Prämienverbilligung 2016 – jetzt anmelden!

Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges sozialpolitisches Instrument, um die Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Stichtag für die Anmeldung 2016 ist der 31. Oktober 2015.

Die steigenden Krankenversicherungsprämien belasten die Haushaltsbudgets immer stärker. Als Ausgleich sieht das Krankenversicherungsgesetz die Prämienverbilligung vor. Anspruch haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Im Jahr 2015 werden rund 170.8 Millionen Prämienverbilligungen an die Luzerner Bevölkerung ausbezahlt. Dies zeigt auf, wie wichtig die Prämienverbilligung für die Versicherten ist.

Das Anmeldeverfahren ist einfach. Wenige Angaben genügen, um einen möglichen Anspruch geltend zu machen. Die Ende August 2015 versandten vorgedruckten Anmeldeformulare an bisherige Bezüger und Neuanmeldungen müssen bis zum 31. Oktober 2015 direkt der Ausgleichskasse Luzern, Postfach, 6000 Luzern 15, eingereicht werden. Bei verspäteter Einreichung der Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch. Anmeldeformulare können einfach über das Internet www.ahvluzern.ch, bei der Ausgleichskasse Luzern (Hotline Prämienverbilligung 041 375 08 88) oder den AHV-Zweigstellen der Wohngemeinde bezogen werden.