Polizist wegen Amtsmissbrauch und Körperverletzung verurteilt

(Luzern, 14. April 2014 ) Die Staatsanwaltschaft vom Kanton Luzern hat einen Polizisten der Luzerner Polizei wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung mit einer Geldstrafe und Busse bestraft. Der Polizist wurde beschuldigt, dass er bei einer Festnahme einen rumänischen Einbrecher mit den Füssen getreten hat. Der Vorgang wurde von einer Überwachungskamera dokumentiert.

 

Der Vorfall ereignete sich am 3. Juni 2013 in der Stadt Luzern. Zwei rumänische Einbrecher waren am Löwenplatz in ein Uhrengeschäft eingebrochen und wurden vor Ort von der Polizei festgenommen. Auf einem Überwachungsvideo der betroffenen Firma war sichtbar, dass ein Polizist bei der Festnahme einen – auf dem Fussboden liegenden Einbrecher – mehrmals mit dem Fuss tritt. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchung gegen den verantwortlichen Polizisten abgeschlossen. Er wurde wegen Amtsmissbrauch und einfacher Körperverletzung mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 140 Franken und einer Busse von 1’000 Franken bestraft. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund 800 Franken zu bezahlen. Gegen den Strafbefehl hat der Beschuldigte keine Einsprache erhoben. Nachdem die Einsprachefrist abgelaufen ist und die Oberstaatsanwaltschaft den Strafbefehl überprüft und genehmigt hat, ist das Urteil rechtskräftig.