Auch Sandor Horvath hatte eine Bewilligung

Wahlen Controlling-Kommission – Plakatierung in Ebikon

EBIKON – Entgegen früheren Berichten hatte auch Sandor Horvath von Anfang an eine Bewilligung zum Aufstellen von Plakaten auf der Schachenwiese. Die katholische Kirchgemeinde hat dies am 6. Februar 2014 gegenüber dem Rontaler bestätigt und eine frühere Auskunft korrigiert.

In der Ausgabe vom Donnerstag, 6. Februar, veröffentlichte der «rontaler» einen Leserbrief des Co-Präsidenten der SVP Ebikon, Stefan Brunner, mit dem Titel «Ebikon braucht glaubwürdige und konsensfähige Vertreter». Entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten, ein Woche vor Wahltermin keine Leserbriefe mit wahlpolitischen Inhalten mehr zu publizieren, haben wir diesen ausnahmsweise dennoch veröffentlicht, weil sich unsere Redaktion gleichzeitig in der Pflicht sah, im Sinne der ausgewogenen Berichterstattung der SVP Ebikon Platz zu bieten für eine Entgegnung auf die (ebenso scharf) formulierte Medienmitteilung von Susanne Gnekow, Vizepräsidentin der GLP Ebikon, in der vorausgehenden Ausgabe. Hätten wir den Leserbrief nicht veröffentlicht, hätte sich der «rontaler» den Vorwurf gefallen lassen müssen, die involvierten Parteien ungleich zu behandeln. Selbstverständlich können Sandor Horvath und die GLP Ebikon dieses Recht ebenfalls für eine Stellungnahme für sich in Anspruch nehmen (siehe Leserbrief in dieser Ausgabe).

Leserbriefe dürfen nicht unwahr und nicht beleidigend sein

Da Co-Präsident Brunner in seinem Leserbrief wiederum dezidiert seiner Meinung kundtat, Sandor Horvath verfüge über keine Bewilligung zum Aufstellen eines Plakats auf dem Grundstück im Ausserschachen (zwischen Schachenbrücke und dem kleinen Turm), das der Kath. Kirchgemeinde gehört, erfolgte eine Anfrage des Redaktionsleiters bei Stefan Meyer, Leiter Fachbereich Bau und Infrastruktur der Kath. Kirchgemeinde Luzern, ob diese Aussage zutreffend sei. Stefan Meyer bestätigte gegenüber dem «rontaler», dass für das Plakat von Daniela Mazenauer eine Bewilligung vorliege, für dasjenige von Sandor Horvath jedoch nicht. Die Antwort war klar und eindeutig. Wichtig dabei zu wissen: Leserbriefe geben persönliche Standpunkte des jeweiligen Verfassers wieder, die nicht der Redaktionsmeinung entsprechen müssen. Sie dürfen jedoch keine beleidigenden oder klar als unwahr erkennbare Aussagen beinhalten. Deshalb die «Rückversicherung» durch unsere Anfrage bei der Kath. Kirchgemeinde Luzern.

Kirchgemeinde Luzern bestätigt

Inzwischen liegt der rontaler-Redaktion eine E-Mail vor, die bestätigt, dass Sandor Horvath am 7. Januar bei Herbert Mäder, Kirchenrat Kirche Stad Luzern, telefonisch um eine Bewilligung nachgefragt hat und ihm diese per E-Mail gleichentags auch bestätigt wurde. Die Katholische Kirchgemeinde Luzern hält dazu fest, dass es sich hierbei um ein Missverständnis bzw. einen Fehler in der internen Kommunikation handelt, für den sie sich, insbesondere im Hinblick auf den möglichen Schaden, der Sandor Horvath  dadurch entstanden sein könnte, entschuldigt. Sie bittet aber auch um Verständnis dafür, dass man der Sache nicht ganz die Bedeutung beigemessen habe, die sie allem Anschein nach für die beiden involvierten Parteien hat. Grundsätzlich ist ihr wichtig festzuhalten, dass auf erwähntem Grundstück eigentlich nur Vereine für ihre Anlässe plakatieren dürfen, und dies selbstverständlich nur, wenn vorher eine Bewilligung eingeholt worden ist. Für politische Plakatierung stehe dieses grundsätzlich nicht (mehr) zur Verfügung und man werde dies in Zukunft auch verstärkt kontrollieren. Wichtig ist ihr in diesem Zusammenhang auch die Feststellung, dass ein «Vorgehen gegen Herrn Horvath», so wie es im Leserbrief von Stefan Brunner steht, selbstverständlich ausser Betracht falle.

Das Fazit der «rontaler»-Redaktion

Der «rontaler» zieht insofern die Lehre aus der Geschichte, dass zukünftig sowohl Leserbriefe, wie Pressemitteilungen der Parteien, die später als 10 Tage vor kommunalen Wahlen und Abstimmungen auf der Redaktion eingehen, konsequent nicht mehr in unserer Zeitung veröffentlicht werden. Wir bitten alle Einsender, diese Frist zur Kenntnis zu nehmen und in Zukunft zu berücksichtigen.

Guido Gallati, Chefredaktor

 

Berichtigung der Katholischen Kirchgemeinde der Stadt Luzern

Wir halten fest, dass Sandor Horvath bereits am 7. Januar 2014 schriftlich eine Bewilligung für das Aufstellen von Wahlplakten auf unserem Grundstück «Schachenwiese» in Ebikon erhalten hatte. Die in einem Leserbrief von Stefan Brunner, Co-Präsident der SVP Ebikon, am 6. Februar 2014 im Rontaler publizierte Information, wonach Sandor Horvath keine Bewilligung gehabt haben soll, entspricht nicht den Tatsachen. Die im Leserbrief enthaltene Falschinformation entstand aufgrund eines Missverständnisses in der internen Kommunikation der Katholischen Kirchgemeinde Luzern. Wir bedauern dies und hoffen, dass Sandor Horvath dadurch keinen Schaden erlitten hat.

Urban Schwegler, Kommunikationsverantwortlicher Katholische Kirche Stadt Luzern

 

Regeln für Leserbriefe

Die Leserbriefseite des «rontalers» bietet ein Diskussionsforum, das auf Dauer nur funktionieren kann, wenn sich alle Beteiligten an »Spielregeln« halten. Diese wollen wir hier wieder einmal in Erinnerung rufen.

1. Leserbriefe geben die Meinung der Leser wieder, nicht die der Redaktion.

2. Der Verfasser eines Leserbriefes ist für diesen (juristisch) verantwortlich. Allerdings liegt bei der Zeitung die publizistische Verantwortung. Die Redaktion behält sich deshalb das Recht vor, Kürzungen vorzunehmen oder – bei begründeten Bedenken – den Leserbrief nicht zu veröffentlichen.

3. Leserbriefe sollten sich mit aktuellen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beschäftigen. Private Auseinandersetzungen werden nicht veröffentlicht.

4. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe nicht oder mit zeitlicher Verzögerung zu veröffentlichen, wenn gleichzeitig mehrere Leserbriefe zum gleichen Thema eintreffen oder wenn aus Aktualitätsgründen kein Platz in der aktuellen Ausgabe zur Verfügung steht (die reguläre Berichterstattung geht vor).

5. Leserbriefe dürfen scharfe Wertungen, Überspitzungen und Kritik im Rahmen des öffentlichen Meinungsstreits enthalten. Beiträge, die Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Verleumdungen, persönliche Diffamierungen oder drastisch überzogene Kritik an Personen enthalten, werden nicht veröffentlicht. In diesem Zusammenhang: Gute Argumente überzeugen mehr als böse Worte!

6. Der Einsender sollte erwähnen, worauf sich sein Beitrag bezieht. Bezieht er sich auf einen Zeitungsartikel, bitte angeben, wann dieser erschienen ist. Titelvorschläge (Überschriften) werden gerne entgegengenommen, grundsätzlich entscheidet über die Titelsetzung aber die Redaktion.

7. Anonyme Schreiben werden nicht veröffentlicht. Bei der Veröffentlichung eines Beitrags werden Vor-, Nachname und Wohnort (und allenfalls die Funktion) genannt.

8. Der Leserbriefbeitrag sollte eine Länge von ca. 1400 Anschlägen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Kurze Beiträge haben größere Chancen auf eine zeitnahe Veröffentlichung. Kürzungen muss sich die Redaktion dennoch vorbehalten.

Werden diese Regeln eingehalten, steht einem für alle Leserinnen und Leser spannenden Austausch auf unseren Leserbriefseiten nichts im Weg!