Mitwirkungsverfahren der Ortsplanung Buchrain gestartet

Im Herbst 2016 wurde das Siedlungsleitbild der Gemeinde Buchrain im Rahmen einer Orientierungsveranstaltung präsentiert und danach zur Mitwirkung aufgelegt. Die rege Diskussion, die wertvollen Mitwirkungseingaben und die daraus resultierenden Resultate dienten als Leitplanken für die neue Ortsplanung.

Nun liegen der revidierte Zonenplan, ein neues Bau- und Zonenreglement, die Richtpläne öffentliche Fusswege, Radrouten und Reitwege sowie der Teilzonenplan Gewässerraum vor.

Eine Gemeinde «zwischen Stadt und Land»

Buchrain wird sich mit seiner neuen baurechtlichen Grundordnung auch künftig „zwischen
Stadt und Land“ positionieren. Urbane Qualitäten an zentralen, gut erschlossenen Lagen
An zentralen, gut erschlossenen Lagen liegt der Fokus auf der Siedlungsentwicklung nach
innen. Dies wird durch Überbauung unbebauter Flächen, Umzonungen und Nachverdichtung ermöglicht. Die Priorität der künftigen Wohnraumentwicklung in der Gemeinde Buchrain liegt eindeutig beim Mehrfamilienhaus. Die Entwicklungspotentiale werden nicht nach dem Giesskannenprinzip über das Gemeindegebiet verteilt, sondern auf den spezifischen Standort abgestimmt. Als verkehrspolitische Stossrichtung legte die Gemeinde im Siedlungsleitbild die Verlagerung vom MIV zum öV und Langsamverkehr fest. Es wird demnach in der neuen Ortsplanung darauf Wert gelegt, dass der Fokus der Verdichtung auf Standorten liegt, die gut öV-erschlossen sind (Bahnhaltestelle Buchrain, Bushaltestellen) und sich auch in Zentrumsnähe befinden, sodass Alltagswege gut zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können.

Ländlicher Charakter wird betont und erhalten

Gleichzeitig werden Wohnquartiere mit ländlichem Charakter erhalten, keine Neueinzonungen für Wohnnutzungen vorgesehen. Der Ortskern von Buchrain bleibt weiterhin in einer Zone mit hohem Schutzcharakter, in welcher die Erhaltung und eine behutsame Weiterentwicklung der Bausubstanz im Vordergrund stehen. Mit der Umzonung der Wohnzone Haslirain in eine Dorfkernzone wird auch in diesem Quartier der Schutzanspruch gestärkt. Bei Hauptbauten sind in den Dorfkernzonen nur Schrägdächer vorgesehen, ausser andere Dachformen beeinträchtigen das Ortsbild nicht negativ. Damit wird ein identitätsstiftendes Merkmal erhalten, sofern nicht neue Qualitäten besser überzeugen. Für die beiden Quartiere Bueridörfli und Lindenweg, zwei für Buchrain markante Quartiere, wird eine eigene Zone geschaffen, in welcher Ersatzneubauten nur auf Grundlage der realisierten Gebäudefläche und Höhen zulässig sind. Mit diesen Ansätzen wird auch «das Ländliche» der Gemeinde betont und erhalten.

Diskutieren Sie mit

Der Gemeinderat hat am 20. September 2018 die überarbeitete Ortsplanung zuhanden der
öffentlichen Mitwirkung und kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vom 5. November 2018 bis 12. Dezember 2018 sind die Bevölkerung, die politischen Behörden, Parteien und Verbände nun dazu aufgerufen, ihre Stellungnahmen schriftlich abzugeben.