Leserbriefe 2017-05/06

Janik Steiner in die Controlling-Kommission!

Ich kenne Janik Steiner schon seit frühster Kindheit. Bereits als Teenager hat er sich für politische Themen interessiert und engagiert an Diskussionen teilgenommen. Seine ersten politischen Erfahrungen in der Öffentlichkeit konnte er in den Jugendparlamenten von Stadt und Kanton Luzern sammeln. Sein Studium der Volkswirtschaft, seine bereits gesammelten politischen Erfahrungen (etwa im Vorstand der JGLP des Kantons Luzern), seine Arbeit als Projektmitarbeiter beim Dachverband der schweizerischen Jugendparlamente sowie seine offene, kommunikative, aber auch kritische Art qualifizieren ihn mit Sicherheit für dieses Amt. Auch die Jugend soll in den Kommissionen eine Stimme erhalten. Ich wähle deshalb Janik am 12. Februar in die Controlling-Kommission.

Doris Meyer, Ebikon

 

Ebikons Zukunft gemeinsam gestalten

Ebikon wächst und wird zunehmend vom Dorf zur Stadt. Die Controlling-Kommission unterstützt und hinterfragt den Gemeinderat auf diesem Weg. Dabei soll sie ein möglichst breites politisches und gesellschaftliches Spektrum abdecken. Als Kandidat der GLP und Student der Volkswirtschaft und Geografie vertritt Janik Steiner wirtschaftliche, ökologische und soziale Anliegen, die in diesem Transformationsprozess wichtig sind. Darüber hinaus steht Janik Steiner mit seinen 20 Jahren auch für die Generation von heute und morgen. So trägt er einen grossen Rucksack an politischer Erfahrung – beispielsweise aus dem Luzerner Jugendparlament, Arbeitsgruppen der kantonalen GLP und JGLP, und dem Vorstand der GLP Rontal. Im Dachverband Schweizerische Jugendparlament leistet er zudem weit über die Kantonsgrenzen hinaus einen Beitrag für das Politikinteresse der Jungen. Dass er damit auch parteiübergreifend auf Zustimmung stösst, zeigt die Wahlempfehlung der FDP. Janik Steiner ist jung, kompetent, engagiert und politisch erfahren. Er steht für die Jugend von heute und Gesellschaft von morgen. Damit erfüllt er ein Profil, das der Controlling-Kommission bisher fehlt. Ich wünsche mir deshalb, dass Ebikon diese Lücke am 12. Februar mit der Wahl von Janik Steiner schliesst – und damit ein klares Zeichen für die Generation von morgen setzt.

Susanne Gnekow, Vizepräsidentin Grünliberale Rontal

 

Gleich lange Spiesse für alle!

Am 12. Februar stimmen wir über die nötige Reform der Unternehmensbesteuerung ab. Die Reform überzeugt, weil sie ausgewogen ist und für alle Unternehmen gleich lange Spiesse schafft. Somit werden bisherige Privilegien für Konzerne abgeschafft. Firmengewinne von Konzernen und KMUs werden gleich hoch und nach den gleichen Regeln besteuert. Das ist fair und garantiert Planungs- und Rechtssicherheit. Damit international tätige Unternehmungen mit vielen Arbeitsplätzen in der Schweiz weiterhin hier bleiben und die Schweiz auch für neue attraktiv bleibt, sind einige Reformen im heutigen System nötig. Mit der vorliegenden Reform ist die schweizerische Unternehmensbesteuerung wieder international anerkannt und akzeptiert. Und sichert sowohl als Forschungs- und Werkplatz wie auch als attraktiver Steuerstandort Arbeitsplätze in der Schweiz. Ich frage mich wirklich, wer hier dagegen sein kann. Deshalb ein klares JA zur USR III am 12. Februar.

Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen

 

Die Schweiz hält, was sie verspricht!

Die wichtigste Grundlage für die Unternehmen in unserem Land ist die Rechts- und Planungssicherheit. Unser aktuelles Steuersystem mit den Sonderregelungen für internationale Unternehmen wird von Ausland (z.B. OECD, USA, G20, EU) nicht mehr akzeptiert und wir müssen unser Steuersystem umgestalten. Mit dem Umbau werden internationale und einheimische Unternehmen künftig gleich besteuert. Die Unternehmenssteuerreform II war entgegen aller Behauptungen der Linken ein Erfolg. Die Unternehmenssteuern stiegen stetig. Viele Unternehmen sind nach 2008 in die Schweiz gezogen. Das brachte vor allem Arbeitsplätze, die Arbeitslosigkeit beträgt heute lediglich 3,3%. Der Schweiz geht es gut, wir haben einen hohen Wohlstand, die Wirtschaftslage und die Auslastung in der Wirtschaft ist positiv. Damit das so bleibt, müssen wir auch die Unternehmenssteuerreform III umsetzen.

Für internationale Unternehmen sind die Steuern ein wichtiger Faktor. Leider sind diese Unternehmen sehr flexibel und können sofort wegziehen und sich woanders niederlassen. Sie bieten heute in der Schweiz 150’000 Arbeitsplätze und zahlen 5 Milliarden Franken Steuern pro Jahr! Darauf will die Linke verzichten, denn sie spielt ein gefährliches Spiel. Bezahlen muss es dann der Mittelstand. Zum Glück gibt es noch vernünftige Linke wie die Basler SP-Finanzdirektorin Eva Herzog. Sie weiss eben, worum es geht. Bei einem Nein zur Abstimmung müssen wir unser Steuersystem trotzdem umstellen und die Steuern erhöhen. Und ich befürchte, dass dann die internationalen Unternehmen Konsequenzen ziehen werden. Die Schweiz verspricht Verlässlichkeit und Stabilität und wir halten unser Wort. Darum stimme ich JA zur Steuerreform am 12. Februar 2017.

Albert Vitali, FDP Nationalrat, Oberkirch

 

Dreissigmal rentabler als wir KMU

Rund fünf Millionen Frauen und Männer arbeiten in der Schweiz bei normal besteuerten Unternehmen. Gemeinsam erzielen sie so hohe Gewinne, dass sie dem Bund rund fünf Milliarden Unternehmenssteuern zahlen müssen. Daneben gibt es 150’000 Frauen und Männer, welche bei den sogenannten steuerbegünstigten Statusgesellschaften arbeiten. Gemeinsam erzielen sie im Ausland so hohe Gewinne, dass sie dem Bund ebenfalls fünf Milliarden Unternehmenssteuern zahlen müssen. Pro Kopf dreissigmal mehr als der Schweizer Durchschnitt. Diese Statusgesellschaften sind also steuertechnisch gesehen die internationalen Superstars. Dank der bisherigen USR I und II konnten wir viele bei uns ansiedeln und hier halten. Ihre Steuererträge haben sich nur schon seit 2004 fast verdreifacht. Das Ausland möchte diese Steuerzahler lieber bei sich. Deshalb hat es unser bisheriges Steuersystem verboten. Die neue Reform USR III ist unsere Antwort auf diese neuen Vorschriften. Es schafft für die internationalen Steuer-Superstars vergleichbare Bedingungen wie bisher. Deshalb werden diese hierbleiben. Damit sind die fünf Milliarden auch für die Zukunft gesichert. Der Bund kann damit weiterhin in Bildung, Forschung und Infrastruktur investieren. Davon profitieren alle – auch die KMU. Deshalb sind die Inhaber kleiner und mittlerer Firmen für die USRIII und werden Ja stimmen.

Gaudenz Zemp-Lüthy, Direktor Gewerbeverband Kanton Luzern

 

Ausfälle in Milliardenhöhe

Mit der Unternehmenssteuerreform III kommt es bei Bund, Kanton, Städten und Gemeinden zu Einnahmenausfällen von sicher 3 Milliarden. Diese Reform bringt zudem zahlreiche neue Steuerschlupflöcher und Privilegien für Konzerne und Aktionäre. Deren Auswirkungen können noch nicht einmal geschätzt werden. Es handelt sich somit um eine Blackbox oder Wundertüte. Ähnlich war es schon mit der Unternehmenssteuerreform II, welche zu massiv höheren Ausfällen geführt hat. Die Mehrheit des Parlaments hat unter aktiver Beihilfe der Steuerberatungs-Branche bei den neuen Abzügen übertrieben und sich geweigert, die immensen Einnahmenausfälle zu kompensieren. Irgendwie muss dann aber das Milliardenloch gestopft werden. Dies geht nur mit schmerzhaften Abbaupaketen zum Beispiel bei Bildung, Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen. Die Rechnung zu bezahlen haben der Mittelstand, Familien und Rentner, profitieren tun Grossunternehmen und Aktionäre. In Gemeinden werden bereits Steuererhöhungen für natürliche Personen geplant.

Die Abschaffung der bisherigen und international geächteten Steuerprivilegien ist nötig, rechtfertigt diese masslose Reform aber in keiner Weise. Lassen wir uns nicht von falschen Versprechen täuschen, von Grossunternehmen verängstigen oder erpressen. Die Schweiz verfügt über viele ausserordentliche Standortvorteile. Ein Nein zur USR III macht den Weg frei für eine faire, finanziell ausgewogene Reform, die nicht auf dem Rücken des Mittelstands ausgetragen wird. Ist der politische Wille vorhanden, kann eine solche von unserem Parlament in Bern zügig umgesetzt werden. Aus diesen Gründen muss die Vorlage zurück an den Absender und ist ein Nein zwingend.

Jörg Meyer, Kantonsrat SP, Adligenswil

 

Gleich lange Spiesse für alle

Am 12. Februar stimmen wir über die nötige Reform der Unternehmensbesteuerung ab. Die Reform überzeugt, weil sie ausgewogen ist und für alle Unternehmen gleich lange Spiesse schafft. Somit werden bisherige Privilegien für Konzerne abgeschafft. Firmengewinne von Konzernen und KMUs werden gleich hoch und nach den gleichen Regeln besteuert. Das ist fair und garantiert Planungs- und Rechtssicherheit. Damit international tätige Unternehmungen mit vielen Arbeitsplätzen in der Schweiz weiterhin hier bleiben und die Schweiz auch für neue attraktiv bleibt, sind einige Reformen im heutigen System nötig. Mit der vorliegenden Reform ist die schweizerische Unternehmensbesteuerung wieder international anerkannt und akzeptiert. Und sichert sowohl als Forschungs- und Werkplatz wie auch als attraktiver Steuerstandort Arbeitsplätze in der Schweiz. Ich frage mich wirklich, wer hier dagegen sein kann. Deshalb ein klares Ja zur USR III am 12. Februar.

Heidi Scherer, Kantonsrätin FDP.Die Liberalen, Meggen

 

Luzern ist bestens vorbereitet

Die Debatte um die Unternehmenssteuerreform III ist deshalb so komplex, weil die Ausgangslage für jeden Kanton anders aussieht. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass Luzern zweifellos zu den Gewinnern der Reform gehören würde. Grund für die sehr gute Ausgangslage ist die bestehende Steuerstrategie für Unternehmen. Bereits im Jahr 2012 hat der Kanton Luzern die Gewinnsteuer für Firmen vorausschauend auf ein konkurrenzfähiges Niveau herabgesetzt. Im vergangenen September wurde diese Strategie von der Bevölkerung an der Urne eindrücklich bestätigt. Dank diesem Resultat sind wir nun bestens auf die Steuerreform vorbereitet. Erfreulich kommt hinzu, dass unser Kanton bei einem JA am 12. Februar zusätzlich zum Finanzausgleich jedes Jahr rund 30 Millionen Franken mehr vom Bund erhalten würde. Ich bin deshalb überzeugt, dass sich die Steuerreform langfristig auszahlen wird. Und das gilt nicht nur für Luzern, sondern für die gesamte Schweiz. Die USR III sichert die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und ist für unsere KMU-geprägte Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Wer Ja sagt zur Unternehmenssteuerreform III, sagt deshalb auch Ja zu einer erfolgreichen Schweiz mit starken KMU!

Damian Hunkeler, Kantonsrat FDP.Die Liberalen, Kriens

 

Steuerreform garantiert Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand

Die Steuerreform stärkt den Standort Schweiz und die Kantone gleichermassen. Das sichert Arbeitsplätze, Lehrstellen und Steuereinnahmen. Bereits in der Vergangenheit hat die Schweiz mit ihrem pragmatischen Vorgehen und den Schaffen von guten Rahmenbedingungen die Grundlage für den heutigen Wohlstand und für Vollbeschäftigung gelegt. Die Steuerreform garantiert diese Errungenschaft, indem sie international nicht mehr akzeptiert Steuerregime abschafft und durch anerkannte Instrumente ersetzt. Damit bleibt der Standort Schweiz trotz höherer Steuern für Unternehmen attraktiv und sichert Arbeitsplätze. Weil jeder Kanton und alle Gemeinden unterschiedliche Bedürfnisse haben, stellt die Steuerreform einen Strauss an Massnahmen zur Verfügung, damit jede Region eine passende Lösung finden kann. Auch erhalten die Kantone mit der Steuerreform 1,1 Milliarden Franken vom Bund, die allfällige Steuerausfälle decken. Bei einem Nein würden jedoch Steuereinnahmen verloren gehen und 150’000 Arbeitsplätze gefährden. Nur ein Ja zur Steuerreform sichert deshalb den Kantonen und Gemeinden Steuereinnahmen. Um unseren Wohlstand und die Attraktivität der Schweiz zu sichern, stimmen ich Ja zur Steuerreform.

Charly Freitag, Kantonsrat FDP.Die Liberalen

 

Erleichterte Einbürgerung

Die Schweiz stimmt am 12. Februar über die erleichterte Einbürgerung der 3. Migrationsgeneration ab. Es geht um junge Menschen. Ihre Eltern waren hier, ihre Grosseltern auch. Sie sind wie wir, sie sind auch wir. Die Einbürgerung wird den betroffenen Jugendlichen nicht geschenkt. Einige der Voraussetzungen sind:

  • Sie sind weniger als 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schule hier absolviert.
  • Sie verfügen über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung.

Dazu kommen Bedingungen, die ihre Eltern und Grosseltern betreffen. Die Jugendlichen erhalten das Bürgerrecht nicht automatisch, sondern müssen es beantragen. Sie sind lediglich davon entbunden, noch Beweise für ihre Integration beizubringen. Sie einzubürgern, ist nichts als normal. Sie gehören zu uns. Mit einem Ja bekommen gut integrierte Jugendliche auf Antrag den Schweizer Pass und werden in jenem Land Staatsbürger, wo sich ihre Familien seit Generationen daheim fühlen und ihre Wurzeln geschlagen haben.

Louis Schelbert, Nationalrat Grüne, Luzern

 

Es ist höchste Zeit

Am 12. Februar stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung für Grosskinder von Eingewanderten ab. Diese junge dritte Ausländergeneration ist hier geboren, geht mit unseren Kindern in den Kindergarten, in die Schule, in den Fussballklub, in die Lehre. Auch mindestens ein Elternteil muss hier die Schule besucht haben. Diese jungen hier aufgewachsenen «Schweizer ohne Schweizer Pass» haben einen stärkeren Bezug zur Schweiz als zum Heimatland ihrer vor vielleicht 50 Jahren eingewanderten Grosseltern. Und wir reden noch darüber ob sie integriert sind? Die Hürden in der Schweiz für eine Einbürgerung hinsichtlich Kosten, Formulare, Befragungen, Bürokratie gehören europaweit zu den höchsten. Es kann doch nicht sein, dass der Enkel eines vor 50 Jahren eingewanderten Italieners grössere Hürden überwinden muss als Ehepartner von Schweizer Bürgern! Es ist nichts anderes als zeitgemäss und höchste Zeit, Ja zu dieser Vorlage zu sagen.

Mirjam Meyer-Cavazzutti, Adligenswil

 

Ja zum NAF wichtig für Luzern und die Zentralschweiz

Der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) ist das Pendant zum Bahninfrastrukturfonds (FABI), welchen das Volk klar angenommen hat. Was für die Schiene bereits beschlossene Sache ist, soll nun mit dem NAF auch für die Strasse gesichert werden: Die langfristige Finanzierung der Nationalstrassen. Bei der NAF Vorlage geht es aber nicht nur um den Strassenverkehr sondern es wird auch sichergestellt, dass Infrastrukturprojekte in den Agglomerationen vom Bund weiter mitfinanziert werden können. Dies ist auch der Hauptgrund, weshalb alle Zentralschweizer Regierungen den NAF befürworten. Bis jetzt stammen die Gelder für die Mitfinanzierung von Infrastrukturprojekten in den Agglomerationen aus dem Infrastrukturfonds des Bundes. Dieser ist aber befristet und läuft ohne Anschlusslösung aus. Ein Nein zum NAF würde bedeuten, dass zahlreiche Strassenprojekte, Bahnhofsausbauten sowie Projekte für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr in der ganzen Zentralschweiz wegen fehlender Bundesunterstützung nicht realisiert werden könnten. Mit der NAF-Vorlage werden die Mittel für eine weitere Mitfinanzierung durch den Bund gesichert: Dank dem NAF können in einer ersten Phase jährlich rund 390 Millionen Franken für Agglomerationsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Auch Luzern und die Zentralschweiz profitieren stark davon. Deshalb sage ich am 12. Februar 2017 klar Ja zur NAF-Vorlage.

Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern, Hitzkirch

Engpassbeseitigung Grossraum Luzern

Fast täglich stehe ich zwischen Buchrain und Rotsee im Stau. Die Kapazitätsgrenze der A14 zwischen Zug und Luzern ist längst erreicht. Die Prognosen zeigen, dass der Verkehr weiter zunehmen wird, der Personenverkehr (+18%) genauso wie der Güterverkehr auf der Strasse (+33%). Damit werden auch die Staustunden zunehmen. 1999 beliefen sich die Staustunden wegen Verkehrsüberlastung noch auf rund 3’500 pro Jahr. Mittlerweile sind es über 23’000 Stunden pro Jahr. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch schädlich für unsere Wirtschaft und unsere Umwelt. Am 12. Februar stimmen wir über den NAF ab, der unter anderem Engpässe wie jenen auf der A14 zwischen Buchrain und Rotsee beseitigen soll. Ohne NAF ist dies nicht finanzierbar und wird für Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, ein Nadelöhr bleiben.

Daniel Keller, Kantonsrat SVP, Vorstandsmitglied TCS Sektion Waldstätte, Udligenswil

 

Bahn und Strasse gleichberechtigt

Die Schweiz hat ein gutes Verkehrssystem. Da die Mobilität aber kontinuierlich wächst, stösst es zunehmend an Grenzen. Die starke Beanspruchung führt dazu, dass die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Strassen steigen und ein weiterer Ausbau nötig ist. Bundesrat und Parlament beschlossen, wie für die Schiene, auch für die Strasse einen Fonds zu errichten. Er löst den 2008 in Kraft getretenen Infrastrukturfonds ab. Der heutige Fonds ist zeitlich befristet. Der neue Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr NAF wird zeitlich unbefristet sein. Wie die Schiene erhält so auch die Strasse eine langfristig abgesicherte, transparente Finanzierung. Das stärkt die Verlässlichkeit für Planung und Realisierung. Der Fonds für Bahninfrastruktur FABI wurde in der Volksabstimmung 2014 mit 62% angenommen. Der Unterhalt der Strasseninfrastruktur in den Land- und Berggebieten der Schweiz ist sehr teuer. Aufgrund der topografischen Verhältnisse müssen zahlreiche Brücken, Tunnels und Galerien baulich unterhalten werden. Mit der Übernahme von rund 400 Kilometern Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz werden Land- und Bergregionen finanziell entlastet. Dank dem NAF kann das Verkehrsnetz in der ganzen Schweiz verbessert werden. Nicht nur Städte und Agglomerationen profitieren vom NAF, sondern auch die Land- und Bergregionen. Darum stimme ich Ja zum NAF am 12. Februar.

Albert Vitali, FDP Nationalrat, Oberkirch

 

Luzerner Polizei muss handeln

«Die Luzerner Polizei sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie ergreift Massnahmen, um unmittelbar drohende Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren.» Dies ist als Grundlage im § 1 des Gesetzes über die Luzerner Polizei geregelt. Unter diesen Vorgaben hat die Luzerner Polizei bei einem anspruchsvollen und aussergewöhnlichen Einsatz in Malters gehandelt. Doch gehandelt haben eigentlich der Sohn und die Mutter. Bei der Bewachung einer illegalen Hanfanlage hat die Mutter schliesslich von einer nicht bewilligten Waffe Gebrauch gemacht. Im Nachgang werden zwei Polizeioffiziere von heiklen Einsätzen «verschont». Wenige Wochen später, rund 100 km von Malters entfernt, in Rehetobel ein ähnlicher Fall mit weit schlimmerem Ausgang. Zwei Polizisten werden bei einem ähnlichen Einsatz teils schwer verletzt. Da folgt keine Forderung nach Dispensierung oder anderen Massnahmen der Sicherheitsorgane. Vielmehr kommt die Forderung nach Schusswesten bei heiklen Einsätzen und zusätzlichen Schutz der Polizei. Dies ist aber nicht im Kanton Luzern, sondern in Appenzell Ausserrhoden. Es ist mehr als verständlich, dass aufgrund dieser Tatsache viele Personen im Kanton Luzern mit Unverständnis reagieren. Es stellen sich auch viele Frage: Wäre im Kanton Appenzell AR in einem analogen Fall wie Malters eine andere Reaktion erfolgt? Und wie wäre die Massnahme im Kanton Luzern ausgefallen, wenn die beiden Polizisten beim Einsatz für die öffentliche Sicherheit schwer verletzt worden wären? Es bleibt zu hoffen, dass die Luzerner Polizei auch künftig trotz Gegenwind für die öffentliche Sicherheit sorgt. Getreu nach dem Motto: Wer handelt, macht Fehler – wer nicht handelt, hat den Fehler schon gemacht.

Rico De Bona, Parteisekretär CP Kanton Luzern