Regierungsrat genehmigt regionalen Teilrichtplan Wanderwege

An der Delegiertenversammlung vom 22. November 2019 beschlossen die Delegierten des regionalen Entwicklungsträgers (RET) LuzernPlus den neuen regionalen Teilrichtplan Wanderwege, bestehend aus einer Karte (1:25’000), Erläuterungen und behördenverbindlichen Massnahmenblättern.

Gleichzeitig beschlossen sie die Aufhebung des bisherigen Wanderwegrichtplans der Regionalplanung Luzern aus dem Jahr 1997 und des Wanderwegrichtplans Rigi-Südhang aus dem Jahr 1996. Auslöser für die Überprüfung der regionalen Wanderwegrichtpläne war das Projekt «Qualitätsverbesserung Wanderwegnetz Kanton Luzern». Die RET sind gemäss Koordinationsaufgabe M6-4 des kantonalen Richtplans 2015 verpflichtet, das Wanderwegnetz auf ihrem Gebiet laufend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan vom 22. November 2019 sowie die Aufhebung des Wanderrichtplans der Regionalplanung Luzern und des Wanderrichtplans Rigi-Südhang genehmigt.