Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüberschuss

Das Budget 2020 der Gemeinde Adligenswil rechnet mit einem Aufwandüberschuss von CHF 153‘792. Dem Ertrag von CHF 37‘628‘703 steht ein Aufwand von CHF 37‘782‘495 gegenüber.

Einen wesentlichen Einfluss auf verschiedene Positionen des Budgets hat die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) des Kantons. Insgesamt muss festgestellt werden, dass die zusätzliche Belastung durch die AFR 18 (Mehraufwand bzw. Minderertrag) nur teilweise kompensiert werden kann, was zu einer deutlich höheren Belastung der Erfolgsrechnung führt. Ein wichtiger Bestandteil der AFR 18 ist der Steuerfussabtausch. Aufgrund des gesetzlich verankerten Steuerfussabtausches erhöht der Kanton seinen Steuerfuss für das Jahr 2020 um 0,10 Einheiten auf 1,70 Einheiten. Im Gegenzug senken die Gemeinden ihre jeweiligen Steuerfüsse um 0,10 Einheiten. Dies bedeutet für die Gemeinde Adligenswil einen Steuerfuss von 2,0 Einheiten im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 können die Gemeinden ihren Steuerfuss wieder frei bestimmen. Die Gemeinde Adligenswil plant ab dem Jahr 2021 wieder mit einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten.

Personalaufwand

Beim Personalaufwand ist gegenüber dem Budget 2019 ein Anstieg von CHF 317‘000 vorgesehen. Dieser Anstieg ist insbesondere im Aufgabenbereich Bildung (Eine Klasse mehr, genereller Lohnanstieg sowie weitere Faktoren) zurückzuführen.

Sach- und übriger Betriebsaufwand

Der Sach- und Betriebsaufwand ist im Vergleich mit dem Budget 2019 CHF 263‘000 höher. Mehrkosten verursachen unter anderem der Lehrplan 21 (Lehrmittel, ICT) sowie das seit August 2019 neue Angebot der Tagesstrukturen. Ebenfalls besteht ein Nachholbedarf beim Unterhalt der Immobilien, weshalb auch in diesem Bereich Mehrkosten anfallen.

Abschreibungen

Aufgrund der im 2018 und 2019 getätigten Investitionen und der Aufwertungen im Rahmen der Neubewertung des Verwaltungsvermögens (Restatement 2) belaufen sich die Abschreibungen im 2020 auf rund CHF 2‘303‘000, somit um CHF 513‘000 höher als im Vergleich mit dem Budget 2019.

Aufgabenbereiche

Die Gemeinde Adligenswil hat mit der Einführung von HRM2 acht Aufgabenbereiche gebildet. Das Globalbudget eines Aufgabenbereichs entspricht im Endeffekt dem „Preisschild“ für diesen Leistungsauftrag.

Die Bildung ist wesentlich von der AFR 18 betroffen. Der Kanton beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu 25 Prozent an den Kosten der kommunalen Volksschule, die Gemeinden übernehmen 75 Prozent der Kosten. Neu deckt der Kanton 50% der Betriebskosten der Volksschule (Kostenteiler 50:50). Dies führt zu einer Entlastung des Bildungsbudgets der Gemeinde um rund CHF 2‘130‘000.

Im Aufgabenbereich Gesundheit, Soziales und Gesellschaft entstehen aufgrund der AFR 18 höhere Kosten. Neu müssen die Gemeinden 100% der Kosten der individuellen Prämienverbilligung (IPV) (bisher 50%), der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV (bisher 70%), der EL zur IV (bisher 70%) und der EL-Verwaltungskosten (bisher 50%) übernehmen. Die Mehrbelastung für die Gemeinde Adligenswil beträgt rund CHF 755‘000.

Aufgrund des Steuerfussabtauschs, welcher Bestandteil der AFR 18 ist, muss für das Jahr 2020 ein Steuerfuss von 2,0 Einheiten berücksichtigt werden. Aus diesem Grund muss bei den Steuern der natürlichen und juristischen Personen mit Minderreinnahmen von rund CHF 849‘000 gerechnet werden. Auch bei den Sondersteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer und Personalsteuer) wirkt sich die AFR 18 aus. Neu sind 70% der Erträge (bisher 50%) an den Kanton abzuliefern. Die Mindereinnahmen belaufen sich dadurch auf insgesamt rund CHF 589‘000.

Ebenfalls führen die Änderungen beim Finanzausgleich und insbesondere die guten Rechnungsergebnisse der letzten Jahre zu einer höheren Belastung der Gemeinde. Die Nettozahlung für das Jahr 2020 beträgt CHF 667‘200 und liegt um CHF 525’500 höher als gemäss Budget 2019. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 3‘630‘000. Davon sind CHF 1‘303‘000 für den Unterhalt der Immobilien vorgesehen. Ein wesentlicher Anteil dieser Investitionen betrifft das Zentrum Teufmatt, das Schulhaus Dorf 2 sowie die Dottenbergturnhalle.

Die Aufgaben- und Finanzplanung 2020-2023 enthält bereits erste Investitionsbeträge die u.a. auch mit den beiden Grossprojekten «Arealentwicklung Dorf inkl. Ersatz Gemeindehaus» und «Schulraumplanung» im Zusammenhang stehen. Für Investitionen müssen in den Planjahren 2021 – 2023 jährlich zwischen CHF 5,0 Mio. und CHF 9.0 Mio eingesetzt werden. Ab 2021 plant die Gemeinde wiederum mit einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten. Der jährliche Ertragsüberschuss bewegt sich in den Jahren 2021-2023 im Rahmen von rund CHF 0,5 Mio. Ein tieferer Steuerfuss würde jährlich einen Aufwandüberschuss bedeuten.