Auf dem Risch-Areal entstehen Asylunterkünfte

Mit einer temporären Asylunterkunft will die Gemeinde Ebikon die Vorgaben der kantonalen Zuweisung erfüllen.

 

Der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine hält weiter an. Aus diesem Grund hat der Kanton Luzern per 21. Juni 2022 die Gemeinden dazu aufgefordert, Unterkünfte für Asylsuchende bereitzustellen. In diesem Rahmen muss die Gemeinde Ebikon weitere 165 Personen aufnehmen, ansonsten kann sie vom Kanton dazu verpflichtet werden, eine Ersatzabgabe zu leisten.

Verhandlungen zum möglichen Projekt laufen

Damit die Vorgabe erreicht und der gewünschte Wohnraum möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann, prüft die Gemeinde Ebikon auf dem freistehenden Areal Risch eine temporäre Asylunterkunft für 160 Personen, ausbaufähig auf 210 Personen (modulare Wohncontainer). Die Verhandlungen zum möglichen Projekt werden aktuell zwischen dem Kanton Luzern und der Gemeinde Ebikon geführt. Kantonale Vorgaben sehen vor, dass die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) Asylunterkünfte mit mehr als 120 Personen 24  Stunden pro Tag während 365 Tagen im Jahr betreut. An der Orientierungsversammlung vom 8. November 2022 wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen im Projekt Asylunterkunft auf dem Areal Risch informieren.

Per Ende September 2022 stellt Ebikon Unterkünfte für 133 Personen, was rund 41 Prozent der Soll-Quote (320 Plätze) entspricht.