Lockerungen der Covid-Massnahmen an den Schulen

Der Bundesrat hat für die kommenden Wochen verschiedene Lockerungen der Covid-Massnahmen in Etappen angekündigt. Für die Luzerner Schulen können dadurch verschiedene Änderungen in den Rahmenschutzkonzepten vorgenommen werden, insbesondere in den Bereichen Sport, Musik und zu einem späteren Zeitpunkt bei der Maskenpflicht.

Durch die vom Bundesrat am Mittwoch, 24. Februar 2021 angekündigten Lockerungen in verschiedenen Bereichen ergeben sich für die Luzerner Schulen ebenfalls Anpassungen in den bisherigen Rahmenschutzkonzepten. Nach wie vor steht der gesundheitliche Schutz der Lernenden, der Lehrpersonen und ihres Umfelds an erster Stelle. Ebenso wichtig ist, dass die Schulen weiterhin im Präsenzunterricht bleiben und Klassenquarantänen oder die temporäre Schliessung ganzer Schulhäuser vermieden werden. Die Schulen können die Lockerungen ab kommendem Montag, 1. März 2021 umsetzen, je nach schulorganisatorischen Gegebenheiten werden die Anpassungen innert einer Woche vollzogen sein.

Ab Montag, 1. März treten somit folgende Lockerungen in Kraft:

  • Musik: Musikunterricht ist auf der Sekundarstufe l (7. bis 9. Klasse) und Sekundarstufe ll (Gymnasien, Berufsbildung) wieder möglich. Dies betrifft das Singen im Klassenverband. Weiterhin untersagt bleiben klassenübergreifende schulische Chorproben.
  • Sport: Sportunterricht ist auf der Sekundarstufe l und ll wieder möglich, sowohl in der Sporthalle wie schon bisher im Freien. Auch Schwimmunterricht ist wieder möglich, Kontaktsportarten sind untersagt. Auf der Sekundarstufe ll müssen Masken in der Halle weiterhin getragen werden, draussen nur, wenn der 1.5-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Hauswirtschaft: Praktischer Unterricht im Hauswirtschaftsunterricht (Fach Wirtschaft, Arbeit Haushalt) ist wieder erlaubt inkl. gemeinsames Essen im Klassenverband, unter Einhaltung der Hygienemassnahmen.
  • Die Lesesäle der Hochschulbibliotheken und Archive sind wieder geöffnet, es herrscht aber weiterhin Maskenpflicht und je nach Institution eine Platzbeschränkung. Die Museen können ebenfalls ab dem 1.März wieder öffnen; Veranstaltungen (Vernissagen, Führungen) sind aber nicht erlaubt.

Maskenpflicht voraussichtlich ab Mitte März gelockert

Die Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse wird für die Primarschule bei weiterhin günstigem pandemischen Verlauf voraussichtlich ab Mitte März aufgehoben. Ebenso auf diesen Zeitpunkt hin soll auf die Masken-Empfehlung für die schul- und familienergänzenden Tagesstrukturen verzichtet werden können. Damit werden diese Vorsichtsmassnahmen vorderhand aufrechterhalten, um verschärfte Quarantäneanordnungen (etwa Schliessung ganzer Schulhäuser) weit möglichst zu verhindern.

Über diese und allfällige weitere Lockerung wird das Bildungs- und Kulturdepartement nach Massgabe der dann aktuellen epidemiologischen Lage rechtzeitig informieren.