Nein zum Budget 2021, Ja zur Sagenmatt

Ebikon sagt Ja zur Sagenmatt. Ein starkes Zeichen, welches Ebikon braucht.

Gemeinderat

Es war eine denkbar schwierige Aufgabe für den Ebikoner Gemeinderat: Ein Budget vorzulegen, welches trotz Steuererhöhung um zwei Zehntelseinheiten ein Defizit von 2,84 Millionen Franken ausweist. Wie das Abstimmungsresultat zeigt, vermochte der Gemeinderat eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nicht davon zu überzeugen, dass diese Erhöhung notwendig und das Defizit nicht vermeidbar ist. Zur Sagenmatt-Überbauung sagt Ebikon mit 50.20 Prozent Ja. Deutlicher angenommen wurde die Gesamtrevision der Reglemente der Siedlungsentwässerung und Wasserversorgung mit 85.10 respektive 87.14 Prozent.

Die Stimmbeteiligung lag am letzten Abstimmungssonntag vom 29. November 2020 bei hohen 45 Prozent.

Budgetloser Zustand nach dem Nein zum Budget 2021

Das Nein zum Budget 2021 ist mit 56.25 Prozent deutlich ausgefallen. Aus Konsequenz daraus muss die Gemeinde nun ein neues Budget erarbeiten und befindet sich, bis dieses vom Stimmvolk abgenommen wird, in einem budgetlosen Zustand. „Bedauerlicherweise wurde das vorgelegte Budget abgelehnt, trotz Unterstützung durch die Controlling-Kommission und praktisch allen Parteien. Ein neues Budget zu erarbeiten stellt uns kosten- und ressourcenmässig vor grosse Herausforderungen. Wie bereits in der Botschaft aufgezeigt, ist unser Handlungsspielraum sehr klein. So werden wir nun bei den ungebundenen Ausgaben Leistungskürzungen oder die Weiterverrechnung mittels Gebühren vornehmen müssen. Auch die geplanten Investitionen werden, sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch umfangmässig, Anpassungen erfahren müssen“, stellt Susanne Troesch-Portmann, Gemeinderätin Finanzen, fest und führt fort: „Weist das neue Budget eine Steuererhöhung um nur ein Zehntelsprozent auf, fehlen uns Einnahmen von 1.8 Mio. Franken. Diese Mindereinnahmen werden wir sicher nicht vollständig kompensieren können. Es gilt nun, den Budgetprozess umgehend wieder einzuleiten. Klar ist bereits heute, dass sich die finanzielle Situation nach dem heutigen Nein nicht so schnell verbessern wird.“ Der budgetlose Zustand beginnt für die Gemeinde am 1. Januar 2021 und bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt an nur noch zwingend notwendige, gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben getätigt werden dürfen.

Ja zur Überbauung Sagenmatt

Das Ja zur Sagenmatt-Überbauung fiel knapp aus. Dass nach der Verschiebung dieser Abstimmungsvorlage doch noch ein Ja an der Urne erzielt wurde, freut den Gemeinderat ausserordentlich. „Der Entscheid vom September stand zwar keineswegs in Zusammenhang mit den Qualitäten der Sagenmatt-Überbauung. Trotzdem spürte der Gemeinderat, dass die Verschiebung der Abstimmung stark verunsicherte“, sagt Hans Peter Bienz, Gemeinderat Planung & Bau. „Insbesondere die Projektgegner versuchten, die Ereignisse zu Ihren Gunsten zu instrumentalisieren und Befürworter mit teils fragwürdigen Aussagen zu irritieren“, so Bienz weiter. Wie das Abstimmungsresultat zeigt, konnte das Projekt trotzdem eine knappe Mehrheit überzeugen. 50.20 Prozent der Stimmberechtigten haben sich für die Sagenmatt-Überbauung ausgesprochen. An der Luzernerstrasse wird ein neues Quartier entstehen, welches nicht nur zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern qualitativ hochwertige Aufenthalts- und Begegnungsorte bietet, sondern für ganz Ebikon ein positives Signal aussendet: „Ein Signal, welches Ebikon dringend braucht, um die bevorstehenden Herausforderungen erfolgreich meistern zu können“, so Bienz.

Ja zu den Revidierten Reglementen zur Siedlungsentwässerung
und Wasserversorgung

Damit die technischen, rechtlichen und ökonomischen Entwicklungen im Bereich der Siedlungsentwässerung und der Wasserversorgung in geeigneter Form berücksichtigt werden können, mussten die beiden Reglemente zur Siedlungsentwässerung und zur Wasserversorgung einer Gesamtrevision unterzogen werden. Die Ebikoner Stimmbevölkerung sagt mit 85.10 Prozent ja zur Gesamtrevision des Siedlungsentwässerungsreglements (SER) und mit 87.14 Prozent ja zur Gesamtrevision des Wasserversorgungsreglements (WVR). Für Bevölkerung sind insbesondere die Kostenfolgen aus dieser Revision von Interesse: Gebühren werden mit Inkraftsetzung der revidierten Reglemente per 1. Januar 2021 vermehrt im Sinne des Verursacherprinzips verrechnet. Für die meisten Grundstückbesitzer haben die beiden Gesetzesrevisionen keine Auswirkungen – auch keine finanziellen. Zirka ein Drittel der Grundstückbesitzer werden aufgrund der neuen Bandbreite der Tarifzonen und der neuen Tarifzoneneinteilung mit Kostenfolgen konfrontiert werden. „Je nach Tarifzoneneinteilung können die Kosten leicht ansteigen – oder auch sinken“, erklärt Bienz.