Das ändert 2021 bei den Verkehrsregeln

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Auf den 1. Januar 2021 treten einige Änderungen im Strassenverkehrsrecht in Kraft. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen. Die Zentralschweizer Polizeikorps verschaffen hier einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Die neuen Verkehrsregeln, die am 1. Januar 2021 schweizweit in Kraft treten, sollen die
Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen.

Im motorisierten Verkehr gelten folgende Neuerungen:

  • Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau. Es besteht neu eine Pflicht, für jene Fahrzeuge, die auf der nicht weiterführenden Spur unterwegs sind, abwechselnd den Spurwechsel zu ermöglichen. Eine Widerhandlung wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken geahndet.
  • Rettungsgasse. Die Rettungsgasse soll dafür sorgen, dass Blaulichtkräfte rascher zur
    Ereignisstelle gelangen. Die Missachtung der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, wird mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 100 Franken geahndet.
  • Rechtsvorbeifahren: Im Grundsatz ist das Rechtsvorbeifahren neu gestattet. Allerdings nur dann, wenn das Manöver mit der gebotenen Vorsicht erfolgt. Aufgepasst: Wer einen Spurwechsel vornimmt, muss auch mit Fahrzeugen rechnen, die rechts an einem vorbeifahren.
  • Rechtsüberholen: Das Rechtsüberholen bleibt nach wie vor verboten. Man darf niemanden behindern oder gefährden. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und
    Wiedereinbiegen auf Autobahnen und Autostrassen mit mehreren Fahrstreifen wird mit
    einer Ordnungsbusse von 250 Franken geahndet.
  • Autos mit Anhänger: Neu dürfen leichte Anhängerzüge bis 3,5 t (Personenwagen, Lieferwagen) auf Autobahnen bis 100 km/h fahren.

Im Langsamverkehr gelten folgende Neuerungen:

  • Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrrad und Motorfahrrad ohne Vortritt ist gestattet, sofern die Lichtsignalanlage mit einer Zusatztafel ausgestattet ist.
  • Velos auf Trottoir: Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn kein
    Radweg oder Radsteifen vorhanden ist. Sie haben gegenüber Fussgängern keinen Vortritt.
  • Fahrradstrassen in Tempo 30-Zonen können eingerichtet werden. Dort, wo vorhanden, fällt der automatische Rechtsvortritt weg. Vortritt hat, wer auf der Fahrradstrasse fährt.

Im ruhenden Verkehr gelten folgende Neuerungen:

  • Der Elektromobilität wird Rechnung getragen. Wird ein Parkfeld mit dem Signal «Ladestationen» ausgestattet, dürfen nur E-Fahrzeuge während der Ladezeit dort abgestellt werden. Danach ist wieder wegzufahren. Widerhandlungen werden je nach
    Zeitüberschreitung mit einer Ordnungsbusse zwischen 40 und 100 Franken geahndet.

Neue Führerausweisvorschriften

  • Lernfahrten: Ab 2021 dürfen Jugendliche schon ab 17 Jahren ein Auto (Kat. B) lenken, um so das Fahren zu erlernen. Sie sind aber zu einer einjährigen Lehrzeit verpflichtet, bevor sie an die praktische Prüfung gehen dürfen. Diese Regelung gilt für Jugendliche bis 20 Jahre.
  • Motorrad: Das Mindestalter wird bei einzelnen Motorradkategorien gesenkt und es gibt
    keinen Direkteinstieg in die Kategorie A mehr. Es gibt die Kategorie «Kleinmotorräder» ab 15 Jahren, Hubraum bis 50 ccm und max. 4 kW (ehemalige 50-er Roller). Mit der Kat. A1 können Personen zwischen 16 und 18 Jahren bereits Motorräder bis max. 125 ccm lenken.