Dietwil: Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025

Der Gemeinderat in corpore (von links nach rechts): Gemeinderat Theo Kern, Gemeinderätin Beatrice Gisi, Gemeindeammann Pius Wiss, Vizeammann Andrea Gwerder, Gemeinderat Mike Arnet.

In Dietwil finden in diesem Herbst Erneuerungswahlen statt. 

Am 26. September 2021 finden die Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2022/2025 der vom Volk gewählten Behörden und Kommissionen statt:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder), Gemeindeammann, Vizeammann
  • Finanzkommission (3 Mitglieder)
  • Steuerkommission (3 Mitglieder), 1 Ersatzmitglied
  • Stimmenzähler*innen (2 Mitglieder), 2 Ersatzmitglieder

Am 27. September 2020 hat das Aargauer Stimmvolk die Vorlage über die kommunalen
Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule angenommen. Per 1. Januar 2022 gehen damit die Aufgaben und Kompetenzen der Schulpflege an den Gemeinderat über. Deshalb entfällt eine Wahl der Schulpflege auf die neue Amtsperiode 2022/2025.

Beim Gemeinderat sind auf Ende der laufenden Amtsperiode diese Rücktritte eingegangen:

Finanzkommission Einwohnergemeinde

  • Ivo Rey, Präsident (24 Amtsjahre)
  • Thomas Stübi (12 Amtsjahre)

Steuerkommission

  • Urs Bachmann, Präsident (28 Amtsjahre)

Der Gemeinderat bedankt sich bereits heute herzlich für ihren langjährigen und wertvollen Einsatz im Dienste der Gemeinde Dietwil. Alle Mitglieder des Gemeinderats haben sich bereit erklärt, sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stellen. Für die Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet aber in jedem Fall die Urnenwahl am 26. September 2021 statt. Es ist keine stille Wahl im 1. Wahlgang möglich.

Für die Finanzkommission, Steuerkommission und Stimmenzähler*innen sind bereits im
1. Wahlgang stille Wahlen möglich (kein Urnengang), sofern nicht mehr Personen vorgeschlagen sind, als zu wählen sind. Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidaten für den zu besetzenden Sitz vorgeschlagen, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für allenfalls noch zu vergebende Sitze wäre eine Wahl an der Urne durchzuführen.

Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang sind von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und bis am Freitag, 13. August 2021, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die erforderlichen Formulare zur Anmeldung von Kandidaten erhalten Sie per sofort bei der Gemeindekanzlei. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird. Eine Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung.

Es wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.

Die Wahlen der Ortsbürgergemeinde werden an der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
16. November 2021 durchgeführt. Dem Gemeinderat liegt dieser Rücktritt vor:

Finanzkommission Ortsbürgergemeinde

  • Ivo Rey, Präsident (16 Amtsjahre)

Wahlvorschläge sind direkt in der Versammlung zu machen. Ein formelles Anmeldeverfahren ist bei diesen Wahlen nicht vorgesehen.