Leserbriefe KW17/18

Baugesuch für KFC-Restaurant und Erwartungen an den Gemeinderat

Am vergangenen 14. April erschien ein Artikel in der Luzerner Zeitung, welcher auf
verschiedene Unstimmigkeiten bei der Eingabe des Baugesuches des KFC-Restaurant Projektes hinweist. Gemäss dem Artikel fehlt ein Verkehrsgutachten und es wird die Lage
des Gebäudes hinterfragt, welche die im Masterplan vorgesehene Optimierung der
angrenzenden Strassenverbindungen verhindern würde. Zudem widerspricht das geplante
Drive-In-Restaurant „allen Bestrebungen im Gesamtverkehrskonzept Luzern-Ost, wonach
ein grosser Teil des bis 2030 erwarteten Mehrverkehrs weder bewältigt noch verlagert
werden kann, und stattdessen vermieden werden muss“. Aus diesen Gründen haben der
Verkehrsclub der Schweiz und Pro Velo eine gemeinsame, vorsorgliche Einsprache gegen
das Bauvorhaben eingereicht. Ich bin weder VCS- noch Pro Velo Mitglied, noch möchte ich
ein solches Restaurant verhindern. Mir geht es um etwas Grundsätzliches, nämlich um das
Vertrauen der Bevölkerung in unseren Gemeinderat. Ich erinnere an die beiden
Abstimmungen zu den Grossprojekten Weichlen und Sagenmatt, die vom Gemeinderat
unterstützt und schlussendlich von der Bevölkerung abgelehnt, respektive mit einem
Zufallsmehr angenommen wurden. Der Ausdruck von Vertrauen in eine Behörde bei
Abstimmungsresultaten sieht anders aus! Ich darf annehmen, dass die Bauherrschaft die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für ihr Projekt kennt. Trotzdem scheinen gemäss LZ-
Artikel einige Konflikte mit den gesetzlichen Auflagen zu bestehen. Da zähle ich auf unsern
Gemeinderat, dass er den Spielregeln folgt, die er sich selbst auferlegt hat (z.B. Masterplan, Verkehrskonzept) und eine Baubewilligung nur erteilt, wenn das Projekt gesetzeskonform ist und keine Ausnahmen dem Bauherrn zuliebe gemacht werden. Andernfalls wäre ich nicht überrascht, wenn gegen das Bauvorhaben das Referendum ergriffen würde mit der Möglichkeit, dass die Bevölkerung das Projekt ablehnt. Im Zweifelsfalle könnte sich KFC immer noch in leerstehende Räume in der Mall of Switzerland einmieten. Das würde mir ermöglichen im trendigen KFC-Restaurant einen Double Cheese & Bacon Burger zu essen, ohne die abgasgeschwängerte Luft einatmen zu müssen.

Andreas Ryser, Ebikon


2 x NEIN zu den extremen Agrar- Initiativen

Die Volksinitiative „Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung“ hat mit Trinkwasser
nicht viel zu tun. Sie zielt hauptsächlich auf die Direktzahlungen der Bauern. Sie will diese Zahlungen allen Betrieben streichen, welche irgendwelche Pflanzenschutzmittel einsetzen, prophylaktisch Antibiotika verwenden, oder Futter für ihre Tiere zukaufen müssen. Damit ist auch der Biolandbau betroffen. Obwohl die Bauernfamilien viele vorbeugende Maßnahmen treffen, können sie nicht immer verhindern, dass Krankheiten oder Schädlinge ihre Obstanlagen, Gemüsefelder, Rebstöcke oder andere Kulturen befallen, und damit die Ernte bedrohen. Für diesen Fall sind die Bauern darauf angewiesen, dass sie diese von den Behörden bewilligten Mittel, behandeln können. Immer öfters kommen biologische Mittel zum Einsatz. Der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft ist in den letzten 10 Jahren um 40% gesunken. Der Antibiotika- Einsatz in der Tierhaltung hat sich gar halbiert. Dabei müssen bis zur Schlachtung eines Tieres strenge Wartefristen eingehalten werden. Die Gesundheit und das Tierwohl liegen den Bauern besonders am Herzen. Soweit es zur Genesung eines Tieres beiträgt, kommt vielfach Homöopathie zum Einsatz. Auch in dieser Hinsicht wurden in der Landwirtschaft in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. Ein großes Dankeschön an die Bauern. Fakt ist; Die extremen Agrar- Initiativen senken die einheimische Lebensmittelproduktion auf tiefe 40% Das heißt; Viel mehr importiere Lebensmittel aus allen Herren Ländern in den Verkaufsregalen. Der Einkaufstourismus wird massiv zunehmen. Das Klima wird dadurch mehr belastet. Das Essen wird viel teurer. Ungesunde Foodwaste wird gefördert. Die Versorgungssicherheit sinkt. Die Lebensmittelqualität nimmt ab. Rund 300 000 Arbeitsplätze in der Land- und Ernährungswirtschaft wären betroffen. Es wäre ein herber Rückschlag für die Biodiversität. Deshalb NEIN zu den beiden extremen Agrar- Initiativen, denn sie verfehlen das Ziel. Sie
gefährden die hochwertige, regionale und einheimische Produktion. Deshalb sind die Initiativen kontraproduktiv und wären somit ein Schuss ins eigene Bein.

Sepp Geisseler, Adligenswil


Die Trinkwasserinitiative als Falle

Der Titel der Initiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung» ist so verlockend
wie der Speck in der Mausefalle. Sie stellt jedoch eine Falle dar, in die wir nicht tappen
dürfen! Die Initiative sieht vor, allen landwirtschaftlichen Betrieben die Subventionen zu
streichen, die Pflanzenschutzmittel einsetzten oder Futter für ihre Tiere zukaufen. Mit solch
einem radikalen Ansatz verlieren wir alle. Es muss weiterhin möglich sein, dass wir unsere
Obstanlagen und Gemüsefelder vor Krankheiten und Schädlingen schützen können. Des
Weiteren verfügen nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe über genügend Ackerfläche, um
das gesamte Futter selbst zu produzieren. Deshalb muss es weiterhin möglich sein, Futter
zukaufen zu dürfen. Durch die Inkraftsetzung der Initiative würde das schweizerische Angebot an Lebensmitteln stark sinken. Schweizer Milch, Obst, Eier und Fleisch würden rar werden. Dies würde zu mehr Import von ausländischen Lebensmitteln führen. Diese Güter sind keinesfalls ökologischer und nachhaltiger produziert. Die Versorgungssicherheit der Schweiz mit qualitativ hochstehenden Lebensmitteln würde gefährdet werden. Was ist daran bitte nachhaltig? Aus jedem Brunnen der Schweiz trinken zu können, soll auf jeden Fall auch weiterhin möglich sein. Die Landwirtschaft muss ihre Verantwortung dafür wahrnehmen. Deshalb unterstütze ich als Bäuerin, die Bestrebungen des Bundes im Rahmen der Agrarpolitik ökologischer zu produzieren. In der Agrarpolitik sind verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Pflanzenschutzmittel und ökologischere Produktionsmethoden vorgesehen. Damit wird es möglich sein, die Pestizidbelastung wirksam zu reduzieren ohne die Versorgungssicherheit mit einheimischen Produkten zu gefährden. Deshalb NEIN zur Initiative!

Marlis Krummenacher-Feer, Root, Kantonsrätin CVP und Bäuerin


Lockerungen bedeuten massive Verschärfungen

Die ab Mitte April vom Bundesrat versprochenen Lockerungen bedeuten für viele Musikvereine eine massive Verschärfung. Bis anhin war es den Blasmusikvereinen erlaubt, mit bis zu 5 Personen zu proben. Dabei musste ein Abstand von zwei Metern und ein strenges Schutzkonzept eingehalten werden. Das funktionierte gut und wurde auch von vielen Vereinen so umgesetzt. Nun wurden vielversprechende und auf den ersten Blick erfreuliche Lockerungen gemacht, bei denen man in Gruppen bis zu 15 Personen wieder proben kann. Nur; in der Vorgabe für das dazu gehörige Schutzkonzept steht die Forderung nach 25 m2 Platz pro Person. Weil beim Musizieren kein Mundschutz getragen werden kann, muss also von Person zu Person ein Abstand von 5 Metern eingehalten werden. Macht das Sinn? Für die Probe mit 15 Personen ist ein Raum von 375m2, also in der Grösse einer Turnhalle, notwendig. Welcher Verein hat schon so einen Probenraum? Absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, wieso nun plötzlich ein Abstand von 5 Meter
notwendig sein soll. Wer denkt sich sowas aus? Die Blasmusikvereine werden durch diese Auflage mit Füssen getreten. Niemand muss sich dann wundern, wenn bei Gemeinde- und Kirchenanlässen plötzlich keine Dorfmusik mehr spielt. Soll die Kultur und Tradition kaputt gemacht werden? Dann nur zu mit solchen schwachsinnigen Verordnungen.

Thomas Käch, Präsident Feldmusik Adligenswil


Kirche in Erklärungsnot?

Nachdem sich die Kirche und kirchliche Institutionen vor der Abstimmung über die
Konzernverantwortungsinitiative im November 2020 deutlich über das politische Fensterbrett hinausgelehnt haben, sind Diskussionen über die Rolle der Kirche in der Schweiz aufgekommen. Darf und soll sich die Kirche politisch einmischen und Stellung beziehen oder soll die klare Trennung von Kirche und Staat gelebt werden? Seither ist der
Erklärungsnotstand in der Kirche offensichtlich. Noch nie in den letzten mindestens 20 Jahren hat die Kirche eine solche Marketingoffensive gestartet wie seit letztem Herbst. In Presseartikeln, Inseraten, Kirchenblättern, persönlichen Briefen und nun auch noch mit einem farbigen Faltblatt in Haushaltsauflage erklärt die Kirche den Zweck und den Einsatz der Kirchensteuer. Mit „kirchensteuern-sei-dank“ hat die Katholische Kirche im Kanton Luzern (und der Kanton St. Gallen) sogar eine eigene Homepage aufgeschaltet. Offenbar ist es an der Zeit, Transparenz zu schaffen. Die vielen Kirchenaustritte sollen gestoppt werden. Mich persönlich irritiert dieses Vorgehen wie sich die Kirche mit teuren Marketingmitteln (wohl aus Kirchensteuer-Geldern) erklären oder rechtfertigen muss. Der Mehrwert kirchlicher Arbeit im sozialen Bereich ist unbestritten. Wäre ich eine Zweiflerin, würden mich die Publikationen nicht an einem Kirchenaustritt hindern. Die Wirkung wäre demnach
verfehlt. Zusätzlich frage ich mich, wie lange die jur. Personen im Kanton Luzern noch zur Zahlung von Kirchensteuern verpflichtet sind, zumal deren InhaberInnen und Angestellte wohl in der Mehrheit bereits Kirchensteuern bezahlen. Im Gegensatz zu einigen anderen Kantonen wird in unserem Kanton an diesem alten Zopf festgehalten. Leider können jur. Personen keinen Kirchenaustritt geben, da sie auch nicht Mitglied einer religiösen Gemeinschaft werden können. Mit ihrem Aktivismu erweist sich die Kirche eher einen Bärendienst.

Heidi Scherer, Meggen