Die sieben wichtigsten Fragen zum neuen Tarifzonenplan

1.      Warum wird eine neue Zoneneinteilung eingeführt?

Durch die Vereinfachung des gesamten Tarifzonenplans mit identischen Abo- und Billett-

Zonen erfüllt der Tarifverbund Passepartout einen politischen Auftrag (Postulat Zosso Peter

vom 13.09.2011, P54). Weiter haben repräsentative Kundenumfragen gezeigt, dass die Reduktion

der Komplexität einem grossen Kundenbedürfnis entspricht. Im Rahmen der Gesamtlösung können ausserdem diverse Begehren von Fahrgästen, Gemeinden und Quartieren, wie beispielsweise vom Stadtteil Littau, berücksichtigt werden.

2.      Welche Kriterien waren massgebend bei der Ausgestaltung des neuen Tarifzonenplans?

Oberstes Ziel war es, die Komplexität zu reduzieren und ein System mit identischen Tarifzonen

für alle Tickets zu schaffen. Dies erhöht die Kundenzufriedenheit und baut Verunsicherungen ab. Grundsätzlich basiert die Zoneneinteilung auf der Distanz auf den Hauptachsen. Weiter wurden die Kundenströme, räumliche Gegebenheiten und neue Angebotskonzepte wie AggloMobil due berücksichtigt. Insgesamt müssen mit dem neuen Tarifzonenplan die gleichen Einnahmen generiert werden wie beim alten System.

3.      Wieso gibt es teilweise markante Preisverschiebungen?

Insgesamt werden die gleichen Einnahmen wie bis anhin angestrebt. Wird bei einem Zonensystem

die Einteilung geändert, sind grundsätzlich Preissprünge nach unten und oben unvermeidbar.

Zudem verstärkt die Vereinheitlichung der heute unterschiedlich grossen Billett- und

Abo-Zonen diesen Effekt noch. Durch die neue Zoneneinteilung werden einige Strecken günstiger,

andere aber auch teurer. Es handelt sich vielmehr um eine Verschiebung der Einnahmen als um eine flächendeckende Verteuerung.

4.      Warum werden die Preise um 2.6 Prozent erhöht?

Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat auf nationaler Ebene eine allgemeine Tariferhöhung

beschlossen, welche vom Preisüberwacher genehmigt wurde. Die Gründe dafür sind neben

dem Angebotsausbau vom letzten Fahrplanwechsel auch die vom Bund geforderte Nutzerfinanzierung.

Der Tarifverbund Passepartout orientiert sich an diesem Entscheid und erhöht

die Preise um durchschnittlich 2.6 Prozent. Da sich mit der neuen Zoneneinteilung die

Preise auf zahlreichen Verbindungen verändern, kann die allgemeine Tariferhöhung nicht einzeln

nachvollzogen werden.

5.      Können gültige Tickets mit alten Zonen weiterhin benutzt werden?

Alle Fahrausweise mit erstem Geltungstag vor dem 14. Dezember 2014 können noch bis zum

Verfallsdatum benutzt werden. Es gelten die alten Tarifbestimmungen und der alte Tarifzonenplan.

6.      Gibt es weiterhin ein Kurzstrecken-Billett?

Innerhalb der Zone 10 kann weiterhin für eine einfache Fahrt bis zu sechs Bushaltestellen ein Kurzstrecken-Billett gelöst werden. Auf Buskursen, welche über die Autobahn verkehren und auf sämtlichen Bahnen ist das Kurzstrecken-Billett wie bis anhin nicht gültig.

7.      Wieso gibt es in der Zone 10 eine eigene Preisstufe?

Für Fahrten innerhalb der Zone 10 gibt es eine eigene Tarifstufe „Zone 10“, welche preislich

zwischen einer Zone und zwei Zonen liegt. Dies wurde notwendig, da bei der alten Zoneneinteilung

die Stadt und Agglomeration aus vier Zonen besteht.

Wird die Zone 10 mit weiteren Zonen kombiniert, zählt sie doppelt (Beispiel: Malters-Luzern =

3 Tarifzonen). Auch mit der alten Zoneneinteilung musste für Fahrten von ausserhalb in die

Stadt mindestens zwei Zonen bezahlt werden

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Quelle: vvl.ch