Substanzielle Mehrausgaben im Gemeindebudget

Gesellschaft & Soziales

Die Gemeinde Ebikon befindet sich in einer finanziell herausfordernden Lage. In einer losen Serie zeigt die Gemeinde auf, welche Hauptfaktoren das Gemeindebudget belasten. In dieser Ausgabe werden die Auswirkungen der Coronakrise sowie der neuen Obergrenze der Ergänzungsleistungen auf den Bereich Gesellschaft & Soziales beleuchtet. 

Im Interview mit EbikonAktuell vom 30. Juni hat die für das Ressort Finanzen zuständige Gemeinderätin, Susanne Troesch-Portmann, aufgezeigt, in welch herausfordernder finanziellen Situation sich die Gemeinde Ebikon befindet. Die Erarbeitung der Finanzstrategie sowie des Budgets 2021 ist zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch lassen sich bereits erste Auswirkungen auf den Bereich Gesellschaft & Soziales ableiten.

Gebundene Ausgaben steigen 

Seit 2015 wachsen wesentliche Ausgabenbereiche, wie jene für die Soziale Wohlfahrt und Gesundheit, kontinuierlich an. Bei diesen Ausgaben handelt es sich um gebundene Ausgaben. Das sind Kosten, welche die Gemeinde tragen muss, ohne sie selber beeinflussen zu können. Die in den letzten fünf Jahren vom Kanton auf die Gemeinden überwälzten Kosten bewegen sich für Ebikon im siebenstelligen Bereich. Das ist eine Dimension, die nicht mehr durch Kompensationen in anderen Bereichen abgefangen werden konnte – obwohl die Gemeinde eine sehr strikte Ausgabendisziplin verfolgt. Trotz laufender Stabilisierungs- und Sparmassnahmen ist ein strukturelles Defizit entstanden, welches nun noch grösser zu werden droht. 

800’000 Franken Mehraufwand im Bereich der Ergänzungsleistungen

Die Gemeinde Ebikon sieht sich im Bereich der Ergänzungsleistungen mit einem Mehraufwand in Höhe von 800’000 Franken konfrontiert. Der Grossteil davon, 500’000 Franken, ist auf den Bundesgerichtsentscheid zurückzuführen, wonach der Kanton die Ergänzungsleistungen zu tief ansetzte. Die vorgesehenen 141 Franken pro Tag für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner würden die tatsächlichen Aufenthaltstaxen nicht decken. Die betroffenen Personen haben rückwirkend per 1. Januar 2020 Anrecht auf 179 Franken. Dieser Tagessatz gilt neu unabhängig von der jeweiligen Vermögenssituation. Mit dem Bundesgerichtsentscheid soll gewährleistet werden, dass Personen mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen ihre Lebenskosten vollumfänglich decken können. 

Auswirkungen der Coronakrise auf die Ebikoner Bevölkerung

Die Coronapandemie bedeutet für die Abteilung Gesellschaft & Soziales einen personellen Mehraufwand in der Beratung und Begleitung der Klienten. Einerseits wird die Abteilung mit mehr Beratungs- und Unterstützungsanfragen aufgrund von Kurzarbeit und steigenden Arbeitslosenzahlen konfrontiert. Vermehrte Kurzarbeit bei ohnehin eher tiefen Einkommensschichten führt zwangsläufig zu einem Anstieg in der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Da der Sozialdienst während des Lockdowns nur noch telefonische Beratungsgespräche anbieten konnte, wird es andererseits zu Verzögerungen in der Ablösung der Klienten kommen.  

Einsatz einer gemeinderätlichen Kommission 

Um ganzheitliche Lösungen in dieser herausfordernden Situation erarbeiten zu können und um sicher zu stellen, dass sämtliche Lösungsoptionen identifiziert und geprüft werden, hat  die Gemeinde bei der Erarbeitung der Finanzstrategie eine zusätzliche gemeinderätliche Kommission eingesetzt. Die gemeinderätliche Kommission setzt sich aus Unternehmerinnen und Unternehmern sowie aus Privatpersonen von Ebikon zusammen, welche aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine umfassende Expertise und Erfahrung im Finanzwesen mitbringen. Die Fachkommissionsmitglieder sind eingeladen, ihre Anliegen in die Diskussion zur Finanzstrategie einfliessen zu lassen. Die Kommission trifft sich am 12. und 13. August und formuliert Empfehlungen zu Handen des Gemeinderats und der Controlling-Kommission.