Mitteilung der Gemeinde Buchrain, Ressort Bau
Im Herbst ist der ideale Zeitpunkt, um Bäume, Sträucher und Grünhecken zurück zu schneiden. Entlang der Strassen wachsen zahlreiche Hecken, Sträucher und Bäume in das Strassenterrain, Trottoir oder in die Fusswege hinein. Diese beeinträchtigen das Begehen oder Befahren, die Unterhaltsarbeiten des Werkdienstes sowie die Verkehrssicherheit. Die Arbeiten des Winterdienstes wie Schneeräumung und Glatteisbekämpfung werden ebenfalls erschwert. Teilweise werden auch Hydranten durch Grünpflanzen verdeckt oder der Zugang zu ihnen in einem Brandfall erschwert. Wir bitten alle Liegenschaftseigentümer und Hauswarte, auf ihren Grundstücken Bäume, Sträucher und Hecken zu überprüfen und wenn nötig bis Mitte November nach folgenden Bestimmungen zurückzuschneiden.

Strassen und Trottoirs
Grünhecken, Pflanzen usw. sind bis auf die Grenze zurückzuschneiden. Ferner muss darauf geachtet werden, dass Beleuchtungseinrichtungen, Strassensignale und Hausnummern nicht verdeckt werden. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,5 m Höhe hinausragen. Wir bitten Sie auch, über Geh- und Radwegen die Bäume bis auf eine Höhe von 3 m zurückzuschneiden, damit auch unter Schneelast die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 2,5 m eingehalten wird.
Hydranten
Hydranten müssen gut sichtbar und zugänglich sein. Es muss immer ein Radius von einem Meter freigehalten werden, damit die Feuerwehr im Notfall ungehindert handeln kann.


Die Gemeinde Buchrain dankt im Voraus bestens für Ihre Mithilfe im Sinne der Sicherheit in unserer Gemeinde.