Leserbriefe KW05/06

Aus für die Pflegewohngruppe Tschann, Buchrain

Nachdem ich immer wieder auf dieses Thema angesprochen werde, möchte ich aus meiner
Sicht dazu Stellung nehmen. Das „Aus für die Pflegewohngruppe Buchrain“ allein dem amtierenden Gemeinderat anzulasten, greift zu kurz. Sicher wurden Fehler gemacht, doch die entscheidenden Weichenstellungen fanden viel früher statt, als noch Andere mitentschieden und die Federführung innehatten. Statt nach einer für die Gemeinde Buchrain tragbaren Lösung zu suchen, plante man einen Neubau für das Alterszentrum Tschann verbunden mit einer Erweiterung der Pflegeplätze von 16 auf 80. Eine Petition mit über 1000 Unterschriften förderte diese Fehlentwicklung noch. Weil die Investitionskosten auf Grund von überrissenen Forderungen immer grösser wurden und Fr. 43 Mio. überschritten, musste der Gemeinderat Ende 2017 diesem Projekt den „Stecker ziehen“. Das Risiko „falsch“ zu investieren war zu gross, die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben. Auch die Tatsache, dass immer mehr Leute später ins Pflegeheim wechseln, beförderte diesen Entscheid zusätzlich. Sie machen von der Pflege zuhause, Hauswirtschaftsunterstützung oder Sozialbetreuung Gebrauch. Der Trend lautet: „Spitex vor Pflegeheim“. Diese Entwicklung kamen auch andere Betagtenzentren in der Region zu spüren, sie mussten Pflegeabteilungen schliessen bzw. sind nicht mehr voll ausgelastet. Für die betroffenen Gemeinden fallen ungedeckte Kosten an, die schlussendlich zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Hätte der Gemeinderat Buchrain das Neuprojekt Tschann weiterverfolgt und realisiert, wären auch für die Gemeinde Buchrain die Kosten aus dem Ruder gelaufen. Die am 29. Nov. 2021 beschlossene Steuererhöhung um 1/20 Einheit wäre dann um einiges höher ausgefallen. Es musste im Jahr 2017 ohnehin zu Lasten der Laufenden Rechnung ein Betrag von Fr. 727‘000.- an aufgelaufenen Planungs- und Projektierungskosten abgeschrieben werden. Dieses Geld hätte man wohl besser in eine massvolle Erweiterung der Pflegewohngruppe und in ein neues Führungsmodell investiert. Denn mit dem Rücktritt des Sozialvorstehers im August 2016 ging die operative Führung der Pflegewohngruppe an die Abteilungsleitung (Verwaltungsleitungsmodell) sowie an die Geschäftsleitung Alterszentrum über. Aber waren all die neuen Verantwortlichen auf Grund der personellen Zusammensetzung überhaupt in der Lage, die fach- und führungsspezifischen Aufgaben im Bereich Alter, Gesundheit, Soziales und Unternehmungsführung zu übernehmen? Leider Nein, wie sich im Nachhinein herausstellte! Auch im Gemeinderat blieb dies nicht ohne Folge, trat doch die von der Mitte-Partei portierte Sozialvorsteherin nach nur 2 Jahren von ihrem Amt zurück. Aus meiner Sicht braucht es keine Taskforce und auch keine neuen Kommissionen, sondern einzig und allein einen strategischen Entscheid des Gemeinderates. Die Fakten sind bekannt. Kein Luxus-Projekt, sondern eine massgeschneiderte Lösung für Buchrain! Folgende Schritte drängen sich für mich auf:

  1. Erweiterung der bestehenden Pflegewohngruppe in einer betriebswirtschaftlich optimalen
    Grösse (+ ca. 10 bis 15 Pflegeplätze),
  2. neue Führungsstruktur für den Pflegebereich,
  3. Förderung des betreuten Wohnens, d.h. Bau von zusätzlichen altersgerechten Wohnungen. Hierfür stehen auch private Investoren bereit.
  4. Nutzung von Synergien in Verbindung mit dem Generationenprojekt Dorf,
  5. vermehrte regionale Zusammenarbeit, wie diese in anderen Bereichen erfolgreich
    angewendet werden.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine altersgerechte Zukunft in Buchrain!

Kaspar Lang, Buchrain


Hiobsbotschaft für die Luzerner Landwirtschaft

An der Januarsession hat der Luzerner Kantonsrat den Planungsbericht Klima- und Energiepolitik beraten. Ein Antrag auf die Massnahme «Reduktion Tierbestand» im Klimabericht zu verzichten, wurde grossmehrheitlich abgelehnt. Eine Hiobsbotschaft für die Luzerner Landwirtschaft. Der Agrarkanton Luzern ist nämlich dank der Tierhaltung und den unzähligen vor- und nachgelagerten Betrieben überdurchschnittlich wertschöpfungsintensiv und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen und sicheren Versorgung der Bevölkerung. Die geplante Senkung der Tierbestände wird einerseits den Fleischimport aus fragwürdigen Produktionsbedingungen fördern und anderseits die kleinräumigen gewachsenen Strukturen der Luzerner Landwirtschaft negativ beeinflussen und das Bauernsterben weiter beschleunigen. Als einzige Partei hat sich die SVP für eine produzierende Landwirtschaft eingesetzt und die Massnahme «Reduktion Tierbestand», einstimmig abgelehnt.

Willi Knecht, Kantonsrat, Menznau, Präsident SVP Landwirtschaftskommission Kanton Luzern


SVP Ebikon sagt JA zur Gesamtrevision der Gemeindeordnung

Am 13.02.2022 stimmt die Bevölkerung von Ebikon über eine Gesamtrevision der Gemeindeordnung statt. Diese Gesamtrevision wurde notwendig, damit die entsprechende rechtliche Basis für den künftigen Einwohnerrat geschaffen werden kann. Die nun zur Abstimmung vorliegende Gemeindeordnung wurde in einem umfangreichen Prozess erarbeitet. Die SVP hat diesen Prozess im Rahmen der eingesetzten Spezialkommission aktiv begleitet. Dabei hat die SVP auch eine Reihe von Eingaben getätigt, welche im aktuellen Modell nicht berücksichtigt werden konnten, weil in der Spezialkommission dafür keine Mehrheit gefunden werden konnte. Von den insgesamt 18 Eingaben, möchten wir auf folgende drei hinweisen:

1. Steuererhöhungen mit obligatorischem Referendum
Eine Forderung der SVP hat darin bestanden, dass Steuererhöhungen nicht nur dem fakultativen Referendum, sondern dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen. Damit wäre sichergestellt worden, dass im Falle einer Steuererhöhung der Bürger immer das letzte Wort hätte.

2. Fixierung der Pensen der Gemeinderäte
Im aktuellen Modell ist vorgesehen, dass das Gesamtpensum der Gemeinderäte 400
Stellenprozente nicht überschreiten darf, wobei ein einzelner Gemeinderat nicht unter 60%
fallen darf. Dem Gemeinderat wird mit dem aktuellen Modell somit die Kompetenz zugestanden, im Rahmen dieser Möglichkeiten sich selbst zu konstituieren. Die Forderung der SVP lautete dahingehend, dass die Pensen für alle Gemeinderäte fix auf 80% festzusetzen sind. Diese Forderung der SVP hätte aus unserer Sicht die Planungssicherheit für allfällige Gemeinderatskandidaten verbessert und ausserdem sichergestellt, dass die Arbeit unter sämtlichen Gemeinderäten adäquat aufgeteilt wird.

3. Wahl von Gemeinderäten ins Ressort
Weiter hätte sich die SVP gewünscht, dass Gemeinderäte künftig direkt ins Ressort gewählt
würden. Dies hätte bei Wahlen zur Folge, dass die Bevölkerung einen Kandidaten jeweils direkt für eine bestimmte Position wählt, was aus unserer Sicht zu einer Professionalisierung des Gemeinderates geführt hätte.

Die vorliegende Gemeindeordnung ist somit das Ergebnis eines längeren, politischen
Findungsprozesses. Die SVP Ebikon unterstützt trotzdem die Stossrichtung der neuen
Gemeindeordnung und empfiehlt deshalb, am 13.02.2022 ein JA in die Urne zu legen. Nur ein JA ermöglicht Ebikon, das gescheiterte Kommissionenmodell zeitnah durch einen Einwohnerrat zu ersetzen. Obwohl die neue Gemeindeordnung keine Aussagen zum künftigen Führungsmodell des Gemeinderates macht, ist für die SVP Ebikon klar, dass das bisherige CEO Modell im künftigen politischen System nicht mehr in Frage kommt. Die neue Gemeindeordnung sieht vor, dass die Gemeinderäte im Hauptamt gewählt werden. Die SVP Ebikon erachtet es unter diesen gegebenen Voraussetzungen nicht als sinnvoll, das CEO Modell weiter zu verfolgen.

Stefan Bühler, Präsident SVP Ebikon


Ebikon ist bereit für einen Einwohnerrat

Die Schweiz ist ein Hort der direkten Demokratie. Auch in Ebikon gab es während Jahrzehnten eine Gemeindeversammlung, die in direktdemokratischer Weise über Rechnung, Budget und andere Sachgeschäfte entschied. Auf diese Epoche folgte eine Zeit, wo Wahlen und Sachgeschäfte nur noch an der Urne entschieden wurden. Nun ist unsere Gemeinde aber so gross geworden, dass sich die Einführung eines Parlamentes, wie es die anderen Vorortsgemeinden von Luzern schon seit Jahrzehnten kennen, aufdrängt. Unsere Partei «Die Mitte» war noch zu Zeiten der CVP lange Zeit gegen ein Parlament, doch in den letzten 3 Jahren hat bei uns ein grosser Stimmungswandel stattgefunden. Die Mitte ist heute klar für die Einführung eines Einwohnerrates, der nach der Annahme der neuen Gemeindeordnung auf die nächste Legislaturperiode hin gewählt würde. Ich meine, dass wir so die Zukunft von Ebikon gemeinsam gestalten und alle massgeblichen politischen Kräfte der Gemeinde an der Entscheidfindung beteiligen können. Alle diese Kräfte können so politisch mitwirken und Verantwortung übernehmen, Entscheide werden demokratisch breiter abgestützt. Schliesslich ermöglich die neue Gemeindeordnung mit der Bevölkerungs-Motion, dass auch Jugendliche und Ausländer sich politisch einbringen können. Ich bin überzeugt und spüre es auch in meinem politischen Alltag, dass in Ebikon ein grosser Wille vorhanden ist, sich fair politisch auszutauschen und konstruktiv zusammenzuarbeiten. Das hat mir nicht zuletzt die Arbeit der Spezialkommission gezeigt, die nach der Annahme der Initiative für Einwohnerrat ins Leben gerufen worden ist. Gleichzeitig finde ich es wichtig, dass die Gemeinderäte wieder im Hauptamt gewählt werden, und so nicht nur strategisch, sondern auch operativ tätig sein können. Das bedeutet, etwas plakativ gesagt, dass wieder mehr der Gemeinderat und nicht die Verwaltung Ebikon führt und gestaltet. Eine Geschäftsleitung braucht es für mich in diesem
Modell dann nicht mehr. Darum bitte ich Sie, ein Ja zur neuen Gemeindeordnung in die Urne zu werfen. Besten Dank.

Alex Fischer


Eingeschränktes JA zur Gesamtrevision der Gemeindeordnung

Die zur Abstimmung vorliegende Gemeindeordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung,
beinhaltet sie doch die schon lange fällige Einführung eines Einwohnerrates. Dieser soll der
Ebikoner-Politik in Zukunft zu mehr Transparenz und bereiterem Einbezug der Bevölkerung
verhelfen. Darum werde ich ein JA in die Urne legen. Der dann neu zu wählende Einwohnerrat wird aber gleich die herausfordernde Aufgabe haben, die Mängel der vorliegenden Gemeindeordnung zu justieren.

1. Fixierung der Pensen der Gemeinderäte
Im aktuellen Modell ist vorgesehen, dass das Gesamtpensum der Gemeinderäte 400
Stellen-% nicht überschreiten und ein einzelner Gemeinderat nicht unter 60% fallen darf. Das ist falsch. Die Pensen der Gemeinderäte sollten für alle Gemeinderäte die gleichen
Stellenprozente ausweisen. Eine ungleiche Arbeitsbelastung soll über die Zuteilung der
unterstellten Bereiche/Abteilungen erfolgen. So kann verhindert werden, dass nach jeder
Neuwahl parteipolitische Diskussionen über die Höhe der Pensen und deren Zuteilung
bevorstehen. Für Kandidaten, die sich in den Gemeinderat wählen lassen möchten, wäre schon vor der Wahl bekannt, wie gross ihr künftiges Pensum sein wird. Dies erleichtert die
Kandidatensuche und die Organisation der beruflichen Zukunft eines Kandidaten.

2. Führungsmodel umstellen
Das künftige Führungsmodel ist umgehend zu klären. Die Gemeinde Ebikon wird es sich
auch in Zukunft nicht leisten können, 400 Stellenprozente für den Gemeinderat, Kosten für
einen Einwohnerrat mit 30 Mitgliedern und einen CEO im 100 %-Pensum auszugeben. Das
aktuelle Führungsmodel umfasst 215 % für den Gemeinderat und 100 % für einen CEO, also 315 %. Mit der neuen GO sollen die Pensen für dieses Gremium auf 500 % erhöht werden. Dies ist unnötig. Bei erhöhten Pensen des Gemeinderates muss dieser wieder die Führung übernehmen und in der Verwaltung sind Kosten abzubauen.

3. Regelung der möglichen Zusatzeinkünfte für Gemeinderäte
Mit der heutigen Regelung waren die Gemeinderäte allenfalls darauf angewiesen, neben
ihrem Pensum als Gemeinderat, noch einer anderen Beschäftigung nachzugehen, um ein
Zusatzeinkommen generieren zu können. Je nach Höhe des künftigen Pensums fällt diese
Möglichkeit in Zukunft weg oder verkleinert sich. Eine Regelung, welche Zusatzeinkommen
im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gemeinderates erforderlich sind und welche
allenfalls eine effektive Nebenbeschäftigung darstellen, muss schnell erfolgen. Nebeneinkünfte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Gemeinderates anfallen,
müssen zwingend in die Gemeindekasse fliessen. Einkünfte in Nebenbeschäftigungen
sollten je nach Pensum eines Gemeinderates möglich sein. Die Höhe des Gesamteinkommens sollte aber das Einkommen eines 100%-Gemeinderatspensums nicht
übersteigen. Würde das Einkommen eines Gemeinderates die schon gute Entschädigung
eines Gemeinderates in der Höhe von ca. Fr. 240`000.–/Jahr übersteigen, sollte die
Entschädigung als Gemeinderat, bei gleichbleibendem Pensum entsprechend gekürzt
werden.

Wichtige Aspekte sind in der neuen Gemeindeordnung weder durch den Gemeinderat, noch
durch die Spezialkommission klar geregelt worden. Leider muss davon ausgegangen
werden, dass der Machterhalt der jetzigen Entscheidungsgremien mehr gewichtet wurde, als der Ausbau der demokratischen Einflussnahme und die finanzielle Entwicklung in der
Gemeinde Ebikon. Ein Ebikoner-Einwohnerrat soll aktiv werden können.

Guido Müller, Kantonsrat


Die Mitte Ebikon: Ein klares Ja zur Gemeindeordnung und zum Einwohnerrat

Die Mitte-Partei von Ebikon stellt sich eindeutig hinter die Gesamtrevision der neuen Gemeindeordnung, die die Weichen für den Einwohnerrat, das neue Parlament von Ebikon, stellt. Das haben die Mitglieder der Partei einstimmig in einer Online-Befragung beschlossen. Für den Co-Präsidenten der Mitte Ebikon, Alex Fischer, sind folgende Gründe für diesen Entscheid ausschlaggebend:

– Die Organisation des Einwohnerrates ist sehr schlank aufgebaut. Die Zahl von 30 Einwohnerräten ermöglicht eine gerechte Abbildung der Stärke der verschiedenen politischen Gruppierungen der Gemeinde.

– Die Einwohnerräte haben dank den parlamentarischen Instrumenten wie Postulat, Motion und Interpellation bewährte politische Instrumente der Mitwirkung.

– Die Ebikoner Bevölkerung erhält mehr Möglichkeiten der direkten politischen Mitgestaltung.

– Die fünf Gemeinderäte sollen wieder im Hauptamt tätig sein, das erlaubt ihnen, wieder
mehr Zeit auch für operatives Arbeiten und für den direkten Austausch mit den
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Nachbargemeinden.

Die Mitte Ebikon konnte sich sehr gut in die Arbeit der Spezialkommission neuen Gemeindeordnung einbringen. Die Partei will auch im Einwohnerrat gemäss ihrer Stärke und Kompetenz eine wichtige Verantwortung übernehmen.

Die Mitte Ebikon


NEIN zum Medienpaket

Am 13. Februar hat das Schweizer Stimmvolk über das Mediensubventionsgesetz abzustimmen. Die Staatsfinanzierung privater Medien ist unnötig und schädlich. Die Haupt-
Profiteure sind gut situierte Verlage und reiche Konzerne wie die Tagesanzeiger- Gruppe,
Ringier, CH Media oder Hersant Medien. Selbst im Corona- Jahr haben die grossen
Medienkonzerne fast 300 Mio. verdient. Sie würden von den Subventionen am meisten
profitieren. Die kleinen regionalen Verlage ohne Abonnement wie Rontaler, Luzerner
Rundschau oder Barni Post erhalten dagegen nichts. Total sollen die privaten Medien jährlich rund 400 Mio. Franken vom Steuerzahler erhalten. In sieben Jahren rund 2.8 Mia. CHF. Eine lebendige Demokratie braucht unabhängige Medien. Diese sollen Politik und
Verwaltung kritisch über die Schultern schauen. Das Mediensubventions- Gesetz kehrt den
Spies um. Nicht mehr die Medien kontrollieren den Staat, sondern der Staat (der Geldgeber) will die Medien kontrollieren. Das ist Gift für unsere Demokratie! Das Medienpaket ist zudem diskriminierend und unsozial. Die Wettbewerbskommission beurteilt das Massnahmenpaket zugunsten der Medien als wettbewerbsverzerrend. Gratis Medien in Print und Online werden willkürlich nicht subventioniert. Damit zementiert der Staat die schädlichen Medien- Monopole und verhindert innovative neue Medien. Die neuen direkten Subventionen sind ein Verfassungsbruch. Art. 93 der Bundesverfassung erlaubt nur die Förderung von Radio und TV. Wir wollen in der Schweiz freie Meinungsvielfalt und keine staatlich verordneten Meinungen, wie dies in totalitären Staaten gang und gäbe ist. Deshalb NEIN zum Mediensubventions-Gesetz.

Sepp Geisseler, Adligenswil


Fit für die Zukunft – weg mit den alten Zöpfen.

Die Schweizer Wirtschaft und somit die Unternehmen machen sich mit verschiedenen Massnahmen fit für die Zukunft. So bietet die Abschaffung der unnötigen Emissionsabgabe Chancen für viele Startups und jüngere, wachstumsstarke und kapitalintensive Unternehmen, die ihre nötigen Investitionen noch nicht mit Gewinnen finanzieren können. Viele möchten oder müssen ihre Eigenkapitalbasis stärken, um wachsen zu können. Die Schaffung einer grösseren Eigenkapitalbasis ist einer stärkeren Verschuldung via Fremdkapital in den meisten Fällen vorzuziehen. Deshalb sollen die Unternehmen (Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften) von der unnötigen Steuerbelastung bei
Gesellschaftskapitalerhöhungen befreit werden. Mit einem Ja zur Änderung des Stempelabgabengesetzes wird ein nötiger Schritt hin zu gleich langen Spiessen von Unternehmen in der Schweiz zu Unternehmen im Ausland getan. Machen wir die Schweizer Wirtschaft fit für die Zukunft und schaffen die überflüssige Emissionsabgabe ab.

Heidi Scherer, Meggen, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen


Was kommt nach dem Verbot für Tabakwerbung?

Ich sage Nein zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Ein griffiger Jugendschutz bietet das neue Tabakproduktegesetz. Die
Initiative ist hingegen extrem und löst keinerlei Probleme. Vor allem aber bevormundet sie
erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten. Die Initiative hätte ein totales Werbeverbot für Tabakprodukte zur Folge. Selbst Werbung für neue Produkte, die weniger
gesundheitsschädigend sind, wäre verboten. Es darf nicht sein, dass Werbung für ein legales Produkt verboten wird. Das wäre ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Und es stellt sich die Frage: Was kommt nach dem Verbot von Tabakwerbung? Soll etwa auch Werbung für Süsses, Autos oder Fleisch verboten werden, wie das die Linken jetzt schon fordern? Ausserdem schadet ein Werbeverbot Kultur-Veranstaltungen, Medien und den Konsumenten. Ohne die Finanzierung durch Werbung müssen Zeitungen und Veranstaltungen die fehlenden Einnahmen auf die Kundinnen und Kunden überwälzen. All das sind gute Gründe für ein Nein. Ich sage dagegen Ja zum neuen Tabakproduktegesetz, das vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht neben Einschränkungen in der Werbung und beim Sponsoring ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige in der ganzen Schweiz vor – das ist wirksam. Wird die Initiative abgelehnt, tritt das griffige Tabakproduktegesetz in Kraft. Bei einer Annahme der Initiative müsste das Gesetz weiter ergänzt werden.

Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern