Der Regionale Teilrichtplan Wanderwege liegt öffentlich auf

Das Wanderwegnetz im LuzernPlus-Gebiet umfasst über 2‘750 Kilometer.

Die aktuell rechtskräftigen Wanderwegrichtpläne der Region Luzern inklusive dem Rigi-Südhang stammen aus den 1990er Jahren. Nach über 20 Jahren haben die Gemeinden, der Verein Luzerner Wanderwege und LuzernPlus den neuen Regionalen Teilrichtplan Wanderwege ausgearbeitet. Dieser liegt vom 21. Januar bis 19. Februar 2019 öffentlich auf.

Im Auftrag des Gemeindeverbandes LuzernPlus hat der Verein Luzerner Wanderwege alle Wanderwege in den Mitgliedsgemeinden überprüft. «Das war notwendig, weil sich die Siedlungen und Wege seit den 1990er-Jahren verändert haben und damit die Wanderwege teilweise neu signalisiert werden müssen», sagt Armin Camenzind, Geschäftsführer von LuzernPlus. Der neue Teilrichtplan liegt ab dem 21. Januar 2019 während 30 Tagen bei den LuzernPlus-Gemeinden und der LuzernPlus-Geschäftsstelle öffentlich auf. Dies ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung. Nach dem 19. Februar 2019 werden die Eingaben ausgewertet und der Regionale Teilrichtplan bereinigt. «Ziel ist, dass der Regionale Teilrichtplan Wanderwege an der Delegiertenversammlung im Mai 2019 von den Vertretungen der 24 LuzernPlus-Mitgliedsgemeinden verabschiedet wird», so Camenzind.

Behördenverbindlichkeit für Kanton und Gemeinden

Regionale Teilrichtpläne gehen nach einer Annahme durch die LuzernPlus-Delegierten und dem Ablauf der Referendumsfrist zur Unterzeichnung an den Regierungsrat. Danach sind diese für den Kanton Luzern wie auch für die Gemeinden behördenverbindlich. Der heute rechtskräftige Wanderwegrichtplan Region Luzern wurde im Juni 1998 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt. Der Wanderwegrichtplan Rigi-Südhang (Greppen, Vitznau und Weggis) wurde im Mai 1997 vom Regierungsrat unterzeichnet.

Das Wanderwegnetz im LuzernPlus-Gebiet umfasst über 2‘750 Kilometer.