Budgetloser Zustand löst viele Fragen aus

Gemeinderat

Befindet sich eine Gemeinde im budgetlosen Zustand, so dürfen nur noch unerlässliche Ausgaben getätigt werden. Darunter sind Ausgaben zu verstehen, welche für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltung der Gemeinde notwendig sind. Dies führt dazu, dass bei jeder einzelnen Ausgabe geprüft werden muss, ob sie als freibestimmbar oder gebunden gilt. 

In der Kurzmeldung auf Seite 3 ist das erste Opfer des budgetlosen Zustands bereits dokumentiert: Die Gemeinde-Tageskarte. Da Ebikon bereits Tageskarten bis Ende Februar 2021 bestellt und bezahlt hat, profitiert die Bevölkerung während den ersten beiden Monaten im neuen Jahr noch von vergünstigten Tageskarten. Danach ist vorerst Schluss. Solange Ebikon kein verabschiedetes Budget hat, darf die Gemeinde keine weiteren Tageskarten beziehen und weiterverkaufen. 

Keine gestalteten Botschaften und Sistierung von Projekten  

Der Gemeinderat und die Verwaltung erarbeiten bis anfangs Januar 2021 das angepasste Budget, über welches die Stimmberechtigten am 7. März 2021 abstimmen werden. Bereits heute ist klar, dass diese Botschaft nicht mehr professionell gestaltet werden kann. Kosten für externe Dienstleistungen, die nicht zwingend notwendig sind, gilt es zu vermeiden. Dazu gehört auch die Sistierung von Projekten wie jenes der Schulraumplanung oder der Zentrumsentwicklung.

Und der Winterdienst?

Schwieriger – und aufgrund der potenziellen Gefährdung der Bevölkerung auch komplexer – erscheint die Einordnung der Kostenfolgen beim Winterdienst. Als eine der einzigen Gemeinde in der Region hat Ebikon den Winterdienst bisher im gesamten Gemeindegebiet flächendeckend sichergestellt. Dass die Gemeinde auch in diesem Winter die Gemeindestrassen von Schnee und Eis befreit und damit die Mobilität und Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet, bleibt unbestritten. Anders sieht die Situation jedoch auf den vielen und weitverzweigten Privatstrassen aus, welche mit einem Anteil von rund 75 Prozent den Grossteil des Ebikoner Weg- und Strassennetzes ausmachen. Diese hat der Werkdienst bisher immer gebührenfrei mit abgedeckt. Allerdings besteht für diese Dienstleistung der Gemeinde kein Vertrag mit den Eigentümern der Privatstrassen. 

Gebühren ab nächstem Winter

Der Gemeinderat erachtet es vor dem Grundsatz von Treu und Glauben als unerlässlich, den Winterdienst während den verbleibenden Wochen im Rahmen der Möglichkeiten aufrecht zu erhalten – auch auf den vielen Privatstrassen, welche nicht selten als Schulwege genutzt werden. Weiterhin gilt aber, dass die Haftung für allfällige Unfälle bei den Eigentümern liegt, sollte eine Strasse nicht in betriebssicherem Zustand sein. Ab dem Winter 2021/2022 wird der Winterdienst auf Privatstrassen von den Eigentümern selber organisiert und finanziert werden müssen. Die Gemeinde informiert  zu einem späteren Zeitpunkt darüber.