Allgemeine Insertionsbestimmungen
Abschlüsse
Die Abschlussvereinbarung verpflichtet den Inserenten, das bestimmte Volumen innert zwölf Monaten
zu erreichen. Bei Nichterreichen der vereinbarten Abschlussstufe wird der gewährte Rabatt rückwirkend
nachbelastet. Abschlüsse gelten nur für einen einzigen Auftraggeber und können nicht kumuliert werden.
Preisänderungen
Preisänderungen bleiben vorbehalten, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Sie gelten
vom Zeitpunkt ihrer Inkraftsetzung an für alle Inserateabschlüsse.
Platzierungen
Platzierungsvorschriften können nur unverbindlich entgegengenommen werden. Nicht eingehaltene
Platzierungsvorschriften berechtigen nicht zu Preisreduktionen.
Beanstandungen
Für auftragswidrige oder fehlerhaft erschienene Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf eine
Preisreduktion oder eine Ersatzanzeige bis höchstens zum vertraglichen Insertionspreis der beanstandeten
Anzeige. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch
Wirkung der Anzeige stören oder welche auf dem «Gut zum Druck» nicht korrigiert wurden, berechtigen
nicht zu Preisreduktionen. Bei telefonisch aufgegebenen Inseraten übernimmt der Verlag keine
Haftung für Hörfehler.
Druckunterlagen
Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Bei Anlieferung von nichtkonformen Druckunterlagen und Daten werden die zusätzlich anfallenden
Kosten für die Nachbearbeitung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Inserate, die infolge ungeeigneter
Druckunterlagen und Daten nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden.
Inhalt der Inserate
Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche Dritter
einzustehen. Die Regionalzeitung Rontaler AG behält sich das Recht vor, Inserate oder Beilagen ohne
Begründung abzulehnen, zu sistieren oder Änderungen vorzunehmen. Verursacht eine Anzeige die
Veröffentlichung einer Gegendarstellung gemäss Artikel 28g ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches, so hat
der Auftraggeber diese wie ein Inserat gemäss diesem Tarif zu bezahlen.
Chiffre-Inserate
Offerten auf Chiffre-Inserate sollten keine Beilagen von Wert enthalten. Der Verlag übernimmt keinerlei
Verantwortung für deren Rücksendung. Anfragen nach Adressen von Chiffre-Inserenten sind zwecklos.
Zur Ausschaltung von Missbrauch behält sich der Verlag das Recht vor, Angebote zwecks Prüfung zu öffnen.
Zahlungskonditionen
30 Tage rein netto, ohne jeglichen Skontoabzug. Es werden keine WIR-Checks an Zahlung genommen.
Bei Zwangseintreibung werden sämtliche Rabatte hinfällig und eine Bearbeitungsgebühr von
Fr. 150.– wird fällig. Reklamationen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung
entgegengenommen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Ebikon.
Bankverbindung (LuKB)
IBAN: CH91 0077 8011 0030 1640 0 BC-Nr.: 00778
PostFinance
60-24523-6
Mehrwertsteuer
341 567
Ebikon, 29.12.2010 | Regionalzeitung Rontaler AG
