«Die Umsetzung des Bau- und Zonenreglements hat Priorität»

Gemeinderat

Am 7. März 2021 stimmt Ebikon über das revidierte Budget 2021 ab. Die Orientierungsversammlung vom 22. Februar 2021 musste coronabedingt abgesagt werden. EbikonAktuell spricht deshalb mit Hans Peter Bienz über aktuelle Herausforderungen und stellt ihm Fragen zur Zukunft der Gemeinde. 

EbikonAktuell: Ebikon steckt in einer schwierigen finanziellen Situation. Es ist die Rede von einem strukturellen Defizit. Was bedeutet das?

Hans Peter Bienz: Seit mehreren Jahren entwickeln sich die Einnahmen der Gemeinde unterdurchschnittlich.  Zurückzuführen ist das Problem primär auf die drei grossen kantonalen Steuergesetzreformen. Diese führten dazu, dass die Steuerzahlenden seit 2004 zwischen 17 und 42 Prozent weniger Steuern bezahlen – je nach Einkommenssituation und Familienstand. Während viele Gemeinden diese Steuerausfälle durch ein qualitatives Bevölkerungswachstum ausgleichen konnten, resultieren in Ebikon Mindereinnahmen. Wie andere grosse Agglomerationsgemeinden vermochte Ebikon diese Mindereinnahmen bisher nicht zu kompensieren. Gleichzeitig sind es gerade die Agglomerationsgemeinden, die grosse Zentrumslasten tragen. Dieses Missverhältnis ist schliesslich das, was wir heute als strukturelles Defizit bezeichnen.

Was braucht Ebikon, damit auch hier eine qualitative Entwicklung stattfinden kann? 

Für eine qualitative Entwicklung braucht es attraktive Wohn- und Lebensräume. Wir brauchen Quartiere, in denen sich Ebikonerinnen und Ebikoner wohl fühlen. Und welche auch auf Zuzüger attraktiv wirken. Um solche Lebensräume gestalten zu können, müssen wir uns zuerst einen finanziellen Handlungsspielraum erarbeiten. Den haben wir heute bekanntlich nicht. Doch mit der Finanzstrategie legen wir den Grundstein, um mittelfristig wieder ausgeglichene Budgets erreichen zu können. Dafür müssen wir jedoch konsequent Massnahmen priorisieren, die zur Attraktivität unserer Gemeinde beitragen. Zentrales Element dabei ist die möglichst rasche Umsetzung des Bau- und Zonenreglements. Ebikonerinnen und Ebikoner sowie Unternehmer in unserer Gemeinde warten sehnsüchtig darauf. Sie wollen unsere Gemeinde weiterentwickeln, mitgestalten und vor Ort investieren. Dafür brauchen sie jedoch Planungssicherheit. Und diese gibt es mit dem revidierten Bau- und Zonenreglement. 

Wo stehen wir denn heute mit dem revidierten Bau- und Zonenreglement?

Der Gemeinderat hat dem Kanton Mitte Dezember 2020 die überarbeiteten Unterlagen zum Bau- und Zonenreglement zur dritten Vorprüfung eingereicht. In der letzten Überarbeitung sind insbesondere die Ergebnisse aus der Bevölkerungsbefragung zum Bebauungsplan Weichlen eingeflossen. Der Kanton prüft nun, ob das Bau- und Zonenreglement mit der übergeordneten Planung und dem übergeordneten Gesetz übereinstimmt. Die Gemeinde erwartet eine Rückmeldung bis im Herbst 2021. Sollten vom Kanton keine Beanstandungen zurückgemeldet werden, kann im Anschluss die öffentliche Auflage gestartet werden.

Gegen das Ja der Stimmbevölkerung zum Projekt Sagenmatt wurden erneut Beschwerden eingereicht. Wie geht es hier weiter?

Mitte Dezember 2020 sind zwei Verwaltungsbeschwerden beim Luzerner Regierungsrat eingegangen. Inhaltlich richten sich die Beschwerden gegen das Abstimmungsresultat zur Teilzonenplanänderung und zum Bebauungsplan Sagenmatt. Der Gemeinderat prüft diese Beschwerden derzeit gemeinsam mit den Fachpersonen aus der Verwaltung. Bis Ende Februar hat die Gemeinde gegenüber dem Kanton eine Stellungnahme abzugeben.

Videobotschaft des Gemeinderats zum Budget 2021

Hans Peter Bienz
Gemeinderat Planung & Bau