Leserbriefe 2018-20/21

Hopp Schwiiz – Hopp Rontal!

Als Fussballbegeisterter freue ich mich schon lange auf die Fussball-Weltmeisterschaft – und insbesondere auf die Spiele unserer Schweizer Nationalmannschaft. Die Idee, die Spiele auf einer grossen Leinwand bei der Mall zusammen mit Freunden zu geniessen, hat mich begeistert. Jetzt habe ich erfahren, dass dieser Fussballgenuss wegen Einsprachen gefährdet ist. Wirklich schade! Ich hoffe, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und eine Lösung finden. Freudige, bodenständige Gemeinschaftserlebnisse bei der Mall – genau das fehlt doch. Schade, wenn diese Chance nicht gepackt wird. Hoffentlich wird es möglich gemacht. Hopp Rontal! Hopp Schwiiz!

Ruedi Kaufmann, Ebikon

Heute die Weichen stellen für künftige Gesundheitsversorgung

Im November 2016 reichte das überparteiliche Komitee «Luzerner Allianz für Lebensqualität» eine Volksinitiative ein, mit der die Sicherung der Versorgungsqualität sowie die flächendeckende Spital- und Notfallversorgung im Kanton Luzern verlangt wird. Die demographische Entwicklung, der medizintechnische Fortschritt und die wachsenden Ansprüche der Leistungsempfänger heizen das Gesundheitssystem zunehmend an. Und, als würde dies nicht schon ausreichend für Herausforderungen sorgen, verschärfen der ökonomische Druck und die Arbeitsmarktsituation zusätzlich die Spannung. Mitarbeitende mit mangelnder Fach- und Sprachkompetenz sind mit komplexen Patientensituationen überfordert. Dies führt zu Mehrbelastungen der übrigen Mitarbeitenden, was letztlich zu Resignation, höherer Fluktuation bis hin zur Berufsaufgabe führen kann. Es gilt dieser zunehmenden Tendenz vorzubeugen und durch gute Arbeitsbedingungen die Spitalberufe attraktiv zu halten. Die Initiative fordert Minimalstandards für die qualitativen und quantitativen Stellenpläne, ausreichende Mittel für eine bedarfsgerechte Aus-, Fort- und Weiterbildung des Spitalpersonals, Forschung sowie eine adäquate Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Der Kanton muss dazu die politische Kontrolle wahrnehmen, die Entwicklungen aktiv mitsteuern und darüber hinaus auch in Zukunft die flächendeckende Spital- und Notfallversorgung mit den heute drei Standorten sicherstellen.

Die bürgerliche Mehrheit lehnt die Initiative als überflüssig ab, weil die Forderungen bereits erfüllt seien. Dem könnte man heute sogar mehrheitlich zustimmen, wenn die Gesundheitsversorgung nicht zunehmend im Spannungsfeld von Innovation und Kostenexplosion unter Druck käme. Bereits steht die Revision des Spitalgesetzes an, die eine Umwandlung der öffentliche-rechtlichen Anstalt in eine AG vorsieht – diese öffnet Tür und Tor zu medizinischer Profilierung und Gewinnmaximierung. Ich will Mitverantwortung für eine sichere Gesundheitsversorgung – auch in Zukunft – übernehmen und sage deshalb am 10. Juni JA zur Gesundheitsinitiative.

Marianne Wimmer-Lötscher, Kantonsrätin, SP Ebikon

Es geht nicht ums Parteibuch

Im Zusammenhang mit der Ersatzwahl für den Gemeinderat Buchrain hört man  ab und zu: Stephan Betschen ist zwar ein sehr fähiger Kandidat, aber eine Dreiervertretung der FDP im Gemeinderat ist nicht angemessen.  Ein Sprichwort heisst: Ausserordentliche Situationen erfordern ausserordentliche Massnahmen. In der momentanen Situation geht es doch nicht ums Parteibuch. Nach einer turbulenten Zeit ist es jetzt aber wichtig, wieder Ruhe und Verlässlichkeit in den Gemeinderat zu bringen. Stephan Betschen kann das. Er ist politisch erfahren und weiss, dass der Gemeinderat die Entscheide als Kollegialbehörde trifft. Er kennt den Sozialbereich und bringt zudem Führungserfahrung mit. Beides ist wichtig.  Der Sozialbereich ist für die Gemeinde kostenintensiv. Stephan Betschen wird die hängigen Aufgaben entschlossen vorantreiben und als Sozialvorsteher sozial verantwortlich handeln. Mit seinem unternehmerischen Denken wird er aber auch darauf achten, dass die Kosten für Buchrain nicht aus dem Ruder laufen. Das ist mir wichtig. Mit Stephan Betschen wählen wir eine bekannte und bewährte Persönlichkeit. Er ist aufgrund seiner politischen Erfahrung als langjähriges Mitglied der Rechnungskommission, der Projektgruppe Überarbeitung Altersleitbild Buchrain, der  Kommission Vorprojekt Erweiterung Alterszentrum Tschann und aktuell in der Gemeindeplanungskommission somit bestens vorbereitet, nahtlos das Ressort Soziales zu übernehmen. Er hat das nötige Rüstzeug für einen verantwortungsvollen und umsichtigen Vertreter im Gemeinderat. 

Hans Stettler, alt Grossrat FDP

Gemeinderatswahlen sind Personenwahlen

Ich bin überzeugt, dass bei Personenwahlen die Person und nicht das Etikett entscheidend ist. Das Anforderungsprofil auf Parteizugehörigkeit und Geschlecht zu reduzieren ist doch eher mager. Das gilt aktuell für Buchrain – nach dem eher kurzfristigen Rücktritt der amtierenden Sozialvorsteherin in besonderem Masse. Es braucht jetzt eine politisch erfahrene Person mit profunden Kenntnissen aus der Privatwirtschaft. Buchrain ist eine gesunde Gemeinde mit über 6000 Einwohnern, 2000 Arbeitsplätzen und einem Umsatz von ca. 30 Millionen Franken. Die Aufgaben im Sozialwesen, insbesondere Fragen rund um das Alter, sind gross und äusserst anspruchsvoll.

Stephan Betschen ist diesen Herausforderungen gewachsen. Er steht für Führungsstärke, Verbindlichkeit, Innovation, Vision und Dynamik. Darum freue ich mich ausserordentlich, dass sich ein solch überzeugender Kandidat für das Amt des Sozialvorstehers zur Verfügung stellt. Es braucht mutige und erfahrene Personen mit seinem Profil im Gemeinderat Buchrain, um die kommenden Herausforderungen erfolgreich anzupacken. Stephan Betschen ist für mich die richtige Wahl – er bringt Format und Qualität mit in dieses wichtige Amt.

Armin Niederberger, Buchrain

Die Wahl treffen, die für Buchrain am besten ist

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Buchrain, für die kommenden Wahlen stehen zwei Kandidaten zur Verfügung. Wir möchten Ihnen ans Herzen legen, Ihre Wahl gut zu überdenken. Wir brauchen für Buchrain eine nachhaltige, verlässliche Lösung. Die reine Parteizugehörigkeit sollte nicht der entscheidende Faktor für Ihre Stimmabgabe sein. Viel wichtiger ist es, die am besten geeignete Person in das Gremium zu wählen. Wir empfehlen Ihnen, die Kandidaten an der nächsten öffentlichen Veranstaltung zu besuchen, damit Sie sich ein eigenes Bild machen können. Nach unserer Befragung mit beiden Kandidaten ist eindeutig: Stephan Betschen bringt aufgrund seiner beruflichen und politischen Tätigkeiten die entsprechenden Erfahrungen und Voraussetzungen mit, welche für dieses anspruchsvolle Amt notwendig sind.

Karin Hess, Vorstand SVP Buchrain

Ja zum eingeschlagenen Weg

Vor knapp einem Jahr haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das revidierte eidgenössische Energiegesetz klar angenommen. Damit wurde auf Bundesebene die Richtung für eine neue Energiepolitik festgelegt. Neben der Förderung von einheimischen erneuerbaren Energien sollen unter anderem die Energieeffizienz verbessert und der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden. Auch im Kanton Luzern wurde dieses Gesetz klar angenommen. Daher ist es logisch und konsequent, den eingeschlagenen Weg mit dem kantonalen Energiegesetz weiterzuführen. Die Vorteile des revidierten kantonalen Energiegesetzes überwiegen eindeutig. Der sanfte Druck hin zu einer umweltschonenden Wärmeproduktion in den Gebäuden mag als Nachteil empfunden werden. Hingegen ist der Bürokratieabbau dank Übernahme der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen) und somit die Harmonisierung der Energie- und Bauvorschriften ein gewichtiger Pluspunkt. Zudem bieten sich Chancen für das Gewerbe, für die Eigentümer von Liegenschaften, für uns alle. Im Interesse der zukünftigen Generationen ist dieses Gesetz fair und nötig. Am effektivsten wirkt wohl die Stärkung der Energieeffizienz bei den Gebäuden. Und dieser Anforderung wird das revidierte Energiegesetz gerecht. Deshalb sage ich klar Ja zum kantonalen Energiegesetz am 10. Juni.

Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen

Energiegesetz MuKen hat grosse Folgen für die Hausbesitzer

 Am 10. Juni stimmen wir über das kantonale Energiegesetzt (MuKen 2014) ab. Dieses wurde im 2014 erarbeitet und benötigte vier Jahre, bis es in Kraft gesetzt werden sollte. Das zeigt, wie kompliziert und kostenaufwendig die neuen Vorschriften sind, und es müssen zusätzlich neue Bewilligungen eingeholt werden. Energiegesetzt tönt gut und ist in der Regel auch sinnvoll. Werden doch (mit der heutigen Gesetzgebung) heute freiwillig bei Umbauten vernünftige und sinnvolle Massnahme umgesetzt. Mit den neuen Auflagen werden viele Hausbesitzer und Mieter bei deren Umsetzung überrascht sein und grosse Augen machen. Wenn ein Teil der Haustechnik saniert werden muss, ist künftig ein aufwändiges Bewilligungsverfahren erforderlich. Dies beschäftigt Planer und Behörden. Die Bauämter werden diese Kontrollaufgabe nicht selber bewältigen können und müssen Fachbüros beiziehen. Diese Kosten, die keinen Mehrwert ergeben, werden den Hausbesitzern und schlussendlich den Mieter übertragen. Viele Häusern können die behördlichen Vorgaben mit vernünftigem Aufwand erfüllen. Bei vielen älteren Gebäuden wird eine Sanierung nur als Totalsanierung mit Leerkündigungen der Wohnungen oder gar Abbruch und Ersatzneubau möglich sein. So werden viele bezahlbare Wohnung vernichtet. Besitzer von älteren Einfamilienhäuser werden die finanzielle Last nicht tragen können. Die Banken werden die Hypotheken nicht weiter aufstocken.
Was ist zu unternehmen, wenn ein Ölkessel im Winter defekt ist und unverzüglich ersetzt werden muss? Bis das aufwendige Bewilligungsverfahren genehmigt ist, ist kein warmes Wasser und keine Heizung verfügbar. Die Mieter haben gemäss Mietrecht Anrecht auf Warmwasser und eine geheizte Wohnung. Das Mietrecht hat für den Hausbesitzer bei der Schlichtungsstelle Vorrang vor dem Energiegesetz. Berechtigte Mietzinsreduktionen wären die Folge. Falls der Hausbesitzer schnell handelt und einen Heizkesselersatz ohne Bewilligung vornimmt, wird er eine Busse erhalten. Der Hausbesitzer kann nur verlieren. Er ist gut beraten, heute schon die Strategie für die Eventualitäten seines defekten Heizkessels festzulegen, damit er schnell und wirtschaftlich handeln kann. Falls ein Ölkessel in nächster Zukunft ersetzt werde soll, dürfen jetzt auf keinen Fall die Fenster saniert werden. Erst beim Kesselersatz ist mit dem Bewilligungsgesuch der Fensterersatz (Standardlösung 8) vorzunehmen.
 
Albert Koch, eidg. dipl. Haustechnikplaner Sanitär, Adligenswil

Unabhängiger werden von Energieimporten

Der Kanton Luzern hat im interkantonalen Vergleich den Anschluss an die Energiewende bisher verpasst. Dabei hat auch die Luzerner Bevölkerung der Energiestrategie des Bundes letztes Jahr deutlich zugestimmt. Es ist also Zeit, das veraltete Luzerner Energiegesetz zu aktualisieren. Das führt sicher nicht zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition, im Gegenteil. Allein aus dem Kanton Luzern fliessen jährlich 210 Mio Franken für fossile Energien ab. Und für CO2-Abgaben zahlen wir mehr an den Bund, als wir mit dem Gebäudeprogramm wieder beziehen. Holen wir die Wertschöpfung in die Region, und stärken wir das einheimische Gewerbe. Zwang zum Ölheizungsersatz? Nein, aber wer schon weiter fossil heizen will, soll zumindest das Gebäude besser dämmen, oder einen Teil erneuerbare Energie produzieren. Zwang zum Ersatz des Elektroboilers? Ganze 15 Jahre Übergangsfrist und dann Anbindung an ein Heizsystem oder Installation eines Wärmepumpenboilers ist ein guter Kompromiss, und auch wirtschaftlich. Wer langfristig statt kurzsichtig rechnet, setzt schon heute auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz, und spart damit Geld. Ich sage deshalb klar Ja zum neuen Luzerner Energiegesetz. Weil es uns allen nützt, unsere Versorgungssicherheit erhöht und die regionale Wirtschaft stärkt.

Josef Scherer, Gemeinderat FDP, Meggen

Produktion für den Miststock

Unbestritten ist es, dass wir vom April bis September mehr Strom produzieren als wir brauchen. Das heisst also, dass wir in dieser Zeitperiode Strom verpuffen und in der Zeit von Oktober bis März zu wenig produzieren können, weil uns in dieser Zeit die Sonne fehlt. Nun möchte das neue kantonale Energiegesetz, dass jeder Bauherr und Hausbesitzer zusätzlich Strom produzieren muss. Und wann tut er das am einfachsten? Genau dann, wenn wir eh schon zu viel von dieser «goldenen Antriebsenergie» produzieren. Das ist wie wenn der Kühlschrank voll mit Tomaten ist und man seinem Ehepartner und den drei Kindern sagt: Kauft für euch noch Tomaten ein. Sie sagen es richtig, wir haben ja noch einen Gefrierschrank zuhause. Das stimmt – der Staat hat das aber leider nicht!

Roland Staub, Geiss

Versuchskaninchen Schweiz?

Die radikale Vollgeld-Initiative, über die wir am 10. Juni abstimmen, verbietet den Banken, mit dem Geld auf Zahlungskonten zu arbeiten. Das verteuert Finanzdienstleistungen, Hypotheken und Kredite. Durch die Verteuerung würden Investitionen in diversen Wirtschaftsbereichen zurückgehen. Das gefährdet den Werkplatz Zentralschweiz und setzt Arbeitsplätze aufs Spiel. Auch die Kundinnen und Kunden jeder Geschäftsbank müssten in die Zeche springen, weil die Finanzierung von Krediten teurer würde, müssten sie für jede Banktransaktion zusätzlich zahlen. Ausserdem wurde das Fantasiesystems noch nirgends auf der Welt getestet. Ausgerechnet das Erfolgsland Schweiz soll nun Versuchskaninchen spielen. Das ist höchstriskant und gefährlich. Es gibt schlicht keinen Grund, ein bewährtes System völlig umzukrempeln und dabei Kopf und Kragen zu riskieren. Deshalb stimme ich am 10. Juni überzeugt Nein zur Vollgeld-Initiative.

Thomas von Allmen, Jungfreisinnige Luzern,
Zentralschweizer Komitee «Vollgeld-Nein», Gisikon

Versuchslabor Schweiz?

Die Vollgeld-Initiative ist eine der radikalsten Initiativen, die je eingereicht wurden. Das heutige Geldsystem soll komplett neu umgestaltet werden. Die Vorlage ist sehr kompliziert und niemand weiss, wie sie sich bei einer Annahme auswirken würde. Die Initianten versprechen, dass Vollgeld Finanzkrisen verhindern soll. Ich bin der Meinung, globale Finanzkrisen kann man nicht verhindern. Man muss jedoch gut vorbereitet sein. Ich vertraue unseren heutigen Regulierungen. Damit sich die Banken nicht übernehmen, haben wir heute im Vergleich zu Europa scharfe Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften.

Bei Annahme der Initiative könnten die Banken kein elektronisches Buchgeld mehr schaffen, das Kreditgeschäft würde verstaatlicht. Für die Wirtschaft hätte die Initiative nur negative Folgen. Es wären nur noch Kredite aus Spargeldern oder nach Bewilligung durch die Nationalbank möglich. Man stelle sich vor, man hat eine gute Geschäftsidee und müsste monatelang auf einen Kredit warten. Oder man will ein Haus kaufen und müsste auf den Entscheid der Nationalbank warten. Die Folgen wären Engpässe. Heutzutage muss man schnell und flexibel sein. Weniger Kredite bedeuten weniger Investitionen in Infrastruktur, Innovation und Arbeitsplätze. Das Ausland wäre hocherfreut, wenn sich die Schweiz auf dieses Experiment einlassen würde. Es könnte dann ruhig zuschauen, ob es funktioniert oder nicht.

Wir wollen keine neue Bürokratie aufbauen, sondern wir müssen Bürokratie abbauen. Daher gibt es für mich keinen Grund, ein gut funktionierendes Finanzsystem auf den Kopf zu stellen. Darum stimme ich Nein am 10. Juni.

Albert Vitali, FDP Nationalrat, Oberkirch

«37 Prozent befürworten Vollgeld-Initiative»

Es ist schon erstaunlich, wie die Initianten der Vollgeld-Initiative mit fadenscheinigen Umfrage-Resultaten und beschönigenden Aussagen den Stimmbürgern die VGI schmackhaft machen wollen und gleichzeitig noch dreist Beschwerde wegen angeblicher unsachlicher und wahrheitswidriger Kommunikation  gegen die Schweizerische Nationalbank, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und den Bundesrat eingereicht haben. Wer das Abstimmungsbüchlein liest, wird von den abstrakten, radikalen Reformen der vorgeschlagenen, neuen Schweizer Geldordnung mehr als masslos überfordert sein und unsere direkte Demokratie wird auf eine harte Probe gestellt. Die Vorschläge der VGI werfen äusserst anspruchsvolle technische Fragen auf, für welche selbst die Wissenschaft heute keine schlüssigen Antworten liefern kann. Zudem setzen sich die Initianten über langjährige, bestens bewährte Lehrmeinungen und Praxiserfahrungen und aktuell umfassend bestehende gesetzliche Grundlagen hinweg. Nebst der Internationalen Regulierungsrahmen für Banken (Basel 3), der Eigenmittelverordnung ERV und mindestens 14 Rundschreiben der FINMA liegen zur Zeit genügend rechtlich sichere Grundlagen für die Eigenkapitalanforderungen der Banken vor. Weshalb nun ohne Not ein so kostenintensives Experiment mit dem risikobehafteten Gesetz VGI lanciert wird, ist äusserst fragwürdig, zumal es im Kern der VGI vor allem um das Kreditgeschäft geht, welches in der Schweiz bereits ausreichend reguliert und gesichert ist. Eine Annahme der Gesetzesvorlage würde höchstens zu einem weiteren Sterben von Regional- und Genossenschaftsbanken sowie von Sparkassen führen, welche dem grossen Kostendruck der ohnehin schon herrschenden (Über-) Regulierung kaum mehr gewachsen sind. Dass eine politische Einmischung bei der Geschäftsführung der Nationalbank nicht sinnvoll ist und deren Unabhängigkeit gefährdet, haben bereits die Skandale um die Swiss und UBS gezeigt. Will man tatsächlich ein sicheres Finanzsystem und den Wohlstand gewährleisten, dann kann die Antwort nur heissen «Finger weg von VGI!», denn unsere Nationalbank kümmert sich nicht nur um Kreditpolitik, sondern sie stellt u.a. den Zustand der Kapitalmärkte, die Preisstabilität und somit auch unseren Arbeitsmarkt sicher.   

George Büttner, Hergiswil NW

Solidarität macht die Schweiz stark

 Das neue Geldspielgesetz bringt viele positive Neuerungen. Online-Spiele werden neu für bestehende Casinos mit Sitz in der Schweiz zugelassen. Die Auflagen zur Bekämpfung von Spielsucht und Geldwäscherei werden erhöht. Mehr Anbieter als heute werden dem Geldwäschereigesetz unterstellt und die Geldspiele werden sicherer und transparenter. Die Reingewinne von rund 630 Millionen Franken aus Lotto und Sportwetten werden für gemeinnützige Zwecke in Kultur, Sozialem und Sport benutzt. Beispielsweise erhalten Swiss Olympic, der Nachwuchssport, das Verkehrshaus Schweiz, diverse Sozialorganisationen und viele andere mehr Unterstützungen aus dem Lotteriefonds. Von den Einnahmen aus Casinos von ca. 690 Mio. Franken fliessen als Abgaben 276 Millionen Franken in die AHV und 47 Millionen Franken an die Kantone. Jedes Jahr fliessen rund 700 Beiträge von über 3 Millionen Franken in die Deutschschweizer Kantone, an Chöre, Jodlerklubs, ins Schwingen, Hornussen und die Volksmusik. Wie könnten wir künftig diese Beiträge finanzieren?

Es ist bekannt, dass Spielende heute ca. 250 Millionen Franken bei Online-Anbietern aus dem Ausland ausgeben. Dieses Geld geht uns verloren, da Online-Anbieter nicht gezwungen werden können, in der Schweiz Abgaben zu leisten. Darum bin ich dafür, dass diese in der Schweiz nicht zugelassen werden. Als Präsident der IG Volkskultur ist es mir wichtig, dass das Geld hier in der Schweiz bleibt und bei Schweizer Online-Anbietern ausgegeben wird. Damit mit dem Gewinn unsere kulturellen Organisationen unterstützt werden. Darum stimme ich JA zum Geldspielgesetz am 10. Juni 2018.

Albert Vitali, Oberkirch
Nationalrat und Präsident IG Volkskultur Schweiz und Fürstentum Liechtenstein