Identitätskarten: Antragstellung weiterhin bei der Gemeinde

Die Identitätskarten können weiterhin bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Mit der Änderung eines Bundesgesetzes wird damit die ursprünglich ab 1. März 2012 vorgesehene obligatorische Zusammenlegung der Ausstellungsverfahren für die biometrischen Pässe einerseits und die Identitätskarten andererseits wieder aufgehoben.

Eine zentrale Antragstellung der Identitätskarten hat der Regierungsrat als nicht zweckmässig erachtet. Die bisherige kantonale Regelung, dass die Identitätskarten bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen sind, wird somit beibehalten. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge erfolgen weiterhin durch das Pass- und Patentamt. Ebenso verläuft die Antragstellung für den biometrischen Pass zentral beim kantonalen Erfassungszentrum. Die Möglichkeit, sogenannte Kombilösungen (Pass und Identitätskarten) zu beantragen, kann ebenfalls – wie bis anhin – nur über das kantonale Erfassungszentrum erfolgen. Informationen zu den geltenden Antragsverfahren und den zuständigen Stellen erhalten Sie über die Website des Pass- und Patentamtes (www.ag.ch/passamt). Für weitere Auskünfte steht Ihnen auch die Einwohnerkontrolle Dietwil, Tel. 041 789 60 60, E-Mail: gemeinde@dietwil.ch, gerne zur Verfügung.