Adligenswil: Finanz- und Immobilienstrategie

Der Adligenswiler Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung die Leitplanken für den Finanzhaushalt der kommenden Jahre in einer Finanzstrategie festgelegt. Ebenso hat er den Umgang mit den gemeindeeigenen Immobilien in einer Immobilienstrategie geregelt.

Die Gemeinde Adligenswil konnte in den letzten Jahren den Finanzhaushalt stabilisieren und sich eine gute Ausgangslage für die Zukunft schaffen. Die Nettoschuld pro Einwohner ist tief und die Einnahmen sind stabil. Mit dem aktuellen Steuerfuss ist die Gemeinde in der Lage, die laufenden Ausgaben und die notwendigen Investitionen ohne Zusatzverschuldung zu finanzieren.

In den nächsten Jahren stehen in Adligenswil allerdings wichtige Zukunftsprojekte im Immobilien- und Infrastrukturbereich an, die hohe Investitionen erfordern und den Finanzhaushalt stark belasten werden. Es muss ein Weg gefunden werden, um die notwendigen Investitionen ohne übermässige Verschuldung und Steuererhöhungen Schritt für Schritt realisieren zu können. Gestützt auf die Vorgaben der Gemeindestrategie hat der Gemeinderat in der Finanzstrategie Leitplanken gesetzt, um den Finanzhaushalt von Adligenswil längerfristig im Gleichgewicht halten zu können.

Finanzpolitische Ziele und Grundsätze

Der Gemeinderat hat in der Finanzstrategie sechs Grundsätze mit entsprechenden Zielen formuliert. Die zentralen Aussagen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Ausgeglichene Rechnung über jeweils 5 Jahre.
  • Beibehaltung des Steuerfusses von 2,0 Einheiten, bis Investitionen getätigt sind und solange es zur Einhaltung der Schuldengrenze notwendig ist.
  • Plafonierung der «ordentlichen Nettoinvestitionen» bei durchschnittlich 2,5 Mio. Franken pro Jahr.
  • Plafonierung der Nettoinvestitionen für 2021 bis 2025 auf maximal 32,5 Mio. Franken (wovon 20 Mio. Franken für Gemeindeentwicklungsprojekte).
  • Begrenzung der Nettoverschuldung auf maximal 3000 Franken pro Einwohner.
  • Begrenzung der Bruttoverschuldung (abzüglich liquide Mittel und verzinsliche Finanzanlagen) auf maximal 150 Prozent des laufenden Ertrags bzw. 50 (2021) bis 55 Mio. Franken (2026).
  • Eigenkapital im Umfang von mindestens zwei Drittel des Verwaltungsvermögens.

Grundsätze für den Umgang mit Immobilien

Die Gemeinde Adligenswil betreibt und unterhält ein umfangreiches Immobilienportfolio für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Eine systematische Analyse des Gebäudezustandes zeigt, dass in den nächsten Jahren bei mehreren Gebäuden ein grosser Handlungsbedarf besteht.

Die Immobilienstrategie dient dem Gemeinderat als Instrument für die politische Steuerung. Darin werden die strategischen Grundsätze für den Umgang mit den kommunalen Immobilien definiert. Die Immobilienstrategie bildet eine wesentliche Grundlage für eine langfristige rollende Aufgaben- und Finanzplanung.

Die strategischen Grundsätze im Immobilienbereich lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Investitionen werden etappiert getätigt, wobei die Erneuerung des Schulraums Priorität hat.
  • Die einzelnen Liegenschaften werden einer Normstrategie (Erhalten, Entwickeln, Investieren, Überprüfen, Ersetzen, Rückbauen, Verkaufen/Kündigen) zugeordnet.
  • Die Gemeinde nimmt eine aktive Rolle in der Entwicklung von gemeindeeigenen Grundstücken wahr, die nicht mehr für die Erfüllung staatlicher Kernaufgaben gebraucht werden.
  • Ein Verkauf von Werten im Finanzvermögen (Landreserven, Gebäude) wird geprüft, sofern ein Verkauf der Realisierung oder Finanzierung von Projekten im öffentlichen Interesse dient. Davon ausgenommen sind Landreserven und Gebäude, die im Hinblick auf die langfristige Siedlungsentwicklung einen strategischen Wert darstellen.
  • Die Finanzierung des Immobilienunterhalts und der Immobilienprojekte richtet sich nach den finanzpolitischen Zielen (Finanzstrategie) und nach der langfristigen Aufgaben und Finanzplanung.
  • Für Neubauten und Sanierungen wird die ganzheitliche Nachhaltigkeit angestrebt.
  • Für die Flächenbedarfsdeckung wird die Nutzungsoptimierung (z.B. Verdichtung, betriebliche Anpassungen usw.) dem Bau oder Kauf von zusätzlichen Flächen vorgezogen.

Immobilienprojekte

Die Immobilienstrategie macht auch Aussagen zu den zwei Grossprojekten «Schulraumplanung» und «Arealentwicklung Dorfzentrum».

Schulraumplanung:

  • Kindergarten und Primarschule (Zyklus 1 und Zyklus 2) werden in einem Neubau auf dem KehlhofAreal/Fussballplatz Obmatt zusammengefasst. Die alten Pavillon-Bauten werden rückgebaut, der Pavillon F wird für die Tagesstrukturen erhalten.
  • Die Oberstufe bleibt im ObmattSchulhaus.

Erste Etappe:

  • Neubau für Schulraum des Zyklus 2 (Ersatz Kehlhof) und des Zyklus 1 (sofern Finanzierung möglich) im Kehlhof/Fussballplatz Obmatt.
  • Der Pavillon F wird frei und kann für die Tagesstrukturen verwendet werden.

Spätere Etappe:

  • Neubau Turnhalle als Ersatz Dorf 1 und evtl. Schulraumerweiterung für Zyklus 1 (sofern Finanzierung in Etappe 1 nicht möglich) im Kehlhof/Fussballplatz Obmatt.
  • Abbruch Dorf 1: Vorhandene Fläche bleibt unüberbaut für künftige Generationen.
  • Dorf 2: evtl. Nutzung für Musikschule, Hausdienst usw.

Arealentwicklung Dorfzentrum:

  • Die Umsetzung des Projekts soll in Etappen erfolgen.
  • Die Realisierung und Finanzierung des Projekts (exkl. Gemeindehaus) soll durch einen Investor erfolgen. Die Gemeinde verkauft dem Investor das Land (Grundstück Nr. 1432).
  • Die Realisierung des Gemeindehausneubaus durch die Gemeinde erfolgt, sobald die finanzielle Situation dies zulässt.

Bezogen auf die Grossprojekte (Schulraumplanung und Arealentwicklung Dorfzentrum) geniesst die Schulraumplanung Priorität. Die Umsetzung der Arealentwicklung im Dorfzentrum ist deshalb erst in einer zweiten Etappe vorgesehen. Dies bedeutet, dass das bestehende Gemeindehaus so unterhalten werden muss, dass es noch mindestens 10 Jahre lang seinen Zweck erfüllen kann.