Tempo 30 soll auch auf Kantonsstrassen möglich sein

Der Kanton passt seine bisherige Praxis zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen an. Künftig wird er prüfen, ob entsprechende Geschwindigkeitsreduktionen im Einzelfall auch auf Kantonsstrassenabschnitten möglich sind.

Weiter nimmt der Regierungsrat parlamentarische Vorstösse zum Anlass, den Einsatz lärmarmer Beläge und den Prozess bei Kantonsstrassenprojekten in Ortszentren zu überprüfen. 
 
An Strassen in besiedelten Gebieten werden unterschiedliche Anforderungen und Ansprüche gestellt: die Sicherheit muss für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gewährleistet sein, der Verkehr muss fliessen, die Lärmemissionen sollen möglichst gering sein und in Ortszentren sind städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Regierungsrat hat drei parlamentarische Vorstösse zum Anlass genommen, seine bisherige Haltung zu Tempo 30 auf Kantonsstrassen, den Einsatz lärmarmer Beläge und den Prozess bei Kantonsstrassenprojekten in Ortszentren zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung legt der Regierungsrat in seinen Antworten zu den unten aufgeführten Anfragen dar.

Tempo 30 wird im Einzelfall geprüft

Vor dem Hintergrund der aktuell schweizweit geführten Diskussionen, verschiedener Urteile des Bundesgerichts und vermehrt geäusserten Anliegen von Luzerner Gemeinden wird der Kanton – insbesondere auf Gesuch einer Gemeinde – künftig auch auf Kantonsstrassenabschnitten prüfen, ob die Voraussetzungen für Tempo 30 unter Abwägung aller Interessen (Lärm, Luft, Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss usw.) im Einzelfall erfüllt sind.
 
Lärmarme Beläge anerkennt der Regierungsrat als Massnahme zur Reduktion von Lärmemissionen an der Quelle. Aufgrund ihrer – gemäss heutigem Wissensstand – kürzeren Lebensdauer beurteilte er sie aber bislang regelmässig als nicht verhältnismässige Lärmschutzmassnahme bei Kantonsstrassen. Der Kanton wird die Entwicklung weiterverfolgen und den Einsatz lärmarmer Beläge bei künftigen Belagserneuerungen prüfen, sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen und sich zeigt, dass die erforderliche Dauerhaftigkeit solcher Beläge gegeben ist.
 
Bei der Planung von Kantonsstrassen in Ortszentren wird der Fokus – noch stärker als dies heute bereits der Fall ist – darauf zu richten sein, die übergeordnete verkehrliche Verbindungsfunktion mit den städtebaulich-gestalterischen, den lokal verkehrlichen, den sicherheitstechnischen und den umweltrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen.