Steuererleichterung für Solarenergie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Ab dem 1. Januar 2023 können im Kanton Luzern vorgenommene Investitionen in Solaranlagen und energetische Sanierungen auch bei den Staats- und Gemeindesteuern analog zur direkten Bundessteuer abgezogen werden. Aktuell ist die Dienststelle Steuern mit der Ausarbeitung befasst. Die Details zur Praxisänderung werden voraussichtlich Ende September 2022 kommuniziert.

Rückblick: Im Planungsbericht zur Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern werden Massnahmen vorgeschlagen, die den Ausbau erneuerbarer Energien fördern sollen. Bei Beratung des Berichts in der Märzsession verlangte der Kantonsrat unter anderem auch Steuererleichterungen für die Solarenergie. pd