Einhaltung der Leinenpflicht wird kontrolliert

LUZERN – Im Kanton Luzern müssen Hunde zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Damit wird das Wild besser geschützt. Diese Leinenpflicht wurde 2014 erstmals eingeführt.

Mit der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Damit soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten. Eine ähnliche Regelung kennt zum Beispiel auch der Kanton Aargau.

Die Erfahrungen vom letzten Jahr zeigten, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die neue Regelung halten. Leider gab es auch einzelne Personen, die ihre Hunde frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen. Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht kontrolliert, wie die Dienststelle lawa mitteilt. Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.

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