Leserbriefe

Öffentlicher Verkehr gefördert – Bushaltestelle aufgehoben

Im Inwiler Gebiet Breitfeld hat der Kanton Luzern die bestehende Bushaltestelle der VBL Linie Nr. 22 aufgehoben. Viele von der Aufhebung betroffenene Personen haben eine Petition an den Kantonsrat (Staatskanzlei) gerichtet, mit der Forderung, dass die Bushaltestelle erhalten bleiben soll. Diese Bushaltestelle war für die Anstösser im Gebiet Breitfeld von grosser Bedeutung. Die Bushaltestelle wurde vor allem von Kindern, Schülern des Reithofes und anderen Personen, die auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind, benutzt, um ins Gebiet Breitfeld zu gelangen. Nun, nach der Aufhebung, ist es den Kindern nicht zuzumuten, am Abend und in der Nachtzeit einen Fussmarsch von einem Kilometer durch eine unbeleuchtete Industriezone und den Wald zu bewältigen, um ins Gebiet Breitfeld zu gelangen. Die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer ist nicht mehr gewährleistet.

Die Petitionäre kritisieren insbesondere den Perfektionismus im Strassenbau. Die Bushaltestelle bestand seit Jahrzehnten im Gebiet Breitfeld, wobei der Bus auf der Fahrbahn anhielt, ohne dass je ein Unfall erfolgte. Die Strecke ist sehr übersichtlich. Bei der Sanierung der Kantonsstrasse wurde auf die Erstellung einer Bushaltebucht verzichtet, weil die Frequenzen der Bushaltestelle eher gering sind. Aufgrund der eher geringen Frequenzen bedeutete dies, dass der Bus nur kurz anhalten musste. Eine Verkehrsgefährdung durch ein kurzes Anhalten erfolgte nicht.

Zwischenzeitlich wurde die Aushubdeponie Waldibrücke in Betrieb genommen. Die Zufahrt erfolgt über die Zufahrtsstrasse Unterwerk Mettlen, keine 100 Meter von der aufgehobenen Bushaltestelle Breitfeld entfernt. Genau dieser Standort wurde vom vif als zu gefährliche Haltestelle für den Bus erklärt – dort, wo nun täglich zwischen 30 bis 50 Lastwagen in die Zufahrtstrasse zur Deponie abbiegen – Tendenz zunehmend! Alle  Abbiegemanöver dieser Lastwagen mit Haltestopps auf der Fahrbahn verursachen weit mehr Gefahren als ein Bus, der nur kurz anhält und wieder weiterfährt. Der Verkehr muss also mittlerweile mehr abbremsen und warten auf das Abbiegen der Lastwagen, als das beim Halt des Busses nötig war. Die Begründung, ein Halt auf der Strasse (Bus) sei zu gefährlich, ist somit sehr fadenscheinig und unglaubwürdig! In Anbetracht der neuen Situation erwarten wir, dass die Bushaltestelle Breitfeld wieder bedient wird, um die Möglichkeit der Verkehrsbenützung für die Anwohner zu gewährleisten. Der Busfahrplan würde durch die Inbetriebnahme der Bushaltestelle nicht gross tangiert, da Stau auf dieser Strecke ebenfalls alltäglich ist und zu Fahrplanverzögerungen führt.

Regierungsrat Robert Küng verweigerte den Gesuchstellern jedes persönliche Gespräch. Die Begründung des Regierungsrates war widersprüchlich. Einerseits wird der öffentliche Verkehr mit erheblichen Steuergeldern finanziert und gleichzeitig  werden Massnahmen durchgesetzt, welche die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs markant vermindern. Ein ganzes Gebiet wird vom öffentlichen Verkehr abgeschnitten.  Den Anwohnern wurde auch nicht klar, woraus die genannten 30’000 Franken Kosten für den Betrieb der Bushaltestelle zusammengesetzt sind. Die Kosten waren nie transparent. Gefordert werden der gesunde Menschenverstand und ein verhältnismässiges Handeln der Behörde. Macht das Beispiel Breitfeld im Kanton Luzern Schule, so werden die Bushaltestellen auf Überlandstrassen in den nächsten Jahren verschwinden.

Peter und Nicole Stadelmann, Inwil

 

Wo bleibt die Gegenleistung?

Abtretende Gemeinderäte in Adligenswil erhalten unter bestimmten Voraussetzungen über Jahre einen goldenen Fallschirm (Geldsegen). In einer sehr kontroversen Gemeindeversammlung (11.08) wurde das Besoldungs-Reglement und dabei der Anspruch Sonderleistung für Gemeinderäte (§9-§12) angenommen. Im neuen Reglement ist dieser goldene Fallschirm nach wie voraufgeführt. Gilt neu nur für die bisherigen GR und für die ehemaligen GR ab 55, die aus dem Rat scheiden. Die Auserwählten erhalten 50% des letzten Jahresverdienstes bis zum Rentenalter oder Tod. Dies kann im Einzelfall gut 90’000 Franken betragen, plus Sozialabgaben. 2015 wurden über 12’500 Franken dafür ausbezahlt. Gemäss meiner Berechnung werden 2016 über 70’000 Franken und 2017 bis 2019 je um die 100’000 Franken fällig. Es ist nicht absehbar, wie hoch diese Kosten sein werden, wenn die Auserwählten das 55. Altersjahr erreicht haben. Aufwände, die wir Adligenswiler berappen müssen, ohne eine ersichtliche Gegenleistung zu erhalten. Mit §16 hat der abtretende GR ein 2-Klassensystem erarbeitet und somit die Auserwählten mit einer ungerechten Geldabfindung bevorzugt, anstatt den goldenen Fallschirm ganz abzuschaffen. Dies verstehen viele Adligenswiler nicht! Haben diese sehr gutverdienenden Mitbürger es nötig, Sozialgelder zu erhalten? Die FDP-GR-Kandidaten haben vor Wahlbeginn versprochen (zu einem Zeitpunkt, an dem das neue Reglement noch nicht veröffentlicht war), freiwillig auf diese ungerechtfertigte Sonderleistung zu verzichten. Dies hätten alle Kandidaten tun sollen! Es ist leider nicht zu erwarten, dass die Auserwählten auf ihr Sozialgeld verzichten. Ich glaube auch nicht, dass Adligenswil, eine Chance hat, dies juristisch zu korrigieren. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht verzichten alle Goldenen-Fallschirm-Bezüger freiwillig auf diesen Geldsegen? Wir Adligenswiler würden diese Geste bestimmt auf die eine oder andere Art honorieren.

Francis Pockay, Adligenswil

 

Steuerprivilegien für Private, nicht für Bauern

Steuerprivilegien, welche Landwirte im Nationalrat fordern, haben Private seit je. Sie müssen für Bauland, das sie verkaufen, keine Bundessteuer und keine AHV-Abgaben bezahlen. Der Grund ist, dass Private, Handwerker, Ärzte und juristische Personen usw. Kapitalgewinne aus Veräusserungen von Privatvermögen nur als Grundstückgewinnsteuer bezahlen müssen. Die Berner Zeitung rechnete nach umstrittenen Reaktionen der Motion Müller im Nationalrat eine konkrete Baulandabrechnung vor. Dazu gibt es ein Zahlenbeispiel: Ein Arzt und ein Bauer erben 1990 eine gleichwertige Baulandparzelle. 2015 verkaufen beide das Grundstück zu einem Bruttogewinn von 700‘000 Franken. Der Bauer bekommt vom Staat eine Rechnung von 224‘000 Franken, weil er das Bauland im Geschäftsvermögen halten muss und daher zusätzlich zur Grundstückgewinnsteuer noch eine Bundessteuer und eine AHV-Abgabe bezahlt. Diese Abgaben werden auch bei einem Generationenwechsel oder bei einer Enteignung fällig. Im Gegensatz bezahlt der Arzt nur 69‘000 Franken. Er kann das Bauland als Privatvermögen deklarieren und gibt daher keine Bundessteuer und keine AHV-Abgaben ab. Ich freue mich deshalb über das angedrohte Referendum von Peter Schilliger aus dem «rontaler» vom 27. Mai. Ich kann aber auch verstehen, dass einige Nationalräte und Journalisten mit dieser Materie überfordert sind.

Josef Hurschler, Adligenswil

 

Und der Markt für die Salle Modulable?

Welche Unternehmer würden eine Produktionshalle bauen, obwohl sie nicht wissen, welche Produkte sie dort fertigen möchten und für welche Kunden sie bestimmt sind? Genau das passiert nun bei der Salle Modulable. Seit Monaten wird über Standorte gestritten und neu auch über Betriebskosten verhandelt. Was fehlt, sind jegliche Angaben zu den Marktverhältnissen, den Kundenpotenzialen und der Konkurrenzsituation. Wer sind die künftigen Konkurrenten: das Stadttheater Sursee, das Opernhaus Zürich, die Mailänder Scala oder alle zusammen? Woher kommen die künftigen zusätzlichen Besucher: aus der Luzerner Landschaft, aus Baden-Württemberg oder aus Übersee? Wie gross ist der Markt und welchen Anteil kann Luzern erkämpfen? Zurzeit sind die 500 Plätze im Luzerner Theater zu gut 70 Prozent ausgelastet. Man hat also Überkapazitäten. Künftig sollen es 750 Plätze sein. Es müssten grosse zusätzliche Kundensegmente erschlossen werden. Vielleicht ist das realistisch, vielleicht sogar eine einmalige Chance für Luzern. Ich weiss es nicht. Der vorliegende Machbarkeitsbericht umfasst gut 600 Seiten und fixiert bereits detaillierte Planvorgaben für die Innenräume. Es gibt aber kein einziges A4-Blatt mit einem ersten einleuchtenden Businessplan. Dies gilt es – im Interesse der Sache – schnellstmöglich nachzuholen.

Gaudenz Zemp-Lüthy, Direktor Gewerbeverband Kanton Luzern