Corona-Update zu den angekündigten Lockerungen

Untenstehende Auflistung zeigt den Ausstiegsfahrplan des Bundesrats. Die Gemeinde Ebikon verfolgt die aktuelle Situation laufend und entscheidet situativ über kommunale Justierungen der geltenden Massnahmen. Bis auf weiteres hält die Gemeinde an den beschlossenen Massnahmen fest:

Es gilt nach wie vor das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Ansammlungen von mehr als fünf Personen sind nicht gestattet. Die gesperrten öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitplätze in Ebikon bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Im Zentrum Höchweid gilt weiterhin Besuchsverbot. Ausnahmefälle werden situativ von der Heimleitung geprüft.

ab 27. April 2020 offen

  • Coiffeure
  • Kosmetik- & Massagesalons 
  • Blumenläden & BaumärkteAmbulante Behandlungen in Spitälern, Arztpraxen,
    Physiotherapie 

ab 11. Mai 2020 offen

  • Obligatorische Schulen
  • Kompletter Detailhandel

ab 8. Juni 2020 offen

  • Weiterführende Schulen 
  • Bibliotheken, Zoos, Museen

Lockerungen erfolgen nur, sofern COIVD-19 Fälle nicht deutlich ansteigen.