Hochhauskonzept definiert Möglichkeitsräume

Das Projekt «QUBE Ebikon» auf dem MParc Areal beim Bahnhof Ebikon zeigt das Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von 50 Metern als Solitär und Landmarke am Strassenknoten Zentralstrasse – Bahnhofstrasse – Oberdierikonerstrasse. Die Projektstudie basiert auf einem Masterplan über die gesamte Gemeinde Ebikon.

LuzernPlus stellt das überarbeitete regionale Hochhauskonzept vor

Das bestehende Hochhauskonzept stammt von 2008. Aufgrund der Planungen in den neuen Zentren der Kernagglomeration Luzern hat der Regionale Entwicklungsträger LuzernPlus das Hochhauskonzept zusammen mit allen Verbandsgemeinden überarbeitet. Das Konzept definiert, wo die Möglichkeitsräume für Hochhäuser liegen und wo keine Hochhäuser in Frage kommen.

pd. Die 25 Mitgliedgemeinden von LuzernPlus haben gemeinsam die neuen Spielregeln für den Umgang mit Hochhäusern im regionalen Hochhauskonzept LuzernPlus 2017 definiert. Gemäss dem Luzerner Baugesetz (PBG) gelten Bauten mit einer Gesamthöhe von mehr als 30 Meter als Hochhäuser. Das Hochhauskonzept definiert aus regionaler Sicht, wo die Möglichkeitsräume für Hochhäuser liegen und wo keine Hochhäuser in Frage kommen. Ebenso legt es den Umgang mit bestehenden Hochhäusern fest. «Wichtig im ganzen Prozess ist die Definition von gemeinsamen regionalen Qualitätsstandards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf. Ebenso wurden einheitliche Methoden für die Pianungsverfahren definiert. Unabhängig vom Standort eines Hochhauses erhalten alle Beteiligten dieselben Rahmenbedingungen», sagt Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus. Der Wirkungshorizont des Konzepts ist auf zehn Jahre ausgelegt.

Möglichkeitsräume für Hochhäuser

Die Möglichkeitsräume für Hochhäuser umfassen Gebiete, wo Hochhäuser von den kommunalen Behörden geprüft werden können. Das Hochhauskonzept dient als erste planerische Grundlage für die Festlegung von neuen Hochhausgebieten. In nachgelagerten Planungen der Region oder den Gemeinden werden diese präzisiert und konkretisiert. «Das Konzept hat innerhalb der Möglichkeitsräume keinen Anspruch auf eine abschliessende Analyse und städtebauliche Festsetzung der Hochhausstandorte. Es verlangt daher von den kommunalen Behörden Vertiefungsarbeiten, um Sondernutzungspläne zu erlassen. Das bedeutet, dass die Gemeinden weiterführende Arbeiten leisten müssen, bevor ein Hochhaus gebaut werden kann», erklärt Projektleiterin Nathalie Mil von LuzernPlus. Im Unterschied zum bisherigen Konzept wird das überarbeitete regionale Hochhauskonzept von 2017 behördenverbindlich für die Mitgliedsgemeinden von LuzernPlus.

Öffentliche Mitwirkung bis 15. Dezember 2017

«Das erarbeitete regionale Hochhauskonzept von LuzernPlus regelt für die 25 Mitgliedgemeinden die Prozesse und Qualitätsstandards von Hochhäusern. Es wird ein bedeutendes strategisches Instrument. Deshalb ist es uns ein Anliegen, dass die Bevölkerung ihre Meinung einbringt», sagt Pius Zängerle, Präsident von LuzernPlus, zur nun stattfindenden öffentlichen Mitwirkung. Rückmeldungen sind schriftlich per Post oder E-Mail an LuzernPlus einzusenden. Die Unterlagen sind online unter www.luzernplus.ch aufgeschaltet. Sie liegen auch in den Verwaltungen der Luzerner Mitgliedgemeinden auf. An der öffentlichen Veranstaltung vom Montag, 13. November, 18.30 bis 20 Uhr an der Universität Luzern, Frohburgstrasse 3, Hörsaal 5 im Erdgeschoss wird das Hochhauskonzept allen Interessierten vorgestellt. Die öffentliche Mitwirkung dauert bis am 15. Dezember 2017. Danach wertet LuzernPlus die Rückmeldungen aus und fasst diese als Bericht zusammen. Im Mai 2018 soll das Konzept von den LuzernPlus Delegierten verabschiedet werden.

Das Projekt «QUBE Ebikon» auf dem MParc Areal beim Bahnhof Ebikon zeigt das Hochhaus mit einer Gebäudehöhe von 50 Metern als Solitär und Landmarke am Strassenknoten Zentralstrasse – Bahnhofstrasse – Oberdierikonerstrasse. Die Projektstudie basiert auf einem Masterplan über die gesamte Gemeinde Ebikon.