Leserbriefe

Rote Karte für ausländische Delinquenten

Die Fakten sind laut Statistik mehr als klar: Gemäss Sonntagsblick vom 17. Januar 2016 haben 2014 rund 41’582 Ausländer in der Schweiz eine Straftat begangen, also pro Tag 114. Die Vorjahre hatten ähnlich hohe Zahlen. Darunter sind rund 3100 sogenannte Asylbewerber, die als «Gäste» von all unseren Wohltaten profitieren. Auf die spezielle Länderaufzählung verzichte ich, aber sehr viele kommen aus Nordafrika, dem Balkan, Eritrea und Somalia, aber auch aus Syrien und Irak. Das nennt man Dankbarkeit zu einem Land, das sie an Leib und Leben schützt! Es ist schon erbärmlich: Es läuft gleich ab, wie damals bei der «Minder-Initiative», alle sind unisono gegen die SVP. Die Front machen fast die gleichen Kräfte aus wie damals, man hat ein Feindbild, um die Sache geht es gar nicht wirklich. Und es werden wieder ähnliche Lügengeschichten und Drohungen ausgesprochen. Fakt ist eben auch, dass alle Delinquenten, die nicht ausgeschafft werden, später in unseren Sozialnetzen enden – mit allen Folgekosten. Sie haben keine Milde verdient. Und deshalb dürfen die Richter diesmal nicht das letzte Wort haben. Wenn die Gegner der Initiative immer wieder sagen, dass Secondos bei kleinsten Delikten das Land verlassen müssten, ist das vor allem eine Falschaussage. Mit solcher Demagogie wird das Volk getäuscht. Im Initiativtext steht deutlich und klar, dass jemand, bevor es zu einer Ausschaffung kommt, in den letzten zehn Jahren ein Vergehen begangen haben muss (Urteil: Freiheits- oder Geldstrafe, was ja meistens nicht Bagatellen waren!) und zum Wiederholungstäter mutiert. So sind die Vergehen unter Ziffer 2 der Initiative aufgelistet, z.B. Einbruchdiebstähle, Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte wie auch die Polizei. Dabei handelt es sich nicht um kleine Vergehen! Für eine Ausschaffung sind dann eben die Voraussetzungen erfüllt, aber ob dann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei echt kleinen Vergehen (Apfel stehlen…) eine zwingende Ausschaffung anordnen wird, bezweifle ich sehr. So läuft es doch in unserem Strafsystem: Wegen unangemessener Härte muss sich in der Schweiz niemand fürchten, auch nicht Secondos. Die Richter urteilen in solchen Fällen mit Garantie zu Gunsten des Angeklagten. Wie Toni Brunner in der «Arena» betonte, würde mit einer Härtefall-Klausel den Richtern bei Grenzfällen wieder so ein Hintertürchen geöffnet, das dann immer wieder – wie in der Vergangenheit eben leider auch – angewendet würde. So eine «Täterschutz-Klausel» darf es in keinem Fall mehr geben, schon deshalb ist die Initiative wirkungsvoll. Und dazu hat sie noch eine prophylaktische Note und einen Erziehungseffekt. Wer das nicht kapiert, trägt selber die Verantwortung. Mit der Initiative erreichen wir, dass wir das Recht und die Pflicht haben, ausländische Delinquenten, vor allem auch Wiederholungstäter, auszuschaffen, EMRK-Konvention hin oder her. Und den Richtern darf in dieser klaren Sache kein Spielraum mehr gegeben werden, sonst wird das Volk wieder ausgetrickst. Die Annahme der Initiative ist geradezu ein Muss. Im Fussball gibt es auch die rote Karte für Delinquenten, irgendeinmal hört ja die Gastfreundschaft auch bei uns auf. Strenge und harte Gesetze sind die beste Abschreckung und eine Garantie für mehr Sicherheit in unserem Land, und das brauchen wir dringend. Auch das gehört zur Multi-Kulti-Gesellschaft und zur Globalisierung, die ja von vielen so hochgejubelt wird.

Hans Lohri, Treuhänder, Adligenswil

 

Fairer Sport – fairer Staat

Die Befürworter der Durchsetzungsinitiative vergleichen Verhältnismässigkeit oft mit Fussball: Eine Rote Karte ist eine Ausschaffung. Zwei Gelbe Karten geben eine Rote Karte. Somit erhalte jeder eine zweite Chance. Denken wir den Vergleich zu Ende, hinkt er gewaltig. Im Fussball können alle Spieler eine Rote Karte bekommen, nicht nur die Gastmannschaft. Es gelten für alle Spieler die gleichen Regeln. Ausserdem gibt es einen Schiedsrichter. Die Initianten der Durchsetzungsinitiative möchten aber den Schiedsrichter abschaffen. Stattdessen soll der Fanblock der Heimmannschaft entscheiden! Kein neutrales Abwägen der konkreten Spielsituation, dafür ein ziemlich lockerer Umgang in der Kartenverteilung. Gelb sehen die Spieler der Gastmannschaft nicht nur für ein böses Foul, das die Gesundheit des Gegenspielers gefährdet, sondern auch für ein Offside, einen Fouleinwurf oder eine Zeitverzögerung. Wer will schon solchen Fussball sehen? Deshalb ein Nein zur Durchsetzungsinitiative, weil wir nicht nur fairen Sport, sondern auch einen fairen Staat wollen.

Peter Schilliger, Nationalrat FDP und Fussballfan, Udligenswil

 

Schädlich für den Wirtschaftsstandort

Die Durchsetzungsinitiative verstösst gegen unsere Verfassung, untergräbt die Gewaltenteilung und ist unmenschlich. Sie ist aber auch ein Angriff auf unseren Wohlstand, unseren Wirtschaftsstandort und das Erfolgsmodell Schweiz. Das ist auch der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz bewusst – der 26köpfige Vorstand hat einstimmig die Nein-Parole beschlossen. Für mich ein starkes Signal in die richtige Richtung. Weshalb? Die Initiative ist schädlich für die Schweizer Wirtschaft, weil sie die Rechtssicherheit schwächt. Rechtsstaat und Rechtssicherheit bilden nicht nur einen wesentlichen Rahmen für sämtliche Aktivitäten der Schweizer Grossindustrie sondern auch für alle KMUs und Dienstleistungsbetriebe. Beides muss im Interesse des Wohlstandes der Schweizer Bevölkerung geschützt werden. Die Durchsetzungs-Initiative verletzt zudem das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Damit strapaziert sie zusätzlich das bereits angespannte Verhältnis zu unserem wichtigsten Handelspartner und erhöht die Gefahr, die bilateralen Verträge zu verlieren. Gerade in der jetzigen Phase der Diskussionen mit der EU wäre eine Annahme der Initiative ein schlechtes Zeichen an unsere internationalen Partner und würde letztlich Arbeitsplätze gefährden. Dies in einer Situation, in der viele Unternehmen bereits unter der Last des starken Schweizer Frankens ächzen. Als CEO von CKW trage ich gegenüber unseren 1700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine grosse Verantwortung. Die Annahme der Durchsetzungsinitiative würde die Bedingungen für einen gesunden Wirtschaftsstandort Zentralschweiz erschweren und Arbeitsplätze gefährden. Deshalb sage ich Nein am 28. Februar. Die Durchsetzungsinitiative untergräbt den Rechtsstaat und schwächt unsere Wirtschaft.

Felix Graf, CEO CKW und Vorstandsmitglied der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz

 

Unnötig und gefährlich

Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative knapp angenommen. Da komplexe rechtliche Fragen zu lösen waren, dauerte die parlamentarische Beratung lange. Nun liegt aber ein strenges Gesetz vor, das bei schweren Delikten von Ausländerinnen und Ausländern stets deren Ausweisung aus der Schweiz zur Folge hat. Wird die sogenannte Durchsetzungsinitiative abgelehnt, kann dieses Gesetz demnächst in Kraft treten. Die Durchsetzungsinitiative ist daher unnötig und erst noch gefährlich. Die SVP will ein ausführliches Gesetz in die Bundesverfassung schreiben, was Rechtsunsicherheit bewirkt und jahrelange Debatten zur Folge haben wird. Mit der Ausweitung des Deliktkatalogs auf weniger gravierende Straftraten müssten ganze Familien ausgewiesen werden: wenn jemand zu schnell fährt oder wegen Drogenkonsums bestraft wird. Das träfe auch hier lebende Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation, die integriert sind und nie in ihrem Herkunftsland lebten. Das geht deutlich zu weit. Ausschaffungen ja, aber nicht ohne Prüfung des Einzelfalls durch ein Gericht. Ich lege deshalb ein Nein zur radikalen Initiative der SVP in die Urne. Damit die Schweiz ein Rechtsstaat bleibt.

Raffael Fischer, Co-Präsident Grüne Kanton Luzern, Willisau

Initiative ist unverhältnismässig

Die SVP gibt vor, mit der Durchsetzungsinitiative schwerkriminelle Ausländer ausschaffen zu wollen. Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative hart, fristgerecht und gemäss dem Volkswillen umgesetzt. Dieses Umsetzungsgesetz ist sehr scharf und beinhaltet den von der SVP verlangten Automatismus zur Ausschaffung von straffälligen Ausländern. Einziger Vorbehalt ist, dass es eine – äusserst eng gefasste – Beschränkung bei schweren persönlichen Härtefällen gibt, was ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit wahrt. Die Durchsetzungsinitiative ist daher überflüssig. Die Durchsetzungsinitiative führt zur automatischen Ausschaffung bei gewissen Bagatelldelikten, sie betrifft auch gut integrierte Ausländer, Familienväter und Secondos. Wenn ein Secondo in einer Tempo 30-Zone mit 50km/h geblitzt wird und ein paar Jahre später eine Ausbildungszulage nicht rechtmässig deklariert, dann kann er mit der Durchsetzungsinitiative automatisch für mindestens 10 Jahre ausgeschafft werden. Mit der Durchsetzungsinitiative wird das Verhältnismässigkeitsprinzip mit Füssen getreten. Ich sage deshalb klar Nein zur unverhältnismässigen Durchsetzungsinitiative.

Damian Müller, Ständerat des Kantons Luzern, Hitzkirch

Bleiben wir unseren Werten treu

Es gehört zu einem Rechtsstaat, dass Entscheide überprüft werden können. Absolute Gesetze, die unter jedem Umstand ausgeführt werden, kennen nur Diktaturen. Bleiben wir deshalb unseren Werten treu, stehen wir zu Demokratie und Rechtsstaat! Bleiben wir in der Ausländerpolitik hart, aber fair. Deshalb gilt es am 28. Februar ein Nein zur Durchsetzungsinitiative in die Urne zu legen.

Charly Freitag, Kantonsrat und Gemeindepräsident, Beromünster

 

Nach 10 Jahren gehören sie uns

2015 gingen beim Bund rund 40 000 Asylanträge ein. Der Kanton Luzern musste rund 4000 Asylbewerbern ein Dach über dem Kopf geben. Das ist schon jetzt zweifelslos eine grosse Herausforderung. Diese Zahlen werden in den warmen Sommermonaten existenziell explodieren. Bund und Kanton nehmen diese neuen Flüchtlinge auf und verteilen sie in den Gemeinden. Alleine für die Sozialhilfekosten für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge hat der Bund im letzten Jahr 940 Millionen Franken eingeplant. Im Jahr zuvor wurden dafür noch 746 Millionen Franken veranschlagt. Von den übrigen Kosten gar nicht zu sprechen. Mit dem Vorwand, dass die Kosten von Bund und Kanton gedeckt und bezahlt werden, verharmlosen sie die ganze Asyl-Problematik gegenüber den Gemeinden. Doch wie schnell sind 10 Jahre verstrichen. Dann nämlich werden diese Kosten vollumfänglich den Gemeinden und somit dem Bürger direkt belastet. Viele Gemeinden werden diese Kosten nur schwer stemmen können. Die Initiative «bürgernahe Asylpolitik» ist auch kein Angriff auf die Kantonsregierung, sondern sie will Regierungsrat Guido Graf und das Sozialdepartement unterstützen. Bei Bund und Kanton muss nun zwingend zwischen wirklichen Flüchtlingen, welche an Leib und Leben bedroht sind, und den Wirtschaftsflüchtlingen, welche ein besseres Leben suchen, unterschieden werden. Dies mit einem für uns üblichen Mitspracherecht. Dies nennt man auch in Luzern eine direkte Demokratie. Ein minimales Mitbestimmen fördert eine Akzeptanz in der Bevölkerung. Wenn jedoch über das Volk hinweg bestimmt wird, erzeugt das in den meisten Fällen Gegendruck. Das kann nicht im Sinne der Behörde sein. Mit einem Ja zur Initiative «bürgernahe Asylpolitik» trägt man zu einer nachhaltigen und vom Volk getragene Asylpolitik bei. Und setzt ein klares Zeichen, dass der Bund auf die Zuwanderung reagieren muss und nicht dem Kanton und den Gemeinden weiterreichen kann. Ich stimme der Initiative zu, weil sie die Gemeinden finanziell entlastet. Den Luzernern und den gut integrierten Ausländern zuliebe. Dieses demokratische Mitspracherecht ist wichtiger denn je.

Willi Knecht, Kantonsrat SVP, Geiss

 

Wo bleibt die Vernunft?

Am 28. Februar stimmt die Bevölkerung von Adligenswil an der Urne über 56 Pflegeplätze und 46 Alterswohnungen ab. Was vor ein paar Jahren mit einer massvollen Planung begann, liegt heute in Form eines überdimensionierten Projekts zur Abstimmung vor. Mindestens 53 Millionen Franken will der Gemeinderat investieren, die Swissporarena hat nicht viel mehr gekostet. Die Finanzlage von Adligenswil ist äusserst angespannt. Die Gemeinde ist überschuldet und hat mit 2.1 Einheiten den höchsten Steuerfuss aller Agglomerationsgemeinden. Aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und der schlechten Kreditwürdigkeit sammelt die Gemeinde über eine Interessengemeinschaft Geld bei Kleininvestoren und spricht dafür eine Solidarbürgschaft von 15 Millionen. Solche Finanzierungswege haben bereits in 1990er Jahren zu Bilanzskandalen in der Privatwirtschaft geführt und waren später auch in der Finanzkrise 2008 ein grosses Problem. Es ist absehbar, dass die optimistischen Erwartungen des Gemeinderats nicht eintreffen werden. Umliegende Gemeinden bekunden Mühe, kleine Alterswohnungen zu besetzen. In Adligenswil entstehen gleich 34 neue solcher 2 ½-Zimmer-Wohnungen. Als verantwortungsvoller Steuerzahler ist dieses Projekt abzulehnen. Lassen wir uns nicht durch den Gemeinderat unter Zeitdruck setzen, gehen wir das berechtige Bedürfnis nach Betreuung im Alter neu an und setzen wir ein massvolles Projekt um. Alternative Lösungsansätze sind vorhanden.

Thomas Stöcklin, Adligenswil

Nicht nur für Adliger 60+

Die Adligenswiler Bevölkerung entscheidet am 28. Februar über den Bau von Alterswohnungen und Pflegeplätzen. Ein Vorhaben, das nur die «Alten» etwas angeht? Ganz und gar nicht! Stimmen wir der Vorlage zu, wird das Pflegeheim nicht von einem gewinnorientierten Privatunternehmen, sondern von der gemeindeeigenen AG betrieben. Das bedeutet: Tarifhoheit, und damit niedrigere Beiträge der Gemeinde an die ungedeckten Pflegekosten. Das wiederum macht sich im Budget und letztendlich bei den Steuern bemerkbar, also ein Vorteil für alle Adligenswiler Steuerzahlenden. Auch die Alterswohnungen sind nur positiv zu bewerten, denn sie werden bezahlbar sein. Mit der Aussicht auf einen günstigen Mietzins könnten sich Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer eher entscheiden, ihr Haus an die jüngere Generation weiterzugeben. Das würde zusätzlichen Wohnraum für Familien schaffen, ein gewichtiges Argument, da die revidierte Zonenplanung immer noch nicht bewilligt ist… Die IG «Wohnen und Leben am Riedbach» hat mit der Sicherung der Finanzierung für das Projekt beinahe Unglaubliches geschafft, deshalb verdanken wir ihren Einsatz mit einem kräftigen Ja zum AGZ.

Irma und Heinz Kerbler

Tschannhof, das unterschätzte Zentrum

Es gibt im weiten Umkreis von Buchrain kaum ein Einkaufszentrum, das so kompakt einfach alles für den täglichen Gebrauch anbieten kann. Wir haben die Post, eine Bank, zwei (kleine) Grossverteiler, eine Drogerie, Bäcker und Metzger, Coiffeur und Kiosk, einen Schuhmacher und eine Papeterie. Trotz dieser Vielfalt im eigenen Dorf zieht es offensichtlich viele Buerer zum Einkauf nach Auswärts. Anders kann man die Klagen der Tschannhof-Gewerbetreibenden, dass vor allem die Einwohner von Buchrain das Einkaufszentrum immer mehr meiden, nicht verstehen. Es ist noch verständlich, wenn die früheren Tante-Emma-Läden mit ihren beschränkten Angeboten nicht mehr mithalten konnten. Dass aber ein Zentrum wie der Tschannhof seit ein paar Jahren, trotz steigender Einwohnerzahl, offensichtlich Probleme bekundet, ist unverständlich. Die Konsumenten klagen seit langer Zeit über die Schliessung von Läden des täglichen Konsums. Wenn nur die Anwohner das regionale Angebot vermehrt nutzen würden, könnten diese Klagen vermieden werden. Wir Buerer haben uns mit Erfolg gegen die sistierte Planung des Alterszentrums gesträubt. Jetzt aber zusehen, wie allenfalls das wichtige Zentrum Tschannhof in Schwierigkeiten kommt, kann doch ganz einfach nicht in unserem Sinn sein. Also liebe Buerer, zu Fuss ein paar Minuten, Parkplätze hat es genug und auch der Bus hält direkt neben dem Zentrum!

René Huber, Buchrain

 

Ja zur zweiten Röhre

Eine zweite Gotthardröhre ist aus Sicherheits- und Renovationsgründen unumgänglich. Zudem fehlte bis anhin ein nötiger Pannenstreifen. Der kilometerlange Stau am Gotthard, der vielfach durch die sicherheitstechnischen Rot-Grün Phasen verursacht wird, bringt viel mehr Feinstaub als eine zügige Durchfahrt durch den Tunnel. Von je zweispurigen Tunnels ist keine Rede. Dass der Verkehr in der Schweiz zunimmt, ist nicht zu bestreiten. Und dies nicht nur auf der Nord-Süd-Achse. Schlussendlich hat die Schweiz nicht mehr 6 sondern bereits 8.3 Millionen Einwohner, Tendenz zunehmend. Ein Weitsichtiges Denken scheint gewissen Politiker abhanden gekommen zu sein. Was prüfenswert wäre, dass jeder Fahrzeuglenker am Gotthard eine Tunnelgebühr entrichten müsste. So könnte das Verursacherprinzip und die Lenkung der Verkehrsströme weitgehend bereinigt werden.

Sepp Geisseler, Adligenswil