Hundehalter stehen in der Pflicht

Junghasen bleiben bei Gefahr regungslos liegen und werden häufig Beute von freilaufenden Hunden. Bilder Nicolas Martinez.

Zum Schutz der Wildtiere gilt von April bis Juli Leinenpflicht

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

pd. Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen in einem anderen Kanton zeigte, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» werden, doppelt so häufig wie von Füchsen.

Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert

Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen leisteten in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Mit Inkrafttreten der neuen Kantonalen Jagdgesetzgebung per 1. April 2018 gelten Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht als Ordnungsbusse und können mit 100 Franken sanktioniert werden.

Die kantonale Amtststelle dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

Vor allem Junghasen werden häufig Beute von freilaufenden Hunden. Auf dem Bild zwei wenige Tage alte Junghasen schmiegen sich im Weizenfeld an den Boden, um nicht entdeckt zu werden.