Jetzt gilt’s ernst!

ADLIGENSWIL – In Adligenswil soll nach Jahren der Planung nun endlich ein Alters- und Gesundheitszentrum realisiert werden. Gemeinderat und Stimmbevölkerung sind sich einig, dass die Finanzierung der Anlage über eine Genossenschaft realisiert werden soll. Bis heute sind von den notwendigen Eigenmitteln in der Höhe von 12 Millionen Franken rund 9 Millionen Franken zugesichert. Wer Genossenschafter werden will, sollte sich unbedingt bis Ende Jahr melden.

Eine Interessengemeinschaft ist in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat seit rund einem Jahr an den Vorbereitungen für die Gründung einer Genossenschaft. Ziel ist es, dass die Genossenschaft das rund 53 Millionen teure Projekt im Zentrum von Adligenswil realisieren wird. Damit die Genossenschaft die notwendigen Bankkredite erhält, muss sie bei interessierten Mitgliedern rund 12 Millionen Franken auftreiben.

 Genossenschafter gesucht

Damit die Genossenschaft ihr Ziel von 12 Millionen Franken Eigenkapital erreichen kann, müssen sich mindestens 240 Personen mit jeweils 50‘000 Franken beteiligen. Eine Beteiligung teilt sich in den Erwerb eines Anteilsscheines in der Höhe von 10‘000 Franken und einem verzinsten Darlehen von 40‘000 Franken über eine Laufzeit von 5 Jahren auf. Interessierte Personen können aber auch als Darlehensgeber gegenüber der Genossenschaft auftreten und sich mit mindestens 10‘000 Franken an der Idee der Genossenschaft beteiligen.

Gemeinsam für die Zukunft

Die Finanzierung über eine Genossenschaft bringt für die Bevölkerung von Adligenswil gleich mehrere Vorteile: die Gemeinde muss sich selbst nicht neu verschulden und hat zugleich Gewähr, dass kein rein profitorientierter Investor die Gebäulichkeiten baut. Als Betreiber möchte die Gemeinde eine gemeindeeigene Betreibergesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft gründen. Die notwendigen Entscheidungen werden durch den Souverän am 28. Februar 2016 an der Urne gefällt. Wenn der Stimmbürger das Projekt genehmigt, sind auch die Darlehen der Genossenschaftsmitglieder und der Darlehensgeber durch eine Solidarbürgschaft der Gemeinde abgesichert.

Jetzt gilt’s ernst

«Die Absichtserklärungen für einen Beitritt zur Genossenschaft müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 bei der Interessengemeinschaft eingetroffen sein. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Urnenabstimmung am 28. Februar 2016 durchgeführt werden kann», sagt Sozialvorsteher Pascal Ludin. «Kann die Genossenschaft am 31. Dezember 2015 nicht die erforderlichen 12 Millionen Eigenkapital aufweisen, ist die Genossenschaftsidee stark gefährdet. Zumindest der Abstimmungstermin vom 28. Februar 2016 könnte in einem solchen Fall wohl kaum eingehalten werden», gibt Ludin zu verstehen. Wer sich also an der Genossenschaft beteiligen möchte, sollte dieses Interesse unbedingt bis Ende Jahr melden. Die notwendigen Unterlagen können unter www.riedbach-adligenswil.ch eingesehen und auch ausgedruckt werden.