Auch Sandor Horvath hatte Bewilligung

Plakatierung in Ebikon

In der Ausgabe vom Donnerstag, 6. Februar, veröffentlichte der «rontaler» einen Leserbrief des Co-Präsidenten der SVP Ebikon, Stefan Brunner, mit dem Titel «Ebikon braucht glaubwürdige und konsensfähige Vertreter». Entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten, ein Woche vor Wahltermin keine Leserbriefe mit wahlpolitischen Inhalten mehr zu publizieren, haben wir diesen ausnahmsweise dennoch veröffentlicht, weil sich unsere Redaktion gleichzeitig in der Pflicht sah, im Sinne der ausgewogenen Berichterstattung der SVP Ebikon Platz zu bieten für eine Entgegnung auf die (ebenso scharf) formulierte Medienmitteilung von Susanne Gnekow, Vizepräsidentin der GLP Ebikon, in der vorausgehenden Ausgabe. Hätten wir den Leserbrief nicht veröffentlicht, hätte sich der «rontaler» den Vorwurf gefallen lassen müssen, die involvierten Parteien ungleich zu behandeln. Selbstverständlich können Sandor Horvath und die GLP Ebikon dieses Recht in der kommenden Ausgabe ebenfalls für eine Stellungnahme für sich in Anspruch nehmen.

Leserbriefe dürfen nicht unwahr und nicht beleidigend sein

Da Co-Präsident Brunner in seinem Leserbrief wiederum dezidiert seiner Meinung kundtat, Sandor Horvath verfüge über keine Bewilligung zum Aufstellen eines Plakats auf dem Grundstück im Ausserschachen (zwischen Schachenbrücke und dem kleinen Turm), das der Kath. Kirchgemeinde gehört, erfolgte eine Anfrage des Redaktionsleiters bei Stefan Meyer, Leiter Fachbereich Bau und Infrastruktur der Kath. Kirchgemeinde Luzern, ob diese Aussage zutreffend sei. Stefan Meyer bestätigte gegenüber dem «rontaler», dass für das Plakat von Daniela Mazenauer eine Bewilligung vorliege, für dasjenige von Sandor Horvath jedoch nicht. Wichtig dabei zu wissen: Leserbriefe geben persönliche Standpunkte des jeweiligen Verfassers wieder, die nicht der Redaktionsmeinung entsprechen müssen. Sie dürfen jedoch keine beleidigenden oder klar als unwahr erkennbare Aussagen beinhalten. Deshalb unsere «Rückversicherung» durch unsere Anfrage bei der Kath. Kirchgemeinde Luzern.

Kirchgemeinde Luzern bestätigt

Inzwischen liegt der rontaler-Redaktion eine E-Mail vor, die bestätigt, dass Sandor Horvath am 7. Januar bei Herbert Mäder, Kirchenrat Kirche Stad Luzern, telefonisch um eine Bewilligung nachgefragt hat und ihm diese per E-Mail gleichentags auch bestätigt wurde. Die Katholische Kirchgemeinde Luzern hält dazu fest, dass es sich hierbei um ein Missverständnis bzw. einen Fehler in der internen Kommunikation handelt, für den sie sich, insbesondere im Hinblick auf den möglichen Schaden, der Sandor Horvath  dadurch entstanden sein könnte, entschuldigt. Sie bittet aber auch um Verständnis dafür, dass man der Sache nicht ganz die Bedeutung beigemessen habe, die sie allem Anschein nach für die beiden involvierten Parteien hat. Grundsätzlich ist ihr wichtig festzuhalten, dass auf erwähntem Grundstück eigentlich nur Vereine für ihre Anlässe plakatieren dürfen, und dies selbstverständlich nur, wenn vorher eine Bewilligung eingeholt worden ist. Für politische Plakatierung stehe dieses grundsätzlich nicht (mehr) zur Verfügung und man werde dies in Zukunft auch verstärkt kontrollieren. Wichtig ist ihr in diesem Zusammenhang auch die Feststellung, dass ein «Vorgehen gegen Herrn Horvath», so wie es im Leserbrief von Stefan Brunner steht, selbstverständlich ausser Betracht falle.

Das Fazit der «rontaler»-Redaktion

Der «rontaler» zieht insofern die Lehre aus der Geschichte, dass zukünftig sowohl Leserbriefe, wie Pressemitteilungen der Parteien, die später als 10 Tage vor kommunalen Wahlen und Abstimmungen auf der Redaktion eingehen, konsequent nicht mehr in unserer Zeitung veröffentlicht werden. Wir bitten alle Einsender, diese Frist zur Kenntnis zu nehmen und in Zukunft zu berücksichtigen.

Guido Gallati, Chefredaktor


 

FotoSandorHorvath200x220 Kopie