Gemeinde verfügt neu über eine Gemeindestrategie

ADLIGENSWIL – Die neu erarbeitete Gemeindestrategie für die Gemeinde Adligenswil liegt vor und wurde an der Orientierungsversammlung vom 7. November vorgestellt.

Neben der Strategie umfasst das Dokument auch das Legislaturprogramm für die Jahre 2017 bis 2020. Die Erarbeitung der Gemeindestrategie erfolgte in einem partizipativen Prozess. Am 16. Februar dieses Jahres wurde eine Zukunftswerkstatt durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung war es, Inputs aus verschieden Kreisen der Bevölkerung einzufangen und für die inhaltliche Entwicklung von Vision, Mission und Leitlinien zu nutzen. Unter Berücksichtigung der Resultate der Zukunftswerkstatt hat sich der Gemeinderat zusammen mit der Geschäftsleitung anlässlich der Klausur vom 1./2. März mit der Gemeindestrategie und dem Legislaturprogramm befasst. Sowohl die Gemeindestrategie wie das Legislaturprogramm für die laufende Legislaturperiode wurden erarbeitet. Anschliessend wurde eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung hat der Gemeinderat die Strategie überarbeitet und verabschiedet.

Mit der vorliegenden Gemeindestrategie erfüllt die Gemeinde die Vorgaben des neuen Finanzhaushaltsgesetzes, welches im Juni 2016 vom Kantonsrat beschlossen worden ist. Darin wird unter anderem festgelegt, über welche strategischen und operativen Führungsinstrumente die Gemeinden verfügen müssen. Zusammengefasst sind die Gemeinden gehalten, ab 2019 folgende Steuerungsinstrumente einzuführen: Eine langfristige Planung für zirka zehn Jahre in Form einer Gemeindestrategie, eine mittelfristige Planung (vier Jahre) in Form eines Legislaturprogramms, eine vierjährige rollende Planung in Form eines Aufgaben- und Finanzplans (AFP), eine einjährige Planung in Form des Budgets sowie eine Berichterstattung in Form des Jahresberichts und der Jahresrechnung. Bezüglich des Inhalts der Gemeindestrategie inkl. Legislaturprogramm 2017 bis 2020 wird auf die Website der Gemeinde www.adligenswil.ch verwiesen. Das Dokument kann dort heruntergeladen werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, gedruckte Exemplare bei der Gemeindekanzlei abzuholen.