Die Ebikoner Fasnachtsplakette 2025 hat die leidenschaftliche Zeichnerin Esther Buholzer entworfen. Vergangenen Sonntag übergaben ihr der Plakettenchef und Herold der Rotseezunft den ersten Plakettensatz sowie eine Grossplakette.
pd. Ebikon. Die Ebikoner Fasnachtsplakette 2025 stellt einen Jungen mit Zylinderhut dar, der eine rohrförmige Konfettikanone in der Hand hält. Solche verwenden die Rotseezünftler, wenn es etwas zu feiern gibt und natürlich an der Fasnacht. «Ich habe zuerst recherchiert und die Sujets der vergangenen Fasnachtsplaketten angeschaut», erzählte Esther Buholzer, die erstmals Entwürfe einreichte. Drei sind es jeweils an der Zahl, die pro Plakettenkünstlerin/-künstler in einem anonymen Auswahlverfahren dem Zunftrat unterbreitet werden. «Ich trete jeweils in den Ausstand», betonte Plakettenchef Stefan Aregger. «Ausschlaggebend für die Wahl des Entwurfes war sicher die fröhliche Figur mit den verschmitzten Augen», meinte Herold Björn Krummenacher. Esther Buholzer verriet, dass sie sich für das Gesicht von einem ihr bekannten Mitglied der Rotseezunft inspirieren liess. Den Namen hält sie allerdings unter Verschluss. Über die Wahl ihres Plakettenentwurfes freut sie sich so sehr, dass sie eventuell für die kommende Fasnacht noch etwas Passendes zur Plakette kreiert. Esther Buholzer kennen viele auch als leidenschaftliche Fasnächtlerin, die in Luzerner Guuggenmusigen mitmachte. Heute ist sie bei der Kleinformation «Härzbluet» anzutreffen.
Ab Mitte Januar im Verkauf
Für die von ihr entworfenen Fasnachtsplakette hat Esther Buholzer folgenden Spruch geschrieben: «Einfach mal alle Sorgen vergessen und sich dem bunten Konfettiregen hingeben… krachen lassen & von Herzen lachen!» Der Verkauf der Plakette in verschiedenen Läden, Geschäften und Gastronomiebetrieben startet Mitte Januar 2025. Erhältlich ist das Ebikoner Fasnachts-Schmuckstück in Silber für zehn und in Bronze für acht Franken. Die Goldplakette kann für 45 Franken über die Website www.rotseezunft.ch bestellt werden. Der Reinerlös aus dem Plakettenverkauf kommt ausschliesslich dem Kinder- und Fasnachtsumzug vom Güdisdienstag zugute.