Covid-19: Anmeldung zur Booster-Impfung ab 65 möglich

Personen ab 65 Jahren, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind und deren letzte Impfung oder Genesung mindestens sechs Monate zurückliegt, können sich ab für einen Booster-Impftermin ab dem 15. November 2021 anmelden. Die Anmeldungen für diese Auffrischungsimpfungen in den Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf sind online und telefonisch möglich.

Die Anmeldung für die Booster-Impfungen in den kantonalen Impfzentren ist über den Link https://covid19.impf-check.ch/ möglich. Empfohlen wird die Auffrischungsimpfung für Personen ab 65 Jahren, wenn die letzte Impfung mehr als sechs Monate her ist und sie bereits vollständig geimpft oder genesen sind. Personen ohne Internetanschluss oder ohne Smartphone können sich bei der kantonalen Impfhotline 041 228 45 45 melden (Mo bis Fr, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr).

Hohe Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen

Aufgrund der erwarteten hohen Nachfrage sind die Booster-Impfungen in den kantonalen Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf nur auf telefonische Anmeldung oder über eine Online-Anmeldung möglich.

Im Impfschiff, im Impftruck, an den dezentralen Impfstandorten und im LUKS Luzern werden die Booster-Impfungen seit dem 15. November 2021 auch ohne Termin angeboten. Mit langen Wartezeiten ist zu rechnen. Vereinzelt bieten auch Hausarztpraxen und Apotheken die Booster-Impfung an.

Personen, die sich anmelden und einen Termin für eine Booster-Impfung erhalten, müssen zur Impfung ihr Impfzertifikat mitbringen. Es dient als amtlicher Nachweis, dass die letzte Impfung länger als sechs Monate her ist und welcher Impfstoff verwendet wurde. Personen ohne Zertifikat müssen zurückgewiesen werden. Zudem ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen und, falls vorhanden, die Krankenkassenkarte.

Besonders gefährdete Personen unter 65 Jahren

Jüngere Personen können sich nur im Einzelfall nach Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zur Booster-Impfung anmelden. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass sie an einer chronischen Erkrankung mit höchstem Risiko gemäss den Vorgaben des BAG leiden.

Trat eine bestätige Infektion mit dem Coronavirus nach Abschluss der Grundimmunisierung bei den oben genannten Personengruppen auf, so ist eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach dieser Infektion empfohlen. Liegen zwischen der Grundimmunisierung und dieser Infektion mehr als 6 Monate, zählt diese Infektion als Booster und eine Auffrischungsimpfung ist vorerst nicht empfohlen.

Booster-Impfung für Personen ab 65 Jahren im LUKS

In Absprache mit dem Kanton Luzern bietet das LUKS am Standort Luzern seit dem 4. November 2021 und in Sursee und Wolhusen seit dieser Woche Booster-Impfungen für Personen ab 65 Jahren und besonders gefährdete Personen an. Die Anmeldung erfolgt via Patientenportal MeinLUKS.