Auf Anfrage von Einwohnerrat Stefan Bründler (SVP) erläutert der Gemeinderat Ebikon seine Pläne zur Stabilisierung des Finanzhaushalts.
Stefan Bründler (Einwohnerrat, SVP) und Mitunterzeichnende haben eine schriftliche Anfrage an den Gemeinderat von Ebikon gerichtet.
- Wie will der Gemeinderat den Finanzhaushalt stabilisieren?
- Welche Auswirkungen hat die beschlossene kantonale Steuergesetzrevision?
- Was unternimmt der Gemeinderat, um Ebikons Interessen bei der bevorstehenden kantonalen Revision des Finanzausgleichs zu schützen?
In seiner Antwort erläutert der Gemeinderat, dass vor allem die geplanten Investitionen die Gemeindefinanzen belasten. Eine Priorisierung ist notwendig. Deshalb wird der Gemeinderat im Frühjahr 2025 dem Einwohnerrat einen 10-Jahres-Investitionsplan vorlegen. An der Session wird ebenso die Finanzstrategie behandelt. Deren Schwerpunkte liegen auf einem ausgeglichenen Budget, einer massvollen Verschuldung und der Steigerung des Ertrags. Dafür ist unter anderem eine gezielte Entwicklung gemeindeeigener Liegenschaften vorgesehen, um die Erträge zu erhöhen. Zusätzlich vertritt der Gemeinderat Ebikons Interessen mit Blick auf die bevorstehende Revision des Finanzausgleichs gegenüber dem Kanton.
Gemeinderat warnt vor Revision
Der Gemeinderat lehnt die bevorstehende Teilrevision des kantonalen Finanzausgleichs in ihrer aktuellen Form ab. Diese Revision würde eine dringend benötigte Ertragssteigerung aus dem Finanzausgleich verhindern und die Schere zwischen ertragsstarken Gemeinden und solchen mit niedriger Steuerkraft vergrössern. Der Gemeinderat hält es für entscheidend, diese Teilrevision gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden zu verhindern. Gleichzeitig setzt er sich für eine faire Verteilung der Ressourcen ein.
Die bereits beschlossene kantonale Steuergesetzrevision könnte ebenfalls negative finanzielle Folgen haben. Nach aktuellem Stand wird mit jährlichen Steuerausfällen in siebenstelliger Höhe gerechnet. Der Kanton stellt jedoch in Aussicht, dass diese Ausfälle durch höhere OECD-Beiträge kompensiert werden, sodass letztlich keine negativen Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen entstehen sollen.
Die komplette Antwort auf die Anfrage finden Sie auf www.ebikon.ch