Maskenpflicht in der Verwaltung

Verwaltung

Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Besucherinnen und Besucher gilt ab sofort eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Bereichen des Gemeindehauses. 

Im Eingangsbereich, in den Gängen, in Sitzungszimmern oder in der Cafeteria gilt ab sofort eine Maskentragepflicht für sämtliche Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher.