13_Gemeinden sollen finanziell entlastet werden

Seit Ende Februar läuft die Sammelfrist für die geplante Initiative «für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung». Die Sorgen seien begründet, aber die geplante Gesetzesänderung realitätsfern, meint der Buchrainer Sozialvorsteher Erwin Arnold.

red. Die Kostenaufteilung der Pflegefinanzierung ist ein brisant diskutiertes Thema. Am 25. Februar veröffentlichte das Luzerner Kantonsblatt die Lancierung einer Initiative, welche die Kosten ausgeglichener verteilen möchte. Bis zum 24. Februar 2013 läuft nun die Sammelfrist für das Initiativkomitee – «für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung».

Klare Ausgangslage
Am 13. Juni 2008 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet. Diese Neuordnung regelt die Finanzierung von ambulant (Spitex) oder stationär (Alters- und Pflegeheim sowie Spital) erbrachten Pflegeleistungen. So leisten die Krankenversicherer neu einen fixen Beitrag an die Kosten der ambulanten und stationären Krankenpflege, der vom Bundesrat gesamtschweizerisch einheitlich und differenziert nach Pflegebedarf in Franken festgelegt wird. Zusätzlich leisten die Sozialversicherungen je nach Pflegebedarf ebenfalls Beiträge. Von den nicht gedeckten Pflegekosten müssen die pflegebedürftigen Personen maximal Fr. 21.60 pro Tag selber tragen (= 20% des vom Bundesrat höchsten festgesetzten Pflegebeitrages). Die Restfinanzierung können die Kantone in eigener Regie regeln. Im Kanton Luzern bezahlen die Gemeinden seit 1. Januar 2011 100% dieser Restkosten. Dies aufgrund der Zustimmung des Kantonsrates zum Pflegefinanzierungsgesetz vom 13. Sept. 2010. Im Vorfeld dieser Abstimmung wurden die Mehrkosten für die Gemeinden vom Regierungsrat mit ca. 40 Mio. Franken veranschlagt.

Ungeklärte Kostenhöhe
Das Initiativkomitee aus dem Entlebuch kann mit den vorab geschätzten Zahlen nichts anfangen. Die Mehrkosten für die Gemeinden seien nach ersten Hochrechnungen der Kosten aus dem Jahr 2011 mit ca. 70 Mio. Franken fast doppelt so hoch wie damals angegeben. Inzwischen wurde auch bekannt, dass der Regierungsrat im Vorfeld der Abstimmung dem Kantonsrat die Auswirkungen des Pflegefinanzierungsgesetzes beschönigt dargestellt und mit zu optimistischen Zahlen operiert hat. Das Komitee sieht darin den Grund, dass viele Gemeinden in grosse finanzielle Probleme geraten sind und nun deswegen einschneidende Sparpakete verabschieden oder sogar teilweise die Steuern erhöhen. Die Initiative will die Kosten der Restfinanzierung zu gleichen Stücken zwischen Kanton und Gemeinden aufteilen. Als angemessen sehen die Initianten eine je hälftige Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden.

Erwin Arnold, Sozialvorsteher von Buchrain. | Bild Lars de Groot

Nachgefragt
Der «Rontaler» hat beim Buchrainer Sozialvorsteher Erwin Arnold nachgefragt, wie er zur Initiative steht.

Befürworten Sie die Initiative, welche die Pflegefinanzierungskosten zu gleichen Teilen auf Gemeinde und Kanton aufteilen will? Wie würde sich eine Annahme der Initiative auswirken?
Die Initiative ist wohl gut gemeint, zielt aber an der Realität vorbei. Mit der Finanzreform 08 wurde eine klare Aufgabenteilung nach dem AKV-Prinzip (Aufgaben/Kompetenzen/Verantwortung) vorgenommen. Entsprechend wurden auch die Finanzströme geregelt. Im Bereich Gesundheit/Soziales wurde beispielsweise die Langzeitpflege (Pflegeheime, Spitex) den Gemeinden zugeordnet und die Akutpflege (Spitäler) dem Kanton. Hierbei ist zu beachten, dass für die Kantone ab diesem Jahr die Neuregelung der Spitalfinanzierung gilt. Dies wird für den Kanton Luzern ebenso beträchtliche Mehrkosten zur Folge haben. Wenn die Initianten schon verlangen, dass sich der Kanton bei der Pflegefinanzierung beteiligt, dann bin ich gespannt, ob sie sich auch damit einverstanden erklären könnten, wenn der Kanton das gleiche bei der Spitalfinanzierung verlangen würde. Grundsätzlich aber darf die Aufgabenteilung nicht verwässert werden. Der finanzielle Ausgleich muss über die Mechanismen des Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden stattfinden. Weder die Neuregelung der Spitalfinanzierung noch die Neuregelung der Pflegefinanzierung haben sich der Kanton und die Gemeinden gesucht. Beides wurde in Bundesbern beschlossen, Kanton und Gemeinden haben lediglich auszuführen und die Anschlussgesetzgebungen vorzunehmen.

Wie standen Sie der Gesetzesänderung 2011 gegenüber? Haben Sie damit gerechnet, dass die veranschlagten 40 Mio. Franken, welche als Mehrkosten für die Gemeinden prognostiziert wurde, zu tief angesetzt waren?
Ich habe den gesamten Prozess von Beginn weg als Vertreter des Verbandes Luzerner Gemeinden VLG in der zuständigen Projektgruppe mitgestaltet. Danach konnte ich in der kantonsrätlichen Kommission, in der Fraktion und schliesslich als Fraktionssprecher der CVP die Vorlage auch im Parlament vertreten. Dass die Gesetzesvorlage nahezu unverändert aus der parlamentarischen Beratung hervorging zeigt, dass im Vorfeld gute Arbeit geleistet wurde. Ob die berechneten 39 Mio. ausreichen werden, wird sich weisen. Das Gesetz sieht in § 18 vor, dass die Kosten evaluiert werden. Nach jährlichen Zwischenauswertungen soll der Bericht im Jahr 2016 im Kantonsrat beraten werden. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons, des Verbandes Luzerner Gemeinden VLG und der Leistungserbringer eingesetzt. Klar ist, dass es die Gemeinden in sehr unterschiedlicher Art und Weise trifft. Sämtliche Zahlen, die derzeit herumgeboten werden, mögen im Einzelfall vielleicht zutreffen. Gesamthaft jedoch lässt sich davon keine schlüssige Gesamtrechnung ableiten, denn dazu fehlen ganz schlicht und einfach die klaren Grundlagen. Alles andere ist Spekulation. Ein allfälliger Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden muss – wie bereits erwähnt – über den Finanzausgleich erfolgen.

Mit welchen Mitteln will Ihre Gemeinde die künftigen Mehrbelastungen ausgleichen? (Wo soll als erstes gespart werden?)
Jeder Budgetprozess beinhaltet gebundene und frei bestimmbare Ausgaben sowie auch entsprechende Einnahmen, diese im Wesentlichen in Form von Steuern. Aufgaben und damit verbundene Ausgaben werden auf deren Notwendigkeit laufend hinterfragt. Es gilt das Wünschbare vom Machbaren zu unterscheiden und eine Neuverschuldung durch erhöhte Konsumausgaben muss mit allen Mitteln vermieden werden. Von diesem Prozess sind alle Bereiche betroffen und nicht einer speziell. Dazu gehört auch, dass die betriebswirtschaftliche Effizienz der Heime von den Trägergemeinden kritisch hinterfragt wird.

Die Fragen stellte Elia Saeed