Schädrüti: Einzonung wird vertieft geprüft

Die mögliche Einzonung des Gebiets Schädrüti in Adligenswil, die auf einen Gemeindeversammlungsbeschluss von 2014 zurückgeht, wird nun im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung geprüft.

Die Teilrevision geht auf Vorgaben von Bund und Kanton zurück und erfordert eine umfassende Revision der Bau- und Zonenreglemente bis 2023.

Die mögliche Einzonung in der Schädrüti bedarf einer sorgfältigen Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan und dem räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt Luzern. Die Bevölkerungskapazitäten müssen überkommunal von der zuständigen kantonalen Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) geprüft und durch den regionalen Entwicklungsträger Luzern Plus gestützt werden.