Am Montagmorgen, 4. Dezember, orientierte die Baugruppe Rontal vor dem Kantonsratsgebäude über das Potenzial von Kleinwasserkraftwerden für umweltbewusste Stromerzeugung und ihre Absicht, solche Anlagen an den regionalen Gewässern zu realisieren.
pd/Red. Buchrain/Kanton. Eine Gruppe von Initianten, zu denen P. Stulz Sanitäre Anlagen & Baugruppe Rontal A -Z GmbH, Buchrain, sowie Willi Knecht, Kantonsrat Luzern, gehören, lud am Montagmorgen zu einer Information über Kleinwasserkraftwerke ein. Sie bezogen sich auf eine Anfrage im Kantonsrat und nutzten dafür den letzten Sessionstag in diesem Jahr. In ihrer Mitteilung schreiben sie, dass die vielen Sägereien und Mühlen, welche mit Wasserkraft betrieben wurden, davon zeugen, dass die Wasserkraft auch im Kanton Luzern in der Vergangenheit eine wirtschaftliche Bedeutung hatte und aus ihrer Sicht weiterhin ein Potenzial habe. «Gerade in Zeiten wenn, Wind und Sonne fehlen und jede Kilowattstunde zählt, liefern Kleinwasserkraftwerke zuverlässigen, bezahlbaren Strom, der in der Regel rund um die Uhr verfügbar ist.»
Mit dem Planungsbericht B 180 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat Vorgehen und Strategie zur künftigen Nutzung der Wasserkraft im Kanton Luzern unterbreitet. Der Bericht wurde vom Rat im Jahr 2011 zustimmend zur Kenntnis genommen. Er bildet den Rahmen für Neukonzessionen und für Erneuerungen von bestehenden Wasserkraftnutzungen. Wie die Kleinwasserkraftwerk-Initianten erwähnen, weise der Planungsbericht B 180 des Kantons Luzerns aus, dass 40 Prozent des wirtschaftlich nutzbaren Wasserkraftpotenzials noch nicht erschlossen ist. Die Schlussfolgerung des 13-jährigen Planungsberichts halte fest: Der Kanton Luzern eigne sich für die Kleinwasserkraftnutzung, und ein gar höheres Leistungspotenzial würden die Gewässer im Entlebuch, die Kleine Emme und die Reuss aufweisen.
Deshalb sind die Initianten überzeugt, dass das Potenzial für Kleinwasserkraftwerke im Kanton Luzern besteht. «Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist», begründen sie ihre Haltung. Sie bedauern es, dass den viele interessierte Bürgern, Unternehmern und Investoren, welche einen Beitrag zu einer sicheren Energieversorgung leisten möchten, Steine in den Weg gelegt werden mit für sie nicht nachvollziehbaren Argumenten. Über die Nutzung der öffentlichen Wasservorkommen für die Wasserkraft entscheidet der Regierungsrat. Er erteilt dafür die erforderliche Konzession.