LuzernPlus nimmt Stellung zu den behördenverbindlichen Konzepten und Teilrichtplänen

Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus.

LUZERN – Das kantonale Planungs- und Baugesetz sieht vor, dass die Regionalen Entwicklungsträger Teilrichtpläne und Konzepte erlassen können.

pd. Im November 2017 hat die Delegiertenversammlung von LuzernPlus mit einer Statutenänderung beschlossen, dass nebst Teilrichtplänen auch das Erlassen und Ändern von behördenverbindlichen Konzepten zu den Verbandsaufgaben gehören soll. Aktuell sind das Regionale Hochhauskonzept und das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst als gemeindeübergreifende Konzepte in Erarbeitung. Die demokratische Mitwirkung hat dabei Anlass zu öffentlichen Diskussionen gegeben.

Herr Zängerle, Sie sind seit acht Jahren Präsident des Gemeindeverbandes LuzernPlus. Hat sich die Zusammenarbeit unter den 24 Mitgliedsgemeinden in den letzten Jahren intensiviert und können Sie einige Beispiele aufzählen?

Die LuzernPlus-Mitgliedsgemeinden haben aufgrund der Lage, der Tätigkeitsfelder und der Bevölkerungsstruktur viele gemeinsame Themen, welche sie in Kooperationen bearbeiten. LuzernPlus vernetzt dabei in seiner Hauptfunktion als Raumplanungsverband die Interessen der 24 Mitgliedsgemeinden in den Bereichen Raum, Siedlung und Mobilität. So macht beispielsweise die Mobilität nicht halt an den Gemeindegrenzen, sondern ist verbindend. Die funktionalen Räume über die Gemeindegrenzen hinaus sind grösser und auch bedeutend für die Einwohner geworden. Freizeitaktivitäten wie Sport oder Kultur werden nicht nur in der Wohngemeinde besucht. Darum werden Angebote gemeinsam und gemeindeübergreifend ausgearbeitet oder sie ergänzen sich. Die Pilatus Arena oder die Naturarena Rotsee sind Beispiele dafür, bei welchen LuzernPlus beteiligt ist. Das Bedürfnis nach Kooperationen mit mehreren Gemeinden hat während meiner Amtszeit stetig zugenommen. Erfolgreiche Kooperationen sind die Gebietsmanagements in LuzernNord mit zwei Gemeinden, in LuzernOst mit sieben Gemeinden und in LuzernSüd mit drei Gemeinden. Auch das Agglomerationsprogramm Luzern mit LuzernPlus als Co-Träger, das Regionale Hochhauskonzept und das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst sind in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern entstanden.

Sie haben mit dem Regionalen Hochhauskonzept und dem Gesamtverkehrskonzept LuzernOst zwei Konzepte angesprochen, welche öffentliche Reaktionen ausgelöst haben zur demokratischen Mitwirkung. Welche Rolle übernimmt LuzernPlus bei diesen Konzepten und wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Gemeinden?

Gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern können die Regionalen Entwicklungsträger Teilrichtpläne und Konzepte erlassen. Die Delegierten der Gemeinden haben im November 2017 mit einer Statutenänderung beschlossen, dass nebst Teilrichtplänen auch das Erlassen und Ändern von behördenverbindlichen Konzepten zu den Verbandsaufgaben gehören soll. Im Unterschied zu Teilrichtplänen sind Konzepte, wie das Regionale Hochhauskonzept oder das Gesamtverkehrskonzept LuzernOst, für die Gemeinden verbindlich, nicht aber für den Kanton. Konzepte sind also «schwächer» als Teilrichtpläne. Bei der Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts LuzernOst haben die beteiligten Gemeinden mit dem Leitbild LuzernOst von 2015 LuzernPlus den Auftrag erteilt, die Grundlagen zu erstellen. Alle Gemeinden sind mit den verantwortlichen Gemeinderäten bei der Erarbeitung vertreten. Auch der Kanton Luzern, der Verkehrsverbund Luzern und weitere Partner sind mit dabei.

Wie verläuft der Prozess bis ein solches Konzept behördenverbindlich ist und welche demokratischen Einflussmöglichkeiten gibt es?

Die Planung wird im Vorstand von LuzernPlus, wo fünf von sieben Mitgliedern Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind, beschlossen. Danach werden die Konzepte im Kantonsblatt und auf der Website von LuzernPlus veröffentlicht sowie auf den Kanzleien der direkt betroffenen Gemeinden aufgelegt. Jede Person und jede Organisation kann innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Mitwirkung werden anschliessend bearbeitet und je nach Eignung in der definitiven Planung berücksichtigt. Der LuzernPlus-Vorstand beschliesst dann die definitive Version und traktandiert diese anlässlich der nächsten Delegiertenversammlung. Die Delegierten, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aller Mitgliedsgemeinden, können Anträge stellen, über die dann abgestimmt wird. Der Beschluss der Delegierten untersteht dem fakultativen Referendum, wozu es 3000 Unterschriften aus dem Verbandsgebiet oder ein Drittel der Gemeinden von LuzernPlus braucht. Wenn ein Referendum zustande gekommen ist, können alle Stimmberechtigten im Gebiet von LuzernPlus über die Vorlage abstimmen.

Warum sind diese Verbindlichkeiten von Teilrichtplänen und Konzepten notwendig und wie sind diese bei der Umsetzung zu verstehen?

Die Verbindlichkeit bei zentralen Raumplanungskonzepten ist notwendig, damit sie auch ihre Wirkung entfalten können. Raumplanung bedeutet geordnetes Bauen. Es ist der Auftrag von Raumplanungsverbänden wie LuzernPlus, raumplanerische Entscheide herbeizuführen, die auch umgesetzt werden. Ziel ist eine geordnete Bebauung über die ganze Region Luzern hinweg, welche den vielfältigen Anliegen wie Siedlungsgestaltung mit urbanen Qualitäten und Mobilitätsfragen Rechnung trägt, und nicht an Gemeindegrenzen Halt macht. Die Teilrichtpläne und Konzepte sind als raumplanerische Richtschnur mit einem gemeinsamen Konsens zu verstehen, an die sich die Gemeinden und (bei Teilrichtplänen) der Kanton halten muss. Es handelt sich dabei nicht um Ausführungspläne. Diese gehören auch nicht auf die Ebene von LuzernPlus, sondern auf diejenige der Gemeinden oder – bei entsprechender Zuständigkeit – auf die Ebene des Kantons. Deshalb gibt es auch kein konkretes Preisetikett, nach welchem beispielsweise beim Gesamtverkehrskonzept LuzernOst verlangt wurde.

Verlieren die Gemeinden dabei nicht an Autonomie?

Die Gemeinden haben im Bereich der Planung eine gesetzliche Koordinationspflicht. Dieser kommen sie nach, indem sie LuzernPlus mit der Planung beauftragen und die Ergebnisse überwachen. Für die konkreten Vorhaben auf dem Gemeindegebiet sind die Gemeinden autonom, soweit diese in ihre Zuständigkeit fallen und nicht in diejenige des Kantons oder anderer Verbände. LuzernPlus hat keine eigenständigen hoheitlichen Aufgaben. Seine Funktion ist beschränkt auf die regionale Planung und auf die Koordination in denjenigen Aufgabenfeldern, für die LuzernPlus von den Gemeinden oder vom Kanton einen Auftrag hat.

 

Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus.