Bericht aus dem Kantonsrat

LUZERN – Rückblick auf die Kantonsratssession vom 2. und 3. Mai

Es geht Schlag auf Schlag in der Luzerner Politik: Nachdem am Sonntag in allen 83 Luzerner Gemeinden kommunale Wahlen durchgeführt wurden, trafen sich auf kantonaler Ebene die 120 Kantonsvertreter bereits am Montagmorgen zur zweitägigen Session. Angesichts der Tatsache, dass im Kantonsrat auch viele Gemeindevertreter sitzen, konnten alle möglichen Gemütslagen von glücklich und erleichtert bis hin zu nachdenklich und etwas betrübt beobachtet werden.

Finanzhaushaltsgesetz der Gemeinden
Eines der ersten Traktanden thematisierte die Steuerung von Aufgaben und Ressourcen bei den Finanzhaushalten der Gemeinden. Der Bund fordert schon seit längerer Zeit die Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2), wodurch die Rechnungslegung für die Kantone und die Gemeinden gesamtschweizerisch modernisiert werden soll. Als beinahe letzter Kanton erfolgte nun mit der vorgelegten Gesetzesvorlage auch im Kanton Luzern die Umsetzung der geforderten eidgenössischen Vorgaben. Gleichzeitig beinhaltete dieses Projekt Anpassungen in Anlehnung an das 2011 revidierte kantonale Finanzhaushaltsgesetz. So will die Vorlage für die Gemeinden dieselben Führungs- und Steuerungselemente einführen, wie sie bereits der Kanton kennt. Dazu gehört, dass die Gemeinden ihre Aufgaben mittels Leistungsaufträgen und Globalbudget wahrnehmen sollen: Jede Leistung, die eine Gemeinde erbringt, soll vorgängig definiert und mit einem Preisschild versehen werden. Obwohl im Rat heftig diskutiert wurde, nahm der Kantonsrat das Gesetz mit lediglich zwei Gegenstimmen an. Die Diskussion drehte sich in erster Linie um die Frage, ob die Gemeinden das System verpflichtend einführen müssen oder ob sie die Einführung auf freiwilliger Basis beschliessen können. Die CVP forderte hier, dass zwei unterschiedliche Strukturen zur Wahl stehen. Im Sinne der Luzerner Gemeinden, die sich in der vorangehenden Vernehmlassung alle gemeinsam für das vorgeschlagene System aussprachen, lehnte auch die Mehrheit des Rates den Antrag der CVP ab. Ausschlaggebend war, dass der Aufwand für eine Paralleleinführung und den Unterhalt von zwei Systemen zu hoch ist und es in Anbetracht der heutigen finanziellen Situation des Kantons für die einzelnen Gemeinden keine Extrawurst geben kann.

Arbeit muss sich lohnen
Am ersten Sessionstag beschäftigten wir Luzerner Kantonsräte uns zudem mit einem Wirkungsbericht über die Existenzsicherung im Kanton. Der Bericht zeigt auf, wo noch Schwelleneffekte vorhanden sind. Von einem Schwelleneffekt ist die Rede, wenn mehr Lohn trotzdem zu einer Reduktion des verfügbaren Einkommens führt. So kann sich beispielsweise die Annahme einer zusätzlichen Arbeitsstelle unter Umständen nicht lohnen, wenn der betroffene Bürger dadurch die Prämienverbilligung nicht mehr erhält und somit am Ende des Monats weniger Geld im Portemonnaie hat. Im Sinne des Leitspruchs «Arbeit muss sich lohnen!» wurden die Schwelleneffekte in den letzten Jahren teilweise reduziert. Da aber in verschiedenen Bereichen nach wie vor Handlungsbedarf besteht, hat beispielsweise die glp-Fraktion zwei relativ offen formulierte Anträge für weitere Anreize zur Reduktion dieser Missstände eingereicht. Erfreulicherweise machte sich die Regierung für dieses Anliegen stark. Die Ablehnung der Anträge legte dann aber die Vermutung nahe, dass sich Eigenverantwortung und Arbeit aus Sicht der SVP, FDP und CVP doch nicht lohnen soll.

Salle Modulable: Tolle Chance, viele Fragezeichen
Die hohe Anzahl dringlichen Vorstösse zum  Salle Modulabe sind ein Zeichen, dass dieses Projekt die Gemüter bewegt. Alle sechs Fraktionen sehen mit dem Projekt Salle Modulable grundsätzlich eine grosse kulturelle und wirtschaftliche Chance für die Stadt Luzern wie auch die ganze Zentralschweiz. Der Kantonsrat teilt aber auch die Bedenken der Bevölkerung und wies auf die erheblichen Risiken wie beispielsweise die zu hohen Investition- und Betriebskosten von jährlich 31 Millionen Franken hin. Der Kanton und die Stadt Luzern werde in den nächsten Monaten gemeinsam das Optimierungspotenzial ausloten, damit die neue Theaterinfrastruktur in inhaltlicher und  auch aus finanzieller Sicht überzeugen kann.

Die Bedingungen zu Zeitplan, Standort und Ausgestaltung des privaten Geldgebers von nun noch 80 Mio. Franken erschweren die allgemeine Diskussion. Auch der Kantonsrat stellt Forderungen. Einerseits müssen alle offen und ausführlich informiert werden, andererseits  muss die Bevölkerung der Stadt und die verschiedenen Interessengruppen der freien Theater-, Kultur- und Tanzszene besser mit einbezogen werden. Die Stadt befindet im Herbst über den Standort Inseli. Bis dahin sind noch viele Hauaufgaben zu erledigen.

Michèle Graber
Kantonsrätin glp, Udligenswil