einvernehmliche Lösungen zu finden. Deshalb setzt sich der Gemeinderat mit Nachdruck dafür ein, allen betroffenen Pächtern alternative Standorte anzubieten.

Die Parzellen Rütihof sollen in der künftigen Nutzung der gesamten Bevölkerung von Ebikon als Begegnungsort und zur Freizeitaktivität zur Verfügung stehen. Zudem stellt die geplante Nutzung eine Aufwertung des öffentlichen Raumes für Natur und Landschaft dar. Mit der Anbindung an den Rontaler Höhenweg wird das Areal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und fördert so aktiv ein positives Image der Gemeinde.